Das Problem: die Arbeitsagentur hat die elektronische Arbeitsbescheinigung für einen AN angefordert. Also alles ausgefüllt, "DÜ Arbeitsbescheinigung", zurück kommt nur:
Weil der AN in 07/22 ausgeschieden ist. Und DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1070718 ist null hilfreich, das schweigt sich zu der Thematik komplett aus …
Jetzt kann ich in dem Fall die Arbeitsbescheinigung zum Glück noch auf Papier erstellen und einreichen - aber das kann's doch nicht sein! Und wie soll das erst nächstes Jahr werden, wenn "Vorvorjahr" bedeutet, dass die elektronische Einreichung Pflicht ist? Verweist DATEV uns dann auf das SV-Meldeportal und sieht seine Aufgabe damit als erledigt an?