Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Systemischen Umsetzung von DATEV LODAS.
Wenn ich folgende Rückmeldung bekomme:
Kinderanzahl ab 01.07.2025: 1
Kinderanzahl ab 01.10.2031: 0
Merkt sich das System den 01.10.2031 nun und ich muss nichts mehr händisch machen oder sollte ich mir in einem Kalender alle Daten notieren um die gemeldeten Kinder entsprechend anzupassen bzw. die Abrechnung zu kontrollieren?
Ich freue mich über eine Rückmeldung.
Danke und beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Diese Rückmeldung erhielt ich nun:
Der AN hatte damals auf dem Pfb angegeben "Elterneigenschaft nein". Nun wurde mir die Elterneigenschaft durch's Programm angehakt. D. h. er hat evtl. Kinder über 25? Ich werde auf jeden Fall nochmal nachfragen.
Aber es könnte ja auf dem Protokoll einfach stehen "Elterneigenschaft JA" - oder ist es eine Überschrift? Ein Absatz? Ich bin verwirrt.
Kommen eigentlich alle Rückmeldungen pro AG gesammelt in einem Protokoll? Was ist, wenn ein Mitarbeiter fehlt, muss ich dann evtl. warten oder gibt es da keine Daten?
Vielleicht wäre es gut, für jeden AN ein Protokoll auszugeben ggf. mit Null / Fehler / etc.
Irgendwie habe ich jetzt schon keine Lust mehr darauf. Sollte nicht alles einfacher werden?
Ja, laut Rückmeldung hat er die Elterneigenschaft.
Und ja, ich fände es auch eindeutiger, wenn da stehen würde:
Elterneigenschaft: Ja, ab 01.07.2025
Dass es kein Elterneigenschaft: Nein gibt, ist ok. Was nicht da steht, gibt es dann auch nicht.
Schöner wäre vielleicht auch
Kinder über 25 ab 01.07.2025: Ja
Kinder unter 25 ab 01.07.2025: 0
Bei mir kam jetzt folgende Rückmeldung :
Art der Rückmeldung: Anmeldung/Änderungsmitteilung Rückgemeldet am: 09.07.2025 13:35:08
Beginn: 01.07.2025 Übernommen am: 10.07.2025 07:35:14
Kinderanzahl ab 01.07.2025: 0
Laut Personalstamm hat die Mitarbeiterin zwei Kinder über 25 also ganz klar eine Elterneigenschaft. Laut Rückmeldung nicht.
An wen wende ich mich jetzt dort ?
Sie können sich an niemanden dort wenden.
Wenn die Kinderanzahl über die Rückmeldung nicht stimmt, müssen AG und AN manuell tätig werden.
Ich lasse mir von dem Mitarbeiter die Geburtsurkunde der Kinder geben. Dann ist der Nachweis erbracht und ignoriere die Meldung und setze weiterhin den Haken Elterneigenschaft auf J.
Eine Meldung des Arbeitnehmers an das Bundeszentralamt, dass er doch Kinder hat und evtl. die Geb.urkunde dort vorlegt damit zukünftige Rückmeldungen stimmen, ist nicht vorgesehen. So zumindest mein Kenntnisstand.
Also beginnt für den Arbeitnehmer bei jedem Arbeitgeberwechsel das Spiel von vorne.
Blöde Frage: Hat die Rückmeldung den Haken bei Elterneigenschaft rausgeschmissen? Evtl werden ja nur Änderungen gemeldet, und wenn die Elterneigenschaft schon gesetzt ist, gibt es einfach keinen Hinweis dazu?
bei mir war der Haken noch drin. In diesem Fall waren auch die Kinderdaten gepflegt. Ich habe eben gelesen, dass einige falsche Rückmeldungen bekommen haben in diesem Fall (Kinder Ü25).
Wenn man den Abruf über Stammdaten senden macht kommen nicht alle auf einmal - meine Erfahrung.
Ich habe jetzt zum Ausprobieren mit Stammdaten senden getestet . Da trudelten mehrere Tage Meldungen ein .
Wir rufen sonst generell über die nächste Gehaltsabrechnung ab. Da sollte wohl alles auf einmal gemeldet werden .
Sie wenden sich an niemanden . Das ist die Angelegenheit des Arbeitnehmers .
Genau wie beim Abruf von falschen Daten bei der Lohnsteuer.
Es wird übernommen was gemeldet wurde. Ohne eingreifen
Wir prüfen . Gibt es Infos von mehr Kindern als wir haben bekommt der Mandat das Protokoll und kann den Arbeitnehmer informieren. Eingreifen tun wir hier nicht .
Wir würden nur eingreifen wenn wir mehr Kinder (nachgewiesen) haben als in der Rückmeldung . ZB nachgewiesene Stiefkinder oder Kinder die im Ausland leben .
Hier gelten die manuell erfassten Werte.
Komischerweise haben wir hierzu bei uns zwei unterschiedliche Ergebnisse:
Ich habe eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken automatisch gesetzt worden ist.
Meine Kollegin hat auch eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken aber NICHT gesetzt worden ist automatisch.
