abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Inflationsprämie - pfändbar oder nicht pfändbar

29
letzte Antwort am 09.12.2022 16:48:43 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 30
33625 Mal angesehen
Hallo liebes DATEV Community Team, 

unterliegt die Inflationsprämie der Pfändung.

LA 201 (LODAS)  ist unpfändbar hinterlegt, jedoch nach Recherchen bin ich über die AOK Seite gestolpert. 

Wer kann hier weiterhelfen: pfändbar oder nicht pfändbar? 

 
RE: Inflationsprämie
Von: Fachexperte für Arbeitsrecht am 28.10.2022

Sehr geehrter Fragesteller,

 

vielen Dank für Ihre Frage.

 

Die Pfändbarkeit der Inflationsprämie ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Meines Erachtens ist allerdings von einer Pfändbarkeit auszugehen, da die Tatbestände für unpfändbares oder bedingt pfändbares Arbeitseinkommen nicht einschlägig sind.

 

Insoweit besteht ein Unterschied zu der sogenannten Corona-Prämie. Hier hatte das Bundesarbeitsgericht unter Verweis auf § 850a Nr. 3 ZPO (Erschwerniszulage) eine Unpfändbarkeit angenommen. Dies wurde aber mit den Erschwernissen, die aus der Arbeit selbst resultierten, begründet. Bei der Inflationsprämie dagegen geht es nicht um eine Abmilderung oder einen Ausgleich von Erschwernissen, die direkt aus der Arbeitsleistung resultieren.

 

Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht

 

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 30
33579 Mal angesehen

@lorenz-keck  schrieb:

 

Wer kann hier weiterhelfen: pfändbar oder nicht pfändbar? 

 

 


Das wird in einigen Monaten oder Jahren von den Gerichten abschließend geklärt werden.

grandfunck
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 30
33560 Mal angesehen

Moin,

 

und wieder einmal sind wir an der Stelle, wo Lohnabrechner bzw. StB tunlichst den Auftraggeber (Chef) auffordern sollten, einen Rechtsanwalt zu befragen bzw. das Risiko auf die eigene Kappe zu nehmen. Dies können und dürfen wir wohl kaum selbst entscheiden.

 

Viel Erfolg wünscht

 

WF

 

PS.: Gern auch alle Personnen als *in, aber das ist mir für den Schreibfluss einfach zu zäh ;-). 

lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 30
33549 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die rasche Rückantwort. 

 

Hierzu noch eine FRAGE:

 

Beschäftigt beim Hauptarbeitgeber und einen Minijob = darf man die Inflationsprämie in beiden Fällen bekommen (doppelt?) 

 

Viele Grüße

0 Kudos
StB_
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 5 von 30
33524 Mal angesehen

Das ist eine spannende Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden haben... Denkbar sind ja auch drei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung mit jeweils € 150: = 3 x Inflationsprämie? oder drei Arbeitsverhältnisse (Klasse I, VI und Minijob: auch 3 x Inflationsprämie?

0 Kudos
m_brunzendorf
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 30
33503 Mal angesehen

@lorenz-keck  schrieb:

Hierzu noch eine FRAGE:

 

Beschäftigt beim Hauptarbeitgeber und einen Minijob = darf man die Inflationsprämie in beiden Fällen bekommen (doppelt?) 

Kommt darauf an.

 

Ist die Inflationspauschale auf die Person pro Arbeitnehmers bezogen oder pro "jeweils" Arbeitgeber? Ist das schon geklärt?

0 Kudos
lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 30
33493 Mal angesehen

Hallo,

 

diese Möglichkeit gibt es ja auch noch. 

 

GELESEN: 

Wichtig: Die Prämie in Höhe von 3.000 Euro ist für jedes Arbeitsverhältnis gültig. Das heißt für Beschäftigte in mehreren Arbeitsverhältnissen, dass diese theoretisch von jedem Arbeitgeber eine Inflationsprämie erhalten können.

 

Aber hier bin ich mir nicht sicher.🙈

 

Auf der Seite Bundesregierung.de...steht nichts näheres zu diesem Thema  

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 30
33427 Mal angesehen

siehe dort: 

Inflationspauschale 3000 Euro – Seite 12 - DATEV-Community - 307519

 

Stand heute ist das je Arbeitgeber möglich, entweder in einem Beitrag von @t_r_ oder @einmalnoch war ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 9 von 30
33308 Mal angesehen

@Volkswagen96  hat beim BMF nachgefragt, Faqs wird es wohl frühstens Ende 11/2022 zu geben:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Inflationspauschale-3000-Euro/m-p/318852#M75142

 

Bis dahin erst einmal alles Rätselraten. Der Gesetzestext selbst gibt nicht viel her.

 

@bodensee 

ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen

Bekenne mich schuldig. 😁

0 Kudos
StB_
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 30
33280 Mal angesehen

So wird die Inflationsprämie zum Inflationsherd. Eine Begrenzung der Prämie auf 10% vom Nettolohn wäre vermutlich weniger phantasieanregend .. und würde dem Ziel eher entsprechen.

Und dann muss man wohl allen raten, ganz schnell auszuzahlen, bevor das wieder in der Versenkung verschwindet ... so wie die € 2.000 Unternehmerlohn bei der Coronasoforthilfe. Der Ehrliche / Vernünftige ist eben der Dumme.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 11 von 30
33279 Mal angesehen

@t_r_  schrieb:

 

ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen


Dafür muss man aber erst einmal 26 Arbeitgeber finden, die einem für einen Monat Arbeit bei 10 Wochenstunden einen (rechnerischen) Stundenlohn von € 81,23 zahlen.

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 12 von 30
33247 Mal angesehen

Nö, ca. EUR 12,00 Stundenlohn. Der Rest ist doch "nur" die freiwillige Unterstützung für die Inflation. 😂🤣😂

 

 

@StB_ 

. Der Ehrliche / Vernünftige ist eben der Dumme.

 Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.👿

O_H1
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 30
31385 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich sehe das anders. 

 

Die Inflationsausgleichsprämie ist KEIN Arbeitseinkommen.

 

Gem. ZPO §850 - Abs. 4: 

Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart. 

 

Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, entsprechend hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf.

 

Entsprechend fällt die Inflationsausgleichsprämie in den Bereich ZPO §850b - somit, sofern Pfändbar, nur bedingt Pfändbar:

 

(1) Unpfändbar sind ferner
 
3. fortlaufende Einkünfte, die ein Schuldner aus Stiftungen oder sonst auf Grund der Fürsorge und Freigebigkeit eines Dritten oder auf Grund eines Altenteils oder Auszugsvertrags bezieht;
 
(2) Diese Bezüge können nach den für Arbeitseinkommen geltenden Vorschriften gepfändet werden, wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers nicht geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird und wenn nach den Umständen des Falles, insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht.
(3) Das Vollstreckungsgericht soll vor seiner Entscheidung die Beteiligten hören.
 
Und davon auszugehen ist, dass einem Arbeitnehmer, der sowieso schon eine Lohnpfändung anhängen hat, DIESE freiwillige Leistung seines Arbeitgebers besonders benötigt!
 
Diese Finanzielle Leistung, die der Arbeitgeber auf Grund der Fürsorge und Freigebigkeit an seine Mitarbeiter weitergibt, ist dafür gedacht, die steigenden Lebenshaltungskosten / Energiekosten zu bewältigen.
 
Daher sehe ich persönlich, in diesem Fall kein anrecht auf Pfändung der Inflationsausgleichsprämie.
Mehmet-Al
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 30
31310 Mal angesehen

Hall @O_H1 , 

 

kann hier bitte DATEV eine richtungsorientierte Aussage abgeben? Ist ja ein wichtiger Aspekt, pfändbar oder nicht pfändbar.

 

Auch Haufe sieht es als pfändbar, siehe bitte nachfolgender Link. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie-6-pfaendbarkeit_idesk_PI42323_HI15404023.html 

 

Die Damen und Herren bei Haufe haben ja einige Koryphäen im Hause. 

 

Nachdem Bauchgefühl sollte hier nicht gehandelt werden. 

 

Vielen Dank. 

