Die Umsetzung des Gesetzes ist noch nicht fundiert umgesetzte bzw FAQs rausgegebene. Die Datev wartet da drauf und wir halten das für korrekt.
Auch wir werden nicht „basteln“ sondern auf das Update der Datev warten. Und wenn es (gerüchteweise) erst im März/April kommt ist es so. Dann wird zurückgerechnet.
Besser als wenn man „bastelt“ und es nachher falsch ist .
Unsere Mandaten mit betroffen Mitarbeitern wurden auf Nachfrage informiert. Hier gab und gibt es keine Unverständnis und kein Genörgel.
Wir warten ab und gut.
@Gelöschter Nutzer schrieb:
ich bin jetzt kein Nutzer von DATEV,
Sie haben sicherlich bemerkt, dass dieses Forum als "DATEV-Community" firmiert?
► Auszug aus den FAQ:
Sie sind laut Selbstaussage kein Nutzer, somit auch kein Mitglied der DATEV. Ihre Einlassungen zeigen auch, dass Sie kein Interessent sind.
Sie nutzen die Möglichkeit, dass dieses Forum nicht geschlossen ist, um sich hier auszukotzen. Ihren Ärger kann ich aus Ihrer Sicht verstehen, allerdings sind Sie mit Ihrem Problem hier definitiv falsch.
Und Sie müssen es schon mir überlassen,
wenn ich das so schreibe, wie ich es tue.
Falls Sie diesen Thread von DATEV-Nutzern/-Mitgliedern komplett durchgelesen haben, werden Sie realisieren, dass wir Anwender schon genügend Probleme aufgrund der liederlichen Gesetzgebung aufgehalst bekommen haben. Da brauchen wir nicht noch "wütende" Rentner wie Sie dazu → Beschwerdeadressen s. u.
Ebenfalls werden Sie mitbekommen haben, dass nicht nur die rechtlichen Klarstellungen fehlen/fehlten, sondern damit auch die Grundlagen für die Programmierung.
Ob und wie andere Software-Anbieter eine Abrechnung bereits ab Januar 2026 möglich machen, kann und soll hier nicht diskