Das Problem: die Arbeitsagentur hat die elektronische Arbeitsbescheinigung für einen AN angefordert. Also alles ausgefüllt, "DÜ Arbeitsbescheinigung", zurück kommt nur:
Weil der AN in 07/22 ausgeschieden ist. Und DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1070718 ist null hilfreich, das schweigt sich zu der Thematik komplett aus …
Jetzt kann ich in dem Fall die Arbeitsbescheinigung zum Glück noch auf Papier erstellen und einreichen - aber das kann's doch nicht sein! Und wie soll das erst nächstes Jahr werden, wenn "Vorvorjahr" bedeutet, dass die elektronische Einreichung Pflicht ist? Verweist DATEV uns dann auf das SV-Meldeportal und sieht seine Aufgabe damit als erledigt an?
Hallo,
zu Ihrem Sachverhalt besteht bereits eine Anforderung an die zuständige DATEV-Entwicklung. Ich habe Ihre Anfrage in den Vorgang mit aufgenommen.
Aktuell kann die Arbeitsbescheinigung mit folgender Zwischenlösung erstellt werden:
Unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Kontrollkästchen "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln" aktivieren und eine Abrechnung senden.
@Kristin_Frohmeyer schrieb:Aktuell kann die Arbeitsbescheinigung mit folgender Zwischenlösung erstellt werden:
Unter Personaldaten | Beschäftigung | Zeiträume das Kontrollkästchen "Arbeitsbescheinigung im Austrittsmonat elektronisch übermitteln" aktivieren und eine Abrechnung senden.
Und das funktioniert auch für den AN, der in 07/22 ausgetreten ist, wenn der Abrechnungsstand 05/24 ist? Probiere ich gleich mal aus.
Computer sagt nein, @Kristin_Frohmeyer.
In der Nachberechnungstabelle lässt es mich 07/22 nicht eingeben
und wenn ich bloß so eine Wiederabrechnung auf die Personalnummer mache, bekomme ich … eine Wiederabrechnung (semi-)komplett. Komplett für alle Mitarbeiter der gleichen Abrechnungsgruppe, aber nicht mit allen Auswertungen. Und ausgerechnet das Fehlerprotokoll fehlt.
Arbeitsbescheinigung hat es auch keine erstellt, weder in 06/24 noch in 07/22.
Hallo @rschoepe,
über die Bewegungsdaten | Erfassungstabellen kann im Register Nachberechnung Standard die Nachberechnung immer nur für das aktuelle und das Vorjahr angestoßen werden.
Haben Sie den Abrechnungsstand 06/2024 ist eine Nachberechnung bzw. die Erstellung einer Arbeitsbescheinigung für das Jahr 2022 nicht mehr möglich.
Wie kann ich heute eine Arbeitsbescheinigung für in 2023 ausgeschiedene Mitarbeiter erstellen? In der Probeabrechnung krieg ich keine Bescheinigung oder irgend einen Hinweis zu sehen 😞
@jena schrieb:
Wie kann ich heute eine Arbeitsbescheinigung für in 2023 ausgeschiedene Mitarbeiter erstellen?
Leider nur über das SV-Meldeportal.
Das ist keine schöne Antwort @Uwe_Lutz 😞 Danke für die Info, dann brauche ich im LODAS nicht weiter experimentieren
Nu denn, dann mal dort registriert, nun heißt es auf Freischaltcode warten.
Sehr geehrte Frau Frohmeyer,
wann kommt die Hilfe von der DATEV-Entwiclung bezüglich der Arbeitbescheinigung der Vorvorjahre?
Mit freundlichen Grüßen
J. Wagner
Hallo J.Wagner,
wir haben Ihren Vorschlag prüfen lassen. Die Prüfung ergab, dass wir im Bereich der Arbeitsbescheinigung keine Programmänderung planen.
Für die Erstellung einer BEA muss der Austritt im aktuellen Kalenderjahr oder im Vorjahr liegen.
@Alexandra_Friedrich schrieb:Die Prüfung ergab, dass wir im Bereich der Arbeitsbescheinigung keine Programmänderung planen.
Ich weiß, dass Sie nur die Botin sind, @Alexandra_Friedrich. Aber wer so etwas prüft und ablehnt, sollte dazu verdonnert werden einen Monat lang Arbeitsbescheinigungen ins SV-Meldeportal eintippen zu müssen. Dann überdenkt man die Entscheidung hoffentlich nochmal. 😠
Und gleichzeitig wird uns dann noch die Möglichkeit genommen Arbeitsbescheinigungen mit der Abrechnung zu senden. Der Fachkräftemangel hat die Steuerbüros schließlich noch nicht erreicht …
Ich hatte vor kürzlich einen Telefontermin mit dem Leiter der hiesigen Arbeitsagentur, der sich seinerseits noch einen Sachbearbeiter dazu geholt hatte. Dieser Sachbearbeiter erwähnte nebenbei, dass die Sachbearbeiter die Arbeitsbescheinigung bei JEDEM Arbeitgeber anfordern, der vom ehemaligen Mitarbeiter benannt wird, unabhängig davon, ob die Zeiträume, die zur Berechnung des ALG notwendig sind, schon bei einem "Zwischenarbeitgeber" erfüllt sind.
Bekomme ich demnächst eine so alte Anforderung (=> 1 Jahr her) kläre ich das vorher, ob das überhaupt zur Berechnung des ALG notwendig ist. Das dürfte nämlich in den allermeisten Fällen gar nicht notwendig sein.
Genau wie sie es sagen: an den Anwendern vorbei und an der Realität.
Ich hatte schon mehrfach Arbeitsbescheinigungen wo mehr als 12 Monate gefordert wurden oder Anforderungen von länger ausgeschiedenen Arbeitnehmer .
Geht sicher alles über das SV-Meldeportsl aber dafür haben wir doch das Gehaltsabrechnungsprogramm. Zeitaufwendig, es passieren leicht Fehler …,
Und wieder einmal habe ich die Anforderung einer Arbeitsbescheinigung - die Mitarbeiterin ist 12/23 ausgeschieden. Für DATEV natürlich zu lange her, deshalb muss ich das jetzt mit dem SV-Meldeportal machen. Es ist doch zum 🤮!
@Alexandra_Friedrich, bitte für DATEV Lohn unbedingt in die Anforderungen aufnehmen, dass Arbeitsbescheinigungen die vollen fünf Jahre nach Austritt erstellt werden können. Alles andere ist Mist.
Es ist hier in Deutschland zum Haareausreißen! Werden Arbeitsbescheinigungen rein prophylaktisch übermittelt, jault die BA auf, weil sie keine IT-Struktur hat, um diese zu speichern, es wären zu viele, man ist ja mit den Kug-Prüfungen immer noch nicht fertig usw. usf.
Als dann doch noch Bescheinigungen in nennenswerter Stückzahl übermittelt wurden, weil das Wehgeschrei der BA bislang nicht kommuniziert wurde, besann man sich auf den allgemeinen Totschläger "Datenschutz". DATEV als willfährige Erfüllungsgehilfin setzt dies dann auch rigoros um (man will ja nicht die ITSG-Zertifizierung verlieren) anstatt ihrerseits mal Lobbyarbeit für die Lohnabrechner zu machen.
And ze end of ze song:
Anstatt Bescheinigungen als Nebenprodukt quasi per Knopfdruck zu erstellen und zu übermitteln, darf sich der Entgeltabrechner Jahre später an eine verkorkste Webanwendung der SV setzen (inkl. des lausigen Registrierungsprozesses) und alle bereits einmal vorgelegenen Daten manuell eintragen!
Das einzig Gute daran ist die Gewissheit, dass von deutschem Boden nie mehr ein Krieg ausgehen wird. Denn ehe hier die entsprechenden Vollmachten und Registrierungen per Fax übermittelt worden sind, raucht Genosse Putin schon seine Machorkas auf dem Alexanderplatz.
Hallo @rschoepe,
Ihre Anforderung habe ich an die Verantwortlichen für DATEV Lohn weitergeleitet.
Dann machen Sie für mich bitte gleich einen Strich mit auf die Liste... und für ALLE anderen Lohnanwender auch. Ich glaube, es gibt wirklich niemanden, der sich nicht regelmäßig über diesen Zustand ärgert.
Hier ist der Ärger ebenso vorhanden, zumal ich in meinem Fall einen Mitarbeiter habe, der weiterhin aktiv beschäftigt ist. Warum gibt es keine technische Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen für entsprechende Zeiträume selbst anzustoßen, statt nur das eine, winzige "Kästchen" zu klicken und das bitte auch nur bei Austritt, natürlich nicht bei geringfügig Beschäftigten, und sowieso niemals montags oder freitags nach 12 Uhr...?
Bei weiter zurückliegenden Austritten oder aber weiterhin aktiven Mitarbeitern bleibt einem nur das SV-Meldeportal, das übrigens gebührenpflichtig ist - eine Frechheit ansich, schließlich fordert einer der Träger dieses Portals (die Arbeitsagentur) von mir Meldungen explizit und ausschließlich elektronisch an, haut mir dann aber eine Bezahlschranke davor - gesetzlicher Zwang, aber natürlich nicht ohne Kohlen.
@LoBuFu83 schrieb:Hier ist der Ärger ebenso vorhanden, zumal ich in meinem Fall einen Mitarbeiter habe, der weiterhin aktiv beschäftigt ist. Warum gibt es keine technische Möglichkeit, Arbeitsbescheinigungen für entsprechende Zeiträume selbst anzustoßen, statt nur das eine, winzige "Kästchen" zu klicken und das bitte auch nur bei Austritt, natürlich nicht bei geringfügig Beschäftigten, und sowieso niemals montags oder freitags nach 12 Uhr...?
Bei weiter zurückliegenden Austritten oder aber weiterhin aktiven Mitarbeitern bleibt einem nur das SV-Meldeportal, das übrigens gebührenpflichtig ist - eine Frechheit ansich, schließlich fordert einer der Träger dieses Portals (die Arbeitsagentur) von mir Meldungen explizit und ausschließlich elektronisch an, haut mir dann aber eine Bezahlschranke davor - gesetzlicher Zwang, aber natürlich nicht ohne Kohlen.
Alles richtig, wollte nur mal wissen, was Fakt ist.
SV-Meldeportal, ChatBot-AW:
Ein Steuerberater kann das SV-Meldeportal nutzen, indem er seine eigene Betriebsnummer verwendet und auch Meldungen für die Betriebsnummern seiner Mandanten austauscht. Die Kosten für die Nutzung des Portals hängen von der gewählten Variante ab. Die Single-Mandanten-Variante kostet 36,00 Euro netto für drei Jahre, während die Multi-Mandanten-Variante 99,00 Euro netto für denselben Zeitraum kostet. Diese Gebühren sind jeweils zuzüglich der aktuellen Mehrwertsteuer.
@ulli_preuss schrieb:verkorkste Webanwendung der SV setzen (inkl. des lausigen Registrierungsprozesses)
Mandatsfreigabe ging zum Glück schnell, weil die Mandantin das SV-Meldeportal selbst zum Abruf der eAU nutzt (ja, ich habe schon versucht, sie zu DATEV Personal zu überreden, wollte der Firmeninhaber aber nicht …).
Was ich aber mal wieder nicht bedacht hatte und sich natürlich nicht im Formular selbst ändern lässt: dass bei den Firmen-Stammdaten auch das Land eingetragen ist. Und natürlich kann das Formular die geänderten Stammdaten nicht aktualisieren, stattdessen bleibt nur komplett nochmal abtippen. 🤬
/Rant