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DABPV Kinder über 25 Jahren - Meldung

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letzte Antwort am 13.07.2025 08:13:13 von Ewa123
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LME
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

ich habe eine Frage zur Systemischen Umsetzung von DATEV LODAS. 

Wenn ich folgende Rückmeldung bekomme: 

 

Kinderanzahl ab 01.07.2025: 1
Kinderanzahl ab 01.10.2031: 0

 

Merkt sich das System den 01.10.2031 nun und ich muss nichts mehr händisch machen oder sollte ich mir in einem Kalender alle Daten notieren um die gemeldeten Kinder entsprechend anzupassen bzw. die Abrechnung zu kontrollieren?

 

Ich freue mich über eine Rückmeldung. 

 

Danke und beste Grüße 

rschoepe
Experte
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Nachricht 2 von 12
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@LME  schrieb:

Merkt sich das System den 01.10.2031 nun


Ja. Das Feld findest du unter Personaldaten > Sozialversicherung > Allgemeine SV-Daten.

rschoepe_0-1752150863454.png

Wenn du darauf klickst, sollte links in der Historie ab 10/31 der Wert 0 stehen.

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 12
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Diese Rückmeldung erhielt ich nun:

 

NinaJ_0-1752234106597.png

 

Der AN hatte damals auf dem Pfb angegeben "Elterneigenschaft nein". Nun wurde mir die Elterneigenschaft durch's Programm angehakt. D. h. er hat evtl. Kinder über 25? Ich werde auf jeden Fall nochmal nachfragen.

 

Aber es könnte ja auf dem Protokoll einfach stehen "Elterneigenschaft JA" - oder ist es eine Überschrift? Ein Absatz? Ich bin verwirrt.

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NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 12
291 Mal angesehen

Kommen eigentlich alle Rückmeldungen pro AG gesammelt in einem Protokoll? Was ist, wenn ein Mitarbeiter fehlt, muss ich dann evtl. warten oder gibt es da keine Daten?

 

Vielleicht wäre es gut, für jeden AN ein Protokoll auszugeben ggf. mit Null / Fehler / etc.

 

Irgendwie habe ich jetzt schon keine Lust mehr darauf. Sollte nicht alles einfacher werden?

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pogo
Experte
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Nachricht 5 von 12
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Ja, laut Rückmeldung hat er die Elterneigenschaft.

 

Und ja, ich fände es auch eindeutiger, wenn da stehen würde:

Elterneigenschaft: Ja, ab 01.07.2025

 

Dass es kein Elterneigenschaft: Nein gibt, ist ok. Was nicht da steht, gibt es dann auch nicht.

 

Schöner wäre vielleicht auch

Kinder über 25 ab 01.07.2025: Ja

Kinder unter 25 ab 01.07.2025: 0

NinaJ
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 12
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LME
Beginner
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Nachricht 7 von 12
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Bei mir kam jetzt folgende Rückmeldung :

Art der Rückmeldung: Anmeldung/Änderungsmitteilung Rückgemeldet am: 09.07.2025 13:35:08
Beginn: 01.07.2025 Übernommen am: 10.07.2025 07:35:14
Kinderanzahl ab 01.07.2025: 0

 

Laut Personalstamm hat die Mitarbeiterin zwei Kinder über 25 also ganz klar eine Elterneigenschaft. Laut Rückmeldung nicht. 

 

An wen wende ich mich jetzt dort ? 

 

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ChrisW
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 12
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Sie können sich an niemanden dort wenden.

Wenn die Kinderanzahl über die Rückmeldung nicht stimmt, müssen AG und AN manuell tätig werden.

Ich lasse mir von dem Mitarbeiter die Geburtsurkunde der Kinder geben. Dann ist der Nachweis erbracht und ignoriere die Meldung und setze weiterhin den Haken Elterneigenschaft auf J.

 

Eine Meldung des Arbeitnehmers an das Bundeszentralamt, dass er doch Kinder hat und evtl. die Geb.urkunde dort vorlegt damit zukünftige Rückmeldungen stimmen, ist nicht vorgesehen. So zumindest mein Kenntnisstand.

 

Also beginnt für den Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeberwechsel das Spiel von vorne.

hexhex
Einsteiger
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Nachricht 9 von 12
205 Mal angesehen

Blöde Frage: Hat die Rückmeldung den Haken bei Elterneigenschaft rausgeschmissen? Evtl werden ja nur Änderungen gemeldet, und wenn die Elterneigenschaft schon gesetzt ist, gibt es einfach keinen Hinweis dazu?

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LME
Beginner
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Nachricht 10 von 12
198 Mal angesehen

bei mir war der Haken noch drin. In diesem Fall waren auch die Kinderdaten gepflegt. Ich habe eben gelesen, dass einige falsche Rückmeldungen bekommen haben in diesem Fall (Kinder Ü25). 

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
146 Mal angesehen

Wenn man den Abruf über Stammdaten senden macht kommen nicht alle auf einmal - meine Erfahrung.

Ich habe jetzt zum Ausprobieren mit Stammdaten senden getestet . Da trudelten mehrere Tage Meldungen ein .

 

Wir rufen sonst generell über die nächste Gehaltsabrechnung ab. Da sollte wohl alles auf einmal gemeldet werden .

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Ewa123
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
144 Mal angesehen

Sie wenden sich an niemanden . Das ist die Angelegenheit des Arbeitnehmers . 
Genau wie beim Abruf von falschen Daten bei der Lohnsteuer. 
Es wird übernommen was gemeldet wurde. Ohne eingreifen 

 

Wir prüfen . Gibt es Infos von mehr Kindern als wir haben bekommt der Mandat das Protokoll und kann den Arbeitnehmer informieren. Eingreifen tun wir hier nicht .

 

Wir würden nur eingreifen wenn wir mehr Kinder (nachgewiesen) haben als in der Rückmeldung . ZB nachgewiesene Stiefkinder oder Kinder die im Ausland leben .

Hier gelten die manuell erfassten Werte.

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letzte Antwort am 13.07.2025 08:13:13 von Ewa123
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