Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Jobticket zahlt, muss dieser Nutzungsvorteil auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 bescheinigt werden. Nach dem BMF-Schreiben vom 15.08.2019 kann der Arbeitgeber den Betrag hierfür, wenn er gleichartige Fahrberechtigungen allen seinen Arbeitnehmern anbietet und hierfür dem Verkehrsträger einen pauschalen Preis pro Arbeitnehmer zahlt, den Kaufpreis für die Fahrberechtigung nach gleichen Anteilen auf die Anzahl aller Arbeitnehmer aufteilen und in die Lpohnsteuerbescheinigung eintragen. Der Arbeitgeber, für den ich abrechne, verlangt aber einen Zuschuss von den Arbeitnehmern, abhängig davon in welchem Tarifgebiet diese wohnen. Damit sind die Fahrberechtigungen doch nicht mehr gleichartig. Wie berechne ich dann den Nutzungsvorteil?
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