Hat einer eine Idee? In den Datevdokumenten ist nichts zu finden.
@Katja_Steuer schrieb:Ich habe eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken automatisch gesetzt worden ist.
Meine Kollegin hat auch eine Nullmeldung erhalten, wo der Haken aber NICHT gesetzt worden ist automatisch.
Ob der Haken gesetzt wird oder nicht, hängt nicht an der Nullmeldung, sondern ob darüber die Zeile "Elterneigenschaft ab 01.07.2025" steht. 😉
Ja okay aber ich habe auch eine Nullmeldung ab 01.07.25 erhalten, wo er mir den Haken gesetzt hat, weil ein Kind ü25 vorhanden sein muss. Das erfrage ich aktuell nach beim AN.
Sollte die Meldung korrekt sein, wäre die Frage, wie man das bei den Rückmeldungen unterscheiden soll, dass da generell keine Kinder sind oder aber welche ü25.
Wie andere schon angemerkt haben, wäre die Darstellung "Elterneigenschaft, Ja oder nein" wesentlich besser.
Hier müsste man jetzt ggf. immer nachfragen bei einer Nullmeldung, sofern nicht schon irgendwelche Kinderdaten vorliegen.
@Katja_Steuer schrieb:Sollte die Meldung korrekt sein, wäre die Frage, wie man das bei den Rückmeldungen unterscheiden soll, dass da generell keine Kinder sind oder aber welche ü25.
Wie gesagt, wenn Kinder über 25 Jahren vorhanden sind, steht in der Rückmeldung die Zeile "Elterneigenschaft ab".
Wenn der/die AN keine Kinder hat, steht sie nicht da.
Für die Erstmeldung jetzt wäre "Elterneigenschaft: ja/nein" wohl besser. Aber auf die Zukunft betrachtet nicht mehr. Wenn das Kind z.B. im September geboren wird, hat die Rückmeldung "Elterneigenschaft: ja" nur begrenzte Aussagekraft und muss durch Rückfrage beim AN ergänzt werden, während "Elterneigenschaft ab 01.09.2025" dem Lohnprogramm alle nötigen Informationen liefert.
Hallo,
vermutlich verstehe ich das noch nicht ganz, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:
Ich habe beim Vergleich der Rückmeldedaten nun schon zwei AN, bei denen keine Elterneigenschaft gemeldet wurde. Der Satz "Elterneigenschaft ab 01.07.2025" fehlt also und es heißt Kinderanzahl ab 01.07.2025: 0.
Beide AN haben jedoch im Juni 2023 Geburtsurkunden gebracht (Kinder alle bereits über 25J).
In der Probeabrechnung August 2025 kommt mir nur bei beiden der Hinweis, dass eine automatische Nachberechnung angestoßen wurde aufgrund einer Änderung in den Personalstammdaten. Geändert hat sich am PV-Beitrag jedoch nichts, richtigerweise nach wie vor ohne Zusatzbeitrag.
Es steht neben dem PV-Beitrag auch ein "E". Welche Programmlogik greift hier ? Kommt das "E", weil ich in den Personalstammdaten "Beitragszuschlag PV für Kinderlose nicht berechnen/Elterneigenschaft nachgewiesen" schon immer angekreuzt habe ? Welches Feld hat da vor welchen Rückmeldungen eventuell Vorrang ?
Und wo fließen die Infos der Rückmeldung konkret ein in meinem Fall (ähnlich bei Steuerklasse etc.).
Es ist ja unterm Strich gut, wenn sich die Lohnabrechnung inhaltlich nicht ändert - nur passt da weder zu der Rückmeldung (keine Elterneigenschaft) noch zum Hinweis im Abrechnungsprotokoll.
Danke für hilfreiche Antworten.
Schönen Gruß
Barbara D.
Das BZSt meldet die Elterneigenschaft nur zurück, wenn das Kind im Jahr 2011 (Beginn ELStAM-Verfahren) unter 18 Jahre alt oder ab diesem Zeitpunkt steuerlich relevant war.
Der gesetzte Haken wird durch die Rückmeldung aber nicht entfernt.
Dankeschön! D.h. es besteht dann auch kein weiterer Handlungsbedarf.
Und wie neulich schon in einem anderen Post berichtet wurde, hat der betreffende MA bei einem AG-Wechsel immer wieder seine Geburtsurkunde der Kinder vorzulegen, da das BZSt diese (vor 2011 geboren) nicht erfasst hat.
Schönes Wochenende, viele Grüße
Barbara D
@lodas-abrechner schrieb:D.h. es besteht dann auch kein weiterer Handlungsbedarf.
Und wie neulich schon in einem anderen Post berichtet wurde, hat der betreffende MA bei einem AG-Wechsel immer wieder seine Geburtsurkunde der Kinder vorzulegen, da das BZSt diese (vor 2011 geboren) nicht erfasst hat.
Genau, deswegen ist dieses elektronische Verfahren doch eine deutliche Vereinfachung bei den Lohnabrechnungen. 😖
Sollte jemand Ironie in dem Beitrag finden, kann das durchaus so gemeint gewesen sein...