 

VG

0 Kudos
m_brunzendorf
Fachmann
Offline Online
Nachricht 15 von 30
31282 Mal angesehen
@Mehmet-Al  schrieb:

Nachdem Bauchgefühl sollte hier nicht gehandelt werden. 

Nichts anderes wäre eine Antwort von DATEV, solange keine rechtliche Grundlage vorliegt, oder?

 

@Mehmet-Al  schrieb:

kann hier bitte DATEV eine richtungsorientierte Aussage abgeben? Ist ja ein wichtiger Aspekt, pfändbar oder nicht pfändbar.

Sofern das rechtlich nicht offiziell geklärt ist, wird DATEV dazu wahrscheinlich keine Aussage treffen, weil DATEV ja dann selbst eine rechtliche Würdigung treffen würde.

 

Auch eine "richtungsorientierte Aussage" fällt meiner Meinung nach darunter.

 

Mehmet-Al
Beginner
Offline Online
Nachricht 16 von 30
31255 Mal angesehen

@m_brunzendorf sicherlich, da haben Sie recht. 

 

Will hier keine Werbung tätigen, die im Hause Haufe geben aber die klare schriftliche Aussage, dass es pfändbar ist.

 

Natürlich, auch diese schriftliche Aussage ( siehe bitte angegebener LINK) macht dieses alles nicht gesetzeskonform.

 

Wir alle versuchen halt richtig zu handeln.

 

Ich hoffe da nur auf die Mithilfe von DATEV.

 

VG 

 

 

0 Kudos
O_H1
Beginner
Offline Online
Nachricht 17 von 30
31073 Mal angesehen

Nun, 

 

Ihre sog. Haufe Koryphäen richten sich auch nur nach der Rechtssprechung.

 

Siehe Corona Prämie - Das eine Gericht entscheidet so, das andere widerrum so - bis es eine eindeutige Entscheidung herbei geführt wird.

 

Hier Pfändbar (17.05.21):

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/urteil-zur-pfaendbarkeit-der-corona-praemie_76_542862.html

 

Hier nicht Pfändbar (14.12.21):

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-pfaendung-7-pfaendbarkeit-der-corona-sonderzahlung-ausserhalb-von-pflegeeinrichtungen_idesk_PI42323_HI14264347.html

 

Was in diesem Artikel auffällt - Wie Wahrscheinlich ein Gericht ebenfalls Urteilen würde:

 

"Auf Antrag des Schuldners auf besonderen Pfändungsschutz hat das Amtsgericht die Unpfändbarkeit der Zahlung festgestellt und ausgeführt, eine Pfändung der Corona-Sonderzahlung stelle eine sittenwidrige Härte für den Schuldner da und liefe dem gesetzgeberischen Ziel dieser Sonderzahlung entgegen."

 

Die endgültige Entscheidung gab es dann am 31.08.22

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/corona-sonderzahlung-ist-nicht-pfaendbar_76_574020.html

 

Weiterhin wäre im Fall der Inflationsausgleichsprämie zu Berücksichtigen, dass diese Leistung/Zulage unter die ZPO §850a / Absatz 3 als Erschwerniszulage anzurechnen ist.

 

Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten. 

 

Und das hat nichts mit "Bauchgefühlen" zu tun.

 

 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 18 von 30
31039 Mal angesehen

Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten. 

 

Und das hat nichts mit "Bauchgefühlen" zu tun.

Als Steuerberater sind wir den Mandanten, in der Regel ist das der Arbeitgeber, verpflichtet. Es gilt das Gebot der Vorsicht. Im Weiteren sind wir wahrscheinlich bereits in der Rechtsberatung, die über die erlaubte Beratung des Steuerberaters hinausgeht.

 

Ich gehe davon aus, dass wir solche Fälle an die Rechtsanwälte unserer Mandanten weitergeben. Ich würde definitiv schriftlich - zum Schutz des Mandanten und aus Haftungsgründen - davon abraten einfach ungeprüft auszuzahlen, egal ob an den Arbeitnehmer oder den Gläubiger.

 

Daher werde ich mit Sicherheit nirgendwo gegen halten. Das kann der Schuldner schön selbst machen.

