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DABPV Kinder über 25 Jahren - Meldung

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letzte Antwort vor 2 Stunden 09:54:55 von rschoepe
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LME
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

ich habe eine Frage zur Systemischen Umsetzung von DATEV LODAS. 

Wenn ich folgende Rückmeldung bekomme: 

 

Kinderanzahl ab 01.07.2025: 1
Kinderanzahl ab 01.10.2031: 0

 

Merkt sich das System den 01.10.2031 nun und ich muss nichts mehr händisch machen oder sollte ich mir in einem Kalender alle Daten notieren um die gemeldeten Kinder entsprechend anzupassen bzw. die Abrechnung zu kontrollieren?

 

Ich freue mich über eine Rückmeldung. 

 

Danke und beste Grüße 

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 16
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@LME  schrieb:

Merkt sich das System den 01.10.2031 nun


Ja. Das Feld findest du unter Personaldaten > Sozialversicherung > Allgemeine SV-Daten.

rschoepe_0-1752150863454.png

Wenn du darauf klickst, sollte links in der Historie ab 10/31 der Wert 0 stehen.

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 16
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Diese Rückmeldung erhielt ich nun:

 

NinaJ_0-1752234106597.png

 

Der AN hatte damals auf dem Pfb angegeben "Elterneigenschaft nein". Nun wurde mir die Elterneigenschaft durch's Programm angehakt. D. h. er hat evtl. Kinder über 25? Ich werde auf jeden Fall nochmal nachfragen.

 

Aber es könnte ja auf dem Protokoll einfach stehen "Elterneigenschaft JA" - oder ist es eine Überschrift? Ein Absatz? Ich bin verwirrt.

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 16
484 Mal angesehen

Kommen eigentlich alle Rückmeldungen pro AG gesammelt in einem Protokoll? Was ist, wenn ein Mitarbeiter fehlt, muss ich dann evtl. warten oder gibt es da keine Daten?

 

Vielleicht wäre es gut, für jeden AN ein Protokoll auszugeben ggf. mit Null / Fehler / etc.

 

Irgendwie habe ich jetzt schon keine Lust mehr darauf. Sollte nicht alles einfacher werden?

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 16
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Ja, laut Rückmeldung hat er die Elterneigenschaft.

 

Und ja, ich fände es auch eindeutiger, wenn da stehen würde:

Elterneigenschaft: Ja, ab 01.07.2025

 

Dass es kein Elterneigenschaft: Nein gibt, ist ok. Was nicht da steht, gibt es dann auch nicht.

 

Schöner wäre vielleicht auch

Kinder über 25 ab 01.07.2025: Ja

Kinder unter 25 ab 01.07.2025: 0

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 16
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LME
Beginner
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Nachricht 7 von 16
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Bei mir kam jetzt folgende Rückmeldung :

Art der Rückmeldung: Anmeldung/Änderungsmitteilung Rückgemeldet am: 09.07.2025 13:35:08
Beginn: 01.07.2025 Übernommen am: 10.07.2025 07:35:14
Kinderanzahl ab 01.07.2025: 0

 

Laut Personalstamm hat die Mitarbeiterin zwei Kinder über 25 also ganz klar eine Elterneigenschaft. Laut Rückmeldung nicht. 

 

An wen wende ich mich jetzt dort ? 

 

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 16
408 Mal angesehen

Sie können sich an niemanden dort wenden.

Wenn die Kinderanzahl über die Rückmeldung nicht stimmt, müssen AG und AN manuell tätig werden.

Ich lasse mir von dem Mitarbeiter die Geburtsurkunde der Kinder geben. Dann ist der Nachweis erbracht und ignoriere die Meldung und setze weiterhin den Haken Elterneigenschaft auf J.

 

Eine Meldung des Arbeitnehmers an das Bundeszentralamt, dass er doch Kinder hat und evtl. die Geb.urkunde dort vorlegt damit zukünftige Rückmeldungen stimmen, ist nicht vorgesehen. So zumindest mein Kenntnisstand.

 

Also beginnt für den Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeberwechsel das Spiel von vorne.

hexhex
Einsteiger
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Nachricht 9 von 16
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Blöde Frage: Hat die Rückmeldung den Haken bei Elterneigenschaft rausgeschmissen? Evtl werden ja nur Änderungen gemeldet, und wenn die Elterneigenschaft schon gesetzt ist, gibt es einfach keinen Hinweis dazu?

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LME
Beginner
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Nachricht 10 von 16
391 Mal angesehen

bei mir war der Haken noch drin. In diesem Fall waren auch die Kinderdaten gepflegt. Ich habe eben gelesen, dass einige falsche Rückmeldungen bekommen haben in diesem Fall (Kinder Ü25). 

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 11 von 16
339 Mal angesehen

Wenn man den Abruf über Stammdaten senden macht kommen nicht alle auf einmal - meine Erfahrung.

Ich habe jetzt zum Ausprobieren mit Stammdaten senden getestet . Da trudelten mehrere Tage Meldungen ein .

 

Wir rufen sonst generell über die nächste Gehaltsabrechnung ab. Da sollte wohl alles auf einmal gemeldet werden .

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 12 von 16
337 Mal angesehen

Sie wenden sich an niemanden . Das ist die Angelegenheit des Arbeitnehmers . 
Genau wie beim Abruf von falschen Daten bei der Lohnsteuer. 
Es wird übernommen was gemeldet wurde. Ohne eingreifen 

 

Wir prüfen . Gibt es Infos von mehr Kindern als wir haben bekommt der Mandat das Protokoll und kann den Arbeitnehmer informieren. Eingreifen tun wir hier nicht .

 

Wir würden nur eingreifen wenn wir mehr Kinder (nachgewiesen) haben als in der Rückmeldung . ZB nachgewiesene Stiefkinder oder Kinder die im Ausland leben .

Hier gelten die manuell erfassten Werte.

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Katja_Steuer
Beginner
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Nachricht 13 von 16
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Komischerweise haben wir hierzu bei uns zwei unterschiedliche Ergebnisse:

Ich habe eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken automatisch gesetzt worden ist.

Meine Kollegin hat auch eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken aber NICHT gesetzt worden ist automatisch.

 

Hat einer eine Idee? In den Datevdokumenten ist nichts zu finden.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 14 von 16
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@Katja_Steuer  schrieb:

Ich habe eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken automatisch gesetzt worden ist.

Meine Kollegin hat auch eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken aber NICHT gesetzt worden ist automatisch.

Ob der Haken gesetzt wird oder nicht, hängt nicht an der Nullmeldung, sondern ob darüber die Zeile "Elterneigenschaft ab 01.07.2025" steht. 😉

Katja_Steuer
Beginner
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Nachricht 15 von 16
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Ja okay aber ich habe auch eine Nullmeldung ab 01.07.25 erhalten, wo er mir den Haken gesetzt hat, weil ein Kind ü25 vorhanden sein muss. Das erfrage ich aktuell nach beim AN.

Sollte die Meldung korrekt sein, wäre die Frage, wie man das bei den Rückmeldungen unterscheiden soll, dass da generell keine Kinder sind oder aber welche ü25.

Wie andere schon angemerkt haben, wäre die Darstellung "Elterneigenschaft, Ja oder nein" wesentlich besser.

Hier müsste man jetzt ggf. immer nachfragen bei einer Nullmeldung, sofern nicht schon irgendwelche Kinderdaten vorliegen.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 16 von 16
87 Mal angesehen

@Katja_Steuer  schrieb:

Sollte die Meldung korrekt sein, wäre die Frage, wie man das bei den Rückmeldungen unterscheiden soll, dass da generell keine Kinder sind oder aber welche ü25.


Wie gesagt, wenn Kinder über 25 Jahren vorhanden sind, steht in der Rückmeldung die Zeile "Elterneigenschaft ab".

rschoepe_1-1751890458867.png

Wenn der/die AN keine Kinder hat, steht sie nicht da.

 

Für die Erstmeldung jetzt wäre "Elterneigenschaft: ja/nein" wohl besser. Aber auf die Zukunft betrachtet nicht mehr. Wenn das Kind z.B. im September geboren wird, hat die Rückmeldung "Elterneigenschaft: ja" nur begrenzte Aussagekraft und muss durch Rückfrage beim AN ergänzt werden, während "Elterneigenschaft ab 01.09.2025" dem Lohnprogramm alle nötigen Informationen liefert.

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letzte Antwort vor 2 Stunden 09:54:55 von rschoepe
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