Hallo,
ich darf an dieser Stelle freundlich korrigieren?
NICHT:
@lodas-abrechner schrieb:
Und wie neulich schon in einem anderen Post berichtet wurde, hat der betreffende MA bei einem AG-Wechsel immer wieder seine Geburtsurkunde der Kinder vorzulegen, da das BZSt diese (vor 2011 geboren) nicht erfasst hat.
SONDERN:
@JudithLohn1 schrieb:
Das BZSt meldet die Elterneigenschaft nur zurück, wenn das Kind im Jahr 2011 (Beginn ELStAM-Verfahren) unter 18 Jahre alt oder ab diesem Zeitpunkt steuerlich relevant war.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
Hallo @Uwe_Lutz ,
ich erlaube mir, ihrem ironischen Beitrag noch ein Zitat (?) beizufügen, welches sich in letzter Zeit immer mal wieder in meine Gedanken schiebt ob der vielen sach- und realitätsfremden Entscheidungen unserer Volksvertreter und deren Berater:
"Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen."
Bisweilen erträgt man das alles tatsächlich nur noch mit (Galgen-)Humor, damit einem nicht der Kragen platzt (frei nach Ringelnatz). 😉
Herzliche Grüße und einen schönen Tag.
@Uwe_Lutz schrieb:
@lodas-abrechner schrieb:D.h. es besteht dann auch kein weiterer Handlungsbedarf.
Und wie neulich schon in einem anderen Post berichtet wurde, hat der betreffende MA bei einem AG-Wechsel immer wieder seine Geburtsurkunde der Kinder vorzulegen, da das BZSt diese (vor 2011 geboren) nicht erfasst hat.
Genau, deswegen ist dieses elektronische Verfahren doch eine deutliche Vereinfachung bei den Lohnabrechnungen. 😖
Sollte jemand Ironie in dem Beitrag finden, kann das durchaus so gemeint gewesen sein...
Nach reiflicher Überlegung und etwas Demut muss zumindest ich an dieser Stelle freundlich zu bedenken geben, dass das per 01.07.2025 eingeführte Verfahrung DaBPV dazu angelegt war/ist, die Anzahl der unter 25-jährigen Kinder zwecks Beitragsreduzierung zu übermitteln. Die Übermittlung der Elterneigenschaft war meines Wissens nie Ziel dieses Verfahrens, sondern nur ein zusätzlicher Nebeneffekt. Unsere Erwartungen an die Zuverlässigkeit dieses Nebeneffektes müssen wir also noch eine Stufe niedriger ansetzen. 😉
Viele Grüße!
@lohnexperte schrieb:Die Übermittlung der Elterneigenschaft war meines Wissens nie Ziel dieses Verfahrens, sondern nur ein zusätzlicher Nebeneffekt.
Nönö, das steht auch mit im Gesetz (§ 55 Absatz 3 c SGB XI)
Um eine einheitliche Rechtsanwendung sicherzustellen und ein möglichst effizientes, schnelles und bürgerfreundliches Verwaltungshandeln zu gewährleisten, wird bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Elterneigenschaft und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt.
Sehr geehrter Herr @Uwe_Lutz ,
meine Hochachtung! Die Redewendung, er/sie/es sei ein wandelndes Lexikon, wird künftig unter Lohnabrechnern zeitgemäß abgelöst durch:
"Er/sie/es ist ein wandelnder Uwe Lutz!".
Viele Grüße! 🙂
@lodas-abrechner schrieb:Welches Feld hat da vor welchen Rückmeldungen eventuell Vorrang ?
Und wo fließen die Infos der Rückmeldung konkret ein in meinem Fall (ähnlich bei Steuerklasse etc.).
Die Rückmeldung "Elterneigenschaft ab" kann den entsprechenden Haken setzen, wenn das noch nicht (z.B. über den Kinderfreibetrag per ELStAM) passiert ist, ihn aber nicht entfernen.
Die Zahl der zurückgemeldeten Kinder und deren zukünftige Änderungen werden (in LODAS) in Personaldaten > Sozialversicherung > Allgemeine SV-Daten gespeichert.
Mit den beiden Haken unter "Eigene Angaben zur Kinderzahl" kannst du steuern, ob die zurückgemeldeten Daten oder die darunter erfassten Angaben Vorrang bekommen. Und dann kannst du entweder die Kinder einzeln erfassen oder, wenn du nur die Zahl aber keine Namen und Geburtsdaten kennst, im Dropdown die anzurechnende Anzahl auswählen. Das dafür nötige Vertrauen bringe ich aber keiner/m AN unserer Mandanten entgegen.
@rschoepe schrieb:
wenn du nur die Zahl aber keine Namen und Geburtsdaten kennst
Ab 07/2025 benötigt man aber, wenn man von den elektronischen Daten (nach oben) abweichen will, einen Nachweis über die Kinder, damit dies bei einer SV-Prüfung vorgelegt werden kann. Die Angabe des AN ist nicht mehr ausreichend.