Guten Tag,
ein Mitarbeiter einer Firma ist am 6.4.19 verstorben. Der Arbeitgeber möchte den Lohn bis Ende des Monats fortzahlen, um die Witwe zu unterstützen.
Mit ist klar, dass es folgende Vereinfachungsregelung gibt:
Der laufende Arbeitslohn für den Sterbemonat kann noch nach den
Besteuerungsmerkmalen (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) besteuert
werden, die für den Sterbemonat für den Verstorbenen gelten. Der
Arbeitslohn und die davon nach den Besteuerungsmerkmalen des Verstorbenen
einbehaltene Lohnsteuer ist jedoch auf der Lohnsteuerbescheinigung des Erben
zu bescheinigen!
Wie verfahre ich nun bei LODAS? Offensichtlich dürfen ja Austritts- und Todesdatum nicht voneinander abweichen. Muss ich tatsächlich eine Abrechnung für die Ehefrau anlegen? Und wenn ja, zu welchem Zeitraum und welche Lohnwerte berücksichtige ich wo?
Ich freue mich auf Unterstützung seitens Leidensgenossen oder DATEV (wo es leider keinerlei Hilfe zur Bearbeitung in LODAS gibt)...
MfG
Karin Klocke