Mehmet-Al
Beginner
Offline Online
Nachricht 19 von 30
30967 Mal angesehen

Hallo @O_H1 

 

vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht. 

 

Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten

 

Ihre Argumente teile ich, aber ist dieses nicht rechtsverbindlich.

 

Leider ist nur eine bindende Antwort für uns alle hilfreich. Bei der EPP wurde auch vom BMF im Nachhinein FAQs veröffentlich. Hoffentlich folgt auch hier eine bei der Inflationsausgleichprämie.

 

Alles weitere ist nicht Lösungsorientierend. 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 20 von 30
30947 Mal angesehen

Bei der EPP wurde auch vom BMF im Nachhinein FAQs veröffentlich.

Da haben Sie aber auch nur den Hinweis erhalten, dass die EPP nicht als Arbeitslohn pfändbar ist. 

 

Schauen Sie mal hier:

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Pf%C3%A4ndbarkeit-der-Energiepreispauschale-EPP/m-p/302275

 

Ich habe hier eine Pfändung der EPP vom Finanzamt auf dem Tisch. Bei mir kam kein pfändbarer Betrag raus, daher war das Thema schnell erledigt.

0 Kudos
Yasaka
Beginner
Offline Online
Nachricht 21 von 30
30650 Mal angesehen

Klasse Thema, weil der Gesetzgeber es mutmaßlich versäumte, einen Absatz zur Pfändung zu integrieren. 

 

Der wissenschaftliche Dienst kommt im Ergebnis zu einer Pfändbarkeit. Das kurz danach verabschiedete Gesetz zur "EPP für Rentner und Vorsorgebeziehende" hat sodann in Artikel 1 § 4 direkt eine Regelung zur Unpfändbarkeit integriert.

Energiepreispauschale (EPP) - Zur Frage der Pfändbarkeit (bundestag.de)

 

Weiterhin auch schon Rechtsprechung, wenn auch gleich ober dictum des AG Norderstedt: Beschluss vom 15.09.2022 - 66 IN 90/19. Hiernach ist eine Pfändung ebenfalls möglich. Es bliebe nur ein Antrag gem. § 765a ZPO, der nur in den seltensten Fällen durchgehen wird. Nachvollziehbar begründet und im Ergebnis für mich richtig.

 

Inwiefern etwas anderes für die Inflationsausgleichsprämie nun gelten sollte, weiß ich nicht bzw. bei Subsumtion unter dieselben Normen wird wohl mMn ebenfalls eine Pfändbarkeit vorlegen. Hier hat einer beim Gesetzgebungsverfahren gepennt oder man wird einfach begründen, dass eine Entschuldung einer Entlastung gleichkommt.

 

Strenggenommen dürfte eine abweichende Meinung in den FAQ auch zu keiner anderen rechtlichen Einschätzung führen.

0 Kudos
pogo
Meister
Offline Online
Nachricht 22 von 30
29515 Mal angesehen

Wir haben doch aber fast immer mit Lohnpfändungen zu tun und dazu schreiben die Wissenschaftlichen Dienste:

 

Nicht erfasst wäre die EPP wohl von einer Lohnpfändung, da sie nicht als Bestandteil des Arbeitslohns im Sinne der ZPO aufzufassen sein dürfte.

 

Demnach müsste die Lohnart dann schon als unpfändbar konfiguriert werden, oder nicht?

0 Kudos
Lohnbüro80
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 23 von 30
19135 Mal angesehen

in den Faqs steht folgendes:

 

24. Unterliegt die steuerfreie IAP der Pfändung?

Die Pfändbarkeit der IAP ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Daher unterliegt sie den geltenden Regelungen der Zivilprozessordnung über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen).

 

Kann mir das jemand übersetzen? 🙂

Pfändbar oder nicht?

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 24 von 30
19097 Mal angesehen

Hallo @Lohnbüro80 ,

siehe z.B. hier:

 

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie-6-pfaendbarkeit_idesk_PI42323_HI15404023.html

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
peter
Meister
Offline Online
Nachricht 25 von 30
19047 Mal angesehen

Hallo,

 

ich bearbeite keine Löhne und muss mir darüber Gott sei Dank keine näheren Gedanken machen, aber hier eine gegenteilige Meinung:

 

Ist die Inflationsprämie pfändbar? (schuldnerberatung-schulz.de)

 

 

 

Gruß
Peter
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 26 von 30
19021 Mal angesehen

Wieso? Sowohl Ihr Link als auch der Link von @vw sagen aus, dass die IAP pfändbar ist.

 

Also ich tendiere auch zur Pfändbarkeit. Wenn man es seinen Mitarbeitern frühzeitig mitteilt, können die von Pfändung betroffenen Mitarbeiter sich ja ggf. um einen Freibetrag bei Gericht bemühen.

lorenz-keck
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 27 von 30
18996 Mal angesehen

Hallo guten Morgen,

 

es wurde veröffentlicht FAQ zur IAP. Link: https://www.bundesfinanministerium.de....2022-17-07..IAP.. IAP ist pfändbar, alles weitere muss zivilrechtlich geklärt werden. 

 

VG

 

Danke für die zahlreichen Infos

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 28 von 30
18958 Mal angesehen

Hallo,

in der von Ihnen verlinkten Quelle heißt es:

 

"Wie verhält es sich mit der Inflationsprämie bei einer Pfändung?

Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ausstehende Forderungen nicht zahlen kann, muss mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen. Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Inflationsprämie? Wird sie zum Arbeitslohn gerechnet und darf gepfändet werden oder gehört sie zu den pfändungsfreien Sonderzahlungen?

Zurzeit sind diese Fragen noch nicht abschließend geklärt. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings davon auszugehen, dass die Inflationsprämie der Pfändung unterliegen wird.

Pfändbar ist grundsätzlich jedes in Geld gezahlte Arbeitseinkommen, das oberhalb des geltenden Pfändungsfreibetrags liegt (Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: 1.330,16 Euro, siehe Pfändungstabelle). Dazu zählen auch alle weiteren Vergütungen, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistungen gezahlt werden, unabhängig von ihrer Bezeichnung.

In dieser Hinsicht besteht ein Unterschied zwischen der Inflationsprämie und der sogenannten Corona-Prämie. Letztere wurde vom Bundesarbeitsgericht als Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und damit als unpfändbar einstuft."

 

Gruß, vw

"Wer nicht an die Zukunft denkt, wird bald Sorgen haben."
(Konfuzius (551-479 v.Chr.))
0 Kudos
Mehmet-Al
Beginner
Offline Online
Nachricht 29 von 30
18940 Mal angesehen

Hallo Zusammen, 

 

heute ein komplexes Thema. Mit der zeit kristallisiert sich erst weiteres. 

 

Hatte in einem konkreten Fall (AOK Rheinland Hamburg) angeschrieben. 

 

Rückantwort siehe nachfolgend. 

 

Bin der Meinung das der AG diese Entscheidung treffen sollte. Im hiesigen Fall wurde es als Nicht pfändbar belassen, wie es auch die DATEV in der Stammlohnart verankert hat. 

 

VG

 

 

 

vielen Dank für Ihre Anfrage und das freundliche Telefonat.

 

Die Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie ist derzeit noch nicht geklärt. Wir möchten Auseinandersetzungen und daraus folgende Aktivitäten in der Zukunft vermeiden und stellen die jetzt an den Schuldner zu zahlende Inflationsausgleichsprämie pfändungsfrei.

Wir hoffen, damit eine sachgerechte Regelung gefunden zu haben und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

MehmetAl_0-1670585795409.png

 

0 Kudos
AliV
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 30 von 30
18831 Mal angesehen

Hier ein Link der etl:

https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/ist-die-energiepreispauschale-epp-pfaendbar

 

Darin wird auf die FAQ zur EPP verwiesen und ein erstes Urteil, was den Sachverhalt der EPP bereits anders urteilt. Spätestens danach schwindet meine Hoffnung, dass die IAP unpfändbar sein sollte. Ich wäre ohne schriftliche Auskunft des Berechtigten sehr vorsichtig!

 

0 Kudos
29
letzte Antwort am 09.12.2022 16:48:43 von AliV
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage