unterliegt die Inflationsprämie der Pfändung.
LA 201 (LODAS) ist unpfändbar hinterlegt, jedoch nach Recherchen bin ich über die AOK Seite gestolpert.
Wer kann hier weiterhelfen: pfändbar oder nicht pfändbar?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Pfändbarkeit der Inflationsprämie ist bislang noch nicht abschließend geklärt. Meines Erachtens ist allerdings von einer Pfändbarkeit auszugehen, da die Tatbestände für unpfändbares oder bedingt pfändbares Arbeitseinkommen nicht einschlägig sind.
Insoweit besteht ein Unterschied zu der sogenannten Corona-Prämie. Hier hatte das Bundesarbeitsgericht unter Verweis auf § 850a Nr. 3 ZPO (Erschwerniszulage) eine Unpfändbarkeit angenommen. Dies wurde aber mit den Erschwernissen, die aus der Arbeit selbst resultierten, begründet. Bei der Inflationsprämie dagegen geht es nicht um eine Abmilderung oder einen Ausgleich von Erschwernissen, die direkt aus der Arbeitsleistung resultieren.
Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte für Arbeitsrecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@lorenz-keck schrieb:
Wer kann hier weiterhelfen: pfändbar oder nicht pfändbar?
Das wird in einigen Monaten oder Jahren von den Gerichten abschließend geklärt werden.
Moin,
und wieder einmal sind wir an der Stelle, wo Lohnabrechner bzw. StB tunlichst den Auftraggeber (Chef) auffordern sollten, einen Rechtsanwalt zu befragen bzw. das Risiko auf die eigene Kappe zu nehmen. Dies können und dürfen wir wohl kaum selbst entscheiden.
Viel Erfolg wünscht
WF
PS.: Gern auch alle Personnen als *in, aber das ist mir für den Schreibfluss einfach zu zäh ;-).
Hallo,
vielen Dank für die rasche Rückantwort.
Hierzu noch eine FRAGE:
Beschäftigt beim Hauptarbeitgeber und einen Minijob = darf man die Inflationsprämie in beiden Fällen bekommen (doppelt?)
Viele Grüße
Das ist eine spannende Frage, auf die ich noch keine Antwort gefunden haben... Denkbar sind ja auch drei Minijobs ohne Hauptbeschäftigung mit jeweils € 150: = 3 x Inflationsprämie? oder drei Arbeitsverhältnisse (Klasse I, VI und Minijob: auch 3 x Inflationsprämie?
@lorenz-keck schrieb:Hierzu noch eine FRAGE:
Beschäftigt beim Hauptarbeitgeber und einen Minijob = darf man die Inflationsprämie in beiden Fällen bekommen (doppelt?)
Kommt darauf an.
Ist die Inflationspauschale auf die Person pro Arbeitnehmers bezogen oder pro "jeweils" Arbeitgeber? Ist das schon geklärt?
Hallo,
diese Möglichkeit gibt es ja auch noch.
GELESEN:
Wichtig: Die Prämie in Höhe von 3.000 Euro ist für jedes Arbeitsverhältnis gültig. Das heißt für Beschäftigte in mehreren Arbeitsverhältnissen, dass diese theoretisch von jedem Arbeitgeber eine Inflationsprämie erhalten können.
Aber hier bin ich mir nicht sicher.🙈
Auf der Seite Bundesregierung.de...steht nichts näheres zu diesem Thema
siehe dort:
Inflationspauschale 3000 Euro – Seite 12 - DATEV-Community - 307519
Stand heute ist das je Arbeitgeber möglich, entweder in einem Beitrag von @t_r_ oder @einmalnoch war ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen.
@Volkswagen96 hat beim BMF nachgefragt, Faqs wird es wohl frühstens Ende 11/2022 zu geben:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Inflationspauschale-3000-Euro/m-p/318852#M75142
Bis dahin erst einmal alles Rätselraten. Der Gesetzestext selbst gibt nicht viel her.
ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen
Bekenne mich schuldig. 😁
So wird die Inflationsprämie zum Inflationsherd. Eine Begrenzung der Prämie auf 10% vom Nettolohn wäre vermutlich weniger phantasieanregend .. und würde dem Ziel eher entsprechen.
Und dann muss man wohl allen raten, ganz schnell auszuzahlen, bevor das wieder in der Versenkung verschwindet ... so wie die € 2.000 Unternehmerlohn bei der Coronasoforthilfe. Der Ehrliche / Vernünftige ist eben der Dumme.
@t_r_ schrieb:
ja als Extrembsp. 26 Minijobs beginnend ab dem 1.11. und je Minijob dann 3000 EUR netto on top, wenn es AG gibt die mitspielen
Dafür muss man aber erst einmal 26 Arbeitgeber finden, die einem für einen Monat Arbeit bei 10 Wochenstunden einen (rechnerischen) Stundenlohn von € 81,23 zahlen.
Nö, ca. EUR 12,00 Stundenlohn. Der Rest ist doch "nur" die freiwillige Unterstützung für die Inflation. 😂🤣😂
@Gelöschter Nutzer
. Der Ehrliche / Vernünftige ist eben der Dumme.
Dem ist kaum etwas hinzuzufügen.👿
Hallo Zusammen,
ich sehe das anders.
Die Inflationsausgleichsprämie ist KEIN Arbeitseinkommen.
Gem. ZPO §850 - Abs. 4:
Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart.
Die Inflationsausgleichsprämie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, entsprechend hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch darauf.
Entsprechend fällt die Inflationsausgleichsprämie in den Bereich ZPO §850b - somit, sofern Pfändbar, nur bedingt Pfändbar:
Hall @O_H1 ,
kann hier bitte DATEV eine richtungsorientierte Aussage abgeben? Ist ja ein wichtiger Aspekt, pfändbar oder nicht pfändbar.
Auch Haufe sieht es als pfändbar, siehe bitte nachfolgender Link. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/inflationsausgleichspraemie-6-pfaendbarkeit_idesk_PI42323_HI15404023.html
Die Damen und Herren bei Haufe haben ja einige Koryphäen im Hause.
Nachdem Bauchgefühl sollte hier nicht gehandelt werden.
Vielen Dank.
VG
@Mehmet-Al schrieb:Nachdem Bauchgefühl sollte hier nicht gehandelt werden.
Nichts anderes wäre eine Antwort von DATEV, solange keine rechtliche Grundlage vorliegt, oder?
@Mehmet-Al schrieb:kann hier bitte DATEV eine richtungsorientierte Aussage abgeben? Ist ja ein wichtiger Aspekt, pfändbar oder nicht pfändbar.
Sofern das rechtlich nicht offiziell geklärt ist, wird DATEV dazu wahrscheinlich keine Aussage treffen, weil DATEV ja dann selbst eine rechtliche Würdigung treffen würde.
Auch eine "richtungsorientierte Aussage" fällt meiner Meinung nach darunter.
@m_brunzendorf sicherlich, da haben Sie recht.
Will hier keine Werbung tätigen, die im Hause Haufe geben aber die klare schriftliche Aussage, dass es pfändbar ist.
Natürlich, auch diese schriftliche Aussage ( siehe bitte angegebener LINK) macht dieses alles nicht gesetzeskonform.
Wir alle versuchen halt richtig zu handeln.
Ich hoffe da nur auf die Mithilfe von DATEV.
VG
Nun,
Ihre sog. Haufe Koryphäen richten sich auch nur nach der Rechtssprechung.
Siehe Corona Prämie - Das eine Gericht entscheidet so, das andere widerrum so - bis es eine eindeutige Entscheidung herbei geführt wird.
Hier Pfändbar (17.05.21):
Hier nicht Pfändbar (14.12.21):
Was in diesem Artikel auffällt - Wie Wahrscheinlich ein Gericht ebenfalls Urteilen würde:
"Auf Antrag des Schuldners auf besonderen Pfändungsschutz hat das Amtsgericht die Unpfändbarkeit der Zahlung festgestellt und ausgeführt, eine Pfändung der Corona-Sonderzahlung stelle eine sittenwidrige Härte für den Schuldner da und liefe dem gesetzgeberischen Ziel dieser Sonderzahlung entgegen."
Die endgültige Entscheidung gab es dann am 31.08.22
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/corona-sonderzahlung-ist-nicht-pfaendbar_76_574020.html
Weiterhin wäre im Fall der Inflationsausgleichsprämie zu Berücksichtigen, dass diese Leistung/Zulage unter die ZPO §850a / Absatz 3 als Erschwerniszulage anzurechnen ist.
Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten.
Und das hat nichts mit "Bauchgefühlen" zu tun.
Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten.
Und das hat nichts mit "Bauchgefühlen" zu tun.
Als Steuerberater sind wir den Mandanten, in der Regel ist das der Arbeitgeber, verpflichtet. Es gilt das Gebot der Vorsicht. Im Weiteren sind wir wahrscheinlich bereits in der Rechtsberatung, die über die erlaubte Beratung des Steuerberaters hinausgeht.
Ich gehe davon aus, dass wir solche Fälle an die Rechtsanwälte unserer Mandanten weitergeben. Ich würde definitiv schriftlich - zum Schutz des Mandanten und aus Haftungsgründen - davon abraten einfach ungeprüft auszuzahlen, egal ob an den Arbeitnehmer oder den Gläubiger.
Daher werde ich mit Sicherheit nirgendwo gegen halten. Das kann der Schuldner schön selbst machen.
Hallo @O_H1
vielen Dank für Ihre ausführliche Nachricht.
Daher muss man in Deutschland, einfach auf das "Recht des kleinen Mannes" bauen, und mit richtigen Argumenten gegen halten
Ihre Argumente teile ich, aber ist dieses nicht rechtsverbindlich.
Leider ist nur eine bindende Antwort für uns alle hilfreich. Bei der EPP wurde auch vom BMF im Nachhinein FAQs veröffentlich. Hoffentlich folgt auch hier eine bei der Inflationsausgleichprämie.
Alles weitere ist nicht Lösungsorientierend.
Bei der EPP wurde auch vom BMF im Nachhinein FAQs veröffentlich.
Da haben Sie aber auch nur den Hinweis erhalten, dass die EPP nicht als Arbeitslohn pfändbar ist.
Schauen Sie mal hier:
Ich habe hier eine Pfändung der EPP vom Finanzamt auf dem Tisch. Bei mir kam kein pfändbarer Betrag raus, daher war das Thema schnell erledigt.
Klasse Thema, weil der Gesetzgeber es mutmaßlich versäumte, einen Absatz zur Pfändung zu integrieren.
Der wissenschaftliche Dienst kommt im Ergebnis zu einer Pfändbarkeit. Das kurz danach verabschiedete Gesetz zur "EPP für Rentner und Vorsorgebeziehende" hat sodann in Artikel 1 § 4 direkt eine Regelung zur Unpfändbarkeit integriert.
Energiepreispauschale (EPP) - Zur Frage der Pfändbarkeit (bundestag.de)
Weiterhin auch schon Rechtsprechung, wenn auch gleich ober dictum des AG Norderstedt: Beschluss vom 15.09.2022 - 66 IN 90/19. Hiernach ist eine Pfändung ebenfalls möglich. Es bliebe nur ein Antrag gem. § 765a ZPO, der nur in den seltensten Fällen durchgehen wird. Nachvollziehbar begründet und im Ergebnis für mich richtig.
Inwiefern etwas anderes für die Inflationsausgleichsprämie nun gelten sollte, weiß ich nicht bzw. bei Subsumtion unter dieselben Normen wird wohl mMn ebenfalls eine Pfändbarkeit vorlegen. Hier hat einer beim Gesetzgebungsverfahren gepennt oder man wird einfach begründen, dass eine Entschuldung einer Entlastung gleichkommt.
Strenggenommen dürfte eine abweichende Meinung in den FAQ auch zu keiner anderen rechtlichen Einschätzung führen.
Wir haben doch aber fast immer mit Lohnpfändungen zu tun und dazu schreiben die Wissenschaftlichen Dienste:
Nicht erfasst wäre die EPP wohl von einer Lohnpfändung, da sie nicht als Bestandteil des Arbeitslohns im Sinne der ZPO aufzufassen sein dürfte.
Demnach müsste die Lohnart dann schon als unpfändbar konfiguriert werden, oder nicht?
in den Faqs steht folgendes:
24. Unterliegt die steuerfreie IAP der Pfändung?
Die Pfändbarkeit der IAP ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt. Daher unterliegt sie den geltenden Regelungen der Zivilprozessordnung über die Pfändbarkeit von Forderungen (insbesondere Arbeitseinkommen).
Kann mir das jemand übersetzen? 🙂
Pfändbar oder nicht?
Hallo @Lohnbüro80 ,
siehe z.B. hier:
Gruß, vw
Hallo,
ich bearbeite keine Löhne und muss mir darüber Gott sei Dank keine näheren Gedanken machen, aber hier eine gegenteilige Meinung:
Ist die Inflationsprämie pfändbar? (schuldnerberatung-schulz.de)
Wieso? Sowohl Ihr Link als auch der Link von @vw sagen aus, dass die IAP pfändbar ist.
Also ich tendiere auch zur Pfändbarkeit. Wenn man es seinen Mitarbeitern frühzeitig mitteilt, können die von Pfändung betroffenen Mitarbeiter sich ja ggf. um einen Freibetrag bei Gericht bemühen.
Hallo guten Morgen,
es wurde veröffentlicht FAQ zur IAP. Link: https://www.bundesfinanministerium.de....2022-17-07..IAP.. IAP ist pfändbar, alles weitere muss zivilrechtlich geklärt werden.
VG
Danke für die zahlreichen Infos
Hallo,
in der von Ihnen verlinkten Quelle heißt es:
"Wie verhält es sich mit der Inflationsprämie bei einer Pfändung?
Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät und ausstehende Forderungen nicht zahlen kann, muss mit einer Lohn- oder Kontopfändung rechnen. Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der Inflationsprämie? Wird sie zum Arbeitslohn gerechnet und darf gepfändet werden oder gehört sie zu den pfändungsfreien Sonderzahlungen?
Zurzeit sind diese Fragen noch nicht abschließend geklärt. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings davon auszugehen, dass die Inflationsprämie der Pfändung unterliegen wird.
Pfändbar ist grundsätzlich jedes in Geld gezahlte Arbeitseinkommen, das oberhalb des geltenden Pfändungsfreibetrags liegt (Grundfreibetrag seit 1. Juli 2022: 1.330,16 Euro, siehe Pfändungstabelle). Dazu zählen auch alle weiteren Vergütungen, die dem Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistungen gezahlt werden, unabhängig von ihrer Bezeichnung.
In dieser Hinsicht besteht ein Unterschied zwischen der Inflationsprämie und der sogenannten Corona-Prämie. Letztere wurde vom Bundesarbeitsgericht als Erschwerniszulage gemäß § 850a Nr. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) und damit als unpfändbar einstuft."
Gruß, vw
Hallo Zusammen,
heute ein komplexes Thema. Mit der zeit kristallisiert sich erst weiteres.
Hatte in einem konkreten Fall (AOK Rheinland Hamburg) angeschrieben.
Rückantwort siehe nachfolgend.
Bin der Meinung das der AG diese Entscheidung treffen sollte. Im hiesigen Fall wurde es als Nicht pfändbar belassen, wie es auch die DATEV in der Stammlohnart verankert hat.
VG
vielen Dank für Ihre Anfrage und das freundliche Telefonat.
Die Pfändbarkeit der Inflationsausgleichsprämie ist derzeit noch nicht geklärt. Wir möchten Auseinandersetzungen und daraus folgende Aktivitäten in der Zukunft vermeiden und stellen die jetzt an den Schuldner zu zahlende Inflationsausgleichsprämie pfändungsfrei.
Wir hoffen, damit eine sachgerechte Regelung gefunden zu haben und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Hier ein Link der etl:
https://www.etl-rechtsanwaelte.de/aktuelles/ist-die-energiepreispauschale-epp-pfaendbar
Darin wird auf die FAQ zur EPP verwiesen und ein erstes Urteil, was den Sachverhalt der EPP bereits anders urteilt. Spätestens danach schwindet meine Hoffnung, dass die IAP unpfändbar sein sollte. Ich wäre ohne schriftliche Auskunft des Berechtigten sehr vorsichtig!