abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LuG Fehler #LN13391 DEÜV - Tod eines Mitarbeiters

6
letzte Antwort am 07.09.2020 10:26:09 von WiKrull
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
WiKrull
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
5806 Mal angesehen

Liebe Community,

 

leider bin ich mit dem Thema "Tod eines Mitarbeiters" immer noch nicht ganz durch. Inzwischen habe ich den Erbschein erhalten und den Erben die Urlaubsabgeltung ausgezahlt. Dafür habe ich sie als Mitarbeiter mit ihren eigenen Lohnsteuer- und SV-Merkmalen angelegt und alles abgerechnet. Seit 2019 ist eine vererbte Urlaubsabgeltung ja sv-pflichtig, also habe ich die SV-Anteile an die Krankenkasse abgeführt. Nun sagt mir Datev aber folgende Fehlermeldung für die Entgeltmeldung:

Fehler #LN13391

DEÜV: Da weder eine sv-relevante Fehlzeit noch ein laufendes Arbeitsentgelt im Meldezeitraum von
01.07.2020 bis 31.07.2020 vorhanden ist, führt dies zum Ausschluss der Entgeltmeldung mit Meldegrund
40.

Da die Erben bei uns ja nicht gearbeitet haben und auch nur eine Einmalzahlung erhalten haben, verstehe ich diese Fehlermeldung schon, doch ich frage mich nun, ob ich der Sozialversicherung nicht eine Meldung machen müsste, da ich ja Beiträge abgeführt habe? Geht dies mit einem "Trick"/einem Eintrag im Kalender?

 

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße

Wiebke Krull

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 7
5789 Mal angesehen

Hallo,

 

meiner Ansicht nach, müsste die Meldung für den Verstorbenen erfolgen.

 

Die Sozialversicherung vertritt ja die Auffassung, dass nur ein bereits während der Beschäftigung des Verstorbenen entstandener Zahlungsanspruch erfüllt wird. Der Lohn bis zum Tod wird ja auch noch direkt beim Verstorbenen gemeldet.

 

Frage ist, wer hat noch ein Interesse an der Meldung. Vielleicht für Kontoabstimmungen oder eine Witwenrente?!

 

Viele Grüße

T. Reich

WiKrull
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
5770 Mal angesehen

Okay, dann muss ich beim Anlegen der Erben als Mitarbeiter zwar deren Elstam, aber die SV-Daten des Verstorbenen nutzen und die Beiträge auch an die Krankenkasse des Verstorbenen abführen? Dadurch würde es, bei Verbeitragung im Todesmonat, eine Änderung der damals generierten Entgeltmeldung wegen Todes geben und das Problem wäre gelöst. Richtig? 🙂

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 7
5768 Mal angesehen

Meiner Ansicht nach ja. Hatte so einen Fall selbst noch nicht.

0 Kudos
WiKrull
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
5725 Mal angesehen

Nach dem sehr hilfreichen Tipp von t_r_ (Vielen Dank nochmal!), habe ich nochmal mit der Krankenkasse telefoniert. Mit deren Erklärungen habe ich dann die Abrechnung in LuG machen können. Für alle, die vor der gleichen Problematik stehen, habe ich eine Anleitung zur Abrechnung geschrieben:

 

ANLEITUNG

Urlaubsabgeltung für verstorbenen Mitarbeiter abrechnen (Lohn und Gehalt)

Auseinanderfallen von Lohnsteuer und Sozialversicherung

 

Bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung gilt seit Anfang 2019, dass diese als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt behandelt werden muss und somit der Beitragspflicht zur Sozialversicherung unterliegt. (s. BAG Rechtsprechung v. 22.01.2019 – 9 AZR 45/1) Diese ist nach dem Entstehungsprinzip dem Verstorbenen zuzuordnen. Außerdem ist die Urlaubsabgeltung lohnsteuerpflichtig, allerdings gilt hier das Zuflussprinzip, was bedeutet, dass die Lohnsteuer beim Erben mit dessen Steuermerkmalen abgerechnet werden muss.

 

Abrechnung beim Verstorbenen

Unter Stammdaten/Beschäftigung/Zeitraum:

Um die Abrechnung durchführen zu können, muss als erstes der letzte abzurechnende Monat auf den aktuellen Monat geändert werden. Das Austrittsdatum bleibt!

Der Auszahlungsbetrag wird folgendermaßen berechnet:

Bruttogehalt/-lohn x 3 Monate / 65 Arbeitstage = Urlaubsabgeltung pro Tag

Urlaubsabgeltung pro Tag x Resturlaub = Brutto-Auszahlungsbetrag

Unter Bewegungsdaten/Monatserfassung:

Die Urlaubsabgeltung muss im Sterbemonat verbeitragt werden, also muss der Betrag auch in dem Reiter des Sterbemonats eingetragen werden. Damit dieser Betrag beim verstorbenen Mitarbeiter nur so abgerechnet werden kann, dass nur Sozialversicherung berechnet wird, muss eine neue Lohnart für die Urlaubsabgeltung erstellt werden.

dafür auf Mandantenebene wechseln

 

unter Mandantendaten/Anpassung Lohnarten/Lohnarten:

eine neue Lohnart erstellen mit st-frei, sv-pflichtig (Einmalbezug), kein Gesamtbrutto. Dafür auf den Button "Lohnart neu" (rechts oben neben Lohnartname englisch) klicken und die Maske ausfüllen: Lohnartennummer (z.B. 4061), Lohnartenname deutsch (z.B. Urlaubsabg.,sv-pfl,jhrl,k.G-Br), Lohnartenkern muss SVP03 sein!! (Bezug, nur sv-pfl, jhrl, k.Gesbr.). Mit OK speichern! Dann auf den Reiter „Gesetzliche Behandlung“ klicken und bei Unfallversicherung: „UV-pflichtig“ auswählen. Mehr muss nicht eingegeben werden.

 

auf Mitarbeiterebene wechseln

nun können die neue Lohnart und der Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung beim verstorbenen Mitarbeiter unter dem Sterbemonat eingegeben werden.

 

Bei der nun folgenden Abrechnung wird nur Sozialversicherung berechnet, die Urlaubsabgeltung erscheint nicht im Gesamtbrutto und die Abrechnung endet dadurch mit einer Überzahlung in Höhe des Arbeitnehmer-Anteils der Sozialversicherung. Diese wiederum muss bei der Abrechnung beim Erben zum Abzug gebracht werden.

Es wird die ursprüngliche Meldebescheinigung zur Sozialversicherung storniert und eine neue mit dem um die Urlaubsabgeltung erhöhten Bruttoarbeitsentgelt ausgestellt. Zusätzlich müssen die gesamten SV-Beiträge der Krankenkasse des Verstorbenen gemeldet und dorthin abgeführt werden. Außerdem wird eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt, in der die SV-Beiträge der Urlaubsabgeltung inkludiert sind.

 

Abrechnung beim Erben

unter Stammdaten:

Den Erben im aktuellen Monat als neuen Mitarbeiter mit allen persönlichen und steuer- und sv-relevanten Daten einrichten. ELStAM-Anmeldung durchführen!

 

Unter Bewegungsdaten/Monatserfassung:

Im aktuellen Monat den Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung eintragen. Da diese nur steuerpflichtig ist, muss auch hierfür eine neue Lohnart erstellt werden.

 

dafür auf Mandantenebene wechseln

 

unter Mandantendaten/Anpassung Lohnarten/Lohnarten:

eine neue Lohnart erstellen mit st-pflichtig (sonstiger Bezug), sv-frei, im Gesamtbrutto enthalten. Dafür auf den Button "Lohnart neu" (rechts oben neben Lohnartname englisch) klicken und die Maske ausfüllen: Lohnartennummer (z.B. 4062), Lohnartenname deutsch (z.B. Urlaubsabg., nur st-pfl, jhrl.), Lohnartenkern muss STP02 sein (Bezüge, nur steuerpfl., jhrl.)!! Mit OK speichern! Dann auf den Reiter „Gesetzliche Behandlung“ klicken und bei Unfallversicherung: „UV-frei“ auswählen. Mehr muss nicht eingegeben werden.

 

auf Mitarbeiterebene wechseln

nun können die neue Lohnart und der Bruttobetrag der Urlaubsabgeltung eingegeben werden. Zusätzlich muss der AN-Anteil der Sozialversicherung hier in Abzug gebracht werden. Dies macht man mit der individuell erstellten Lohnart 9012 Abzug AN-Anteil Sozialvers. (diese Lohnart musste schon für die Abrechnung des Restgehaltes/-lohns des Verstorbenen an den Erben erstellt werden). Der Betrag muss natürlich mit einem vorangestellten Minus eingegeben werden.

 

Bei der nun folgenden Abrechnung erscheint die Urlaubsabgeltung im Gesamtbrutto und die Lohnsteuer wird nach den ELStAM-Merkmalen des Erben berechnet und vom Gesamtbrutto abgezogen. Zusätzlich wird der AN-Anteil Sozialvers. von dem Nettobetrag abgezogen und die Abrechnung endet mit dem Auszahlungsbetrag an den Erben. Außerdem wird eine Lohnsteuerbescheinigung auf dem Namen des Erben ausgestellt. Da es keine sv-relevanten Bestandteile in der Abrechnung gibt, wird auch keine Entgeltmeldung erstellt.

Zicken1
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 7
5668 Mal angesehen

Ich bin durch Zufall auf diesen Beitrag gestoßen.

Super Info, vielen Dank.

Ich muss die Abrechnung auch noch erledigen, und hier geht es um richtig Geld, 56 Urlaubstage.

Ich arbeite zwar im Lodas, da muss ich mal schauen, ob ich eine ähnliche Lohnart finde.

Aber die Info über die SV-Beiträge ist schon mal viel wert.

Danke.#

0 Kudos
WiKrull
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
5638 Mal angesehen

Sehr gerne! 🙂

 

In der Anleitung von Herrn Lutz in diesem Beitrag sind ein paar LODAS-Lohnarten genannt. Vielleicht helfen die weiter: https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Tod-eines-Arbeitnehmers-LODAS/m-p/23024

Beste Grüße

W.Krull

0 Kudos
6
letzte Antwort am 07.09.2020 10:26:09 von WiKrull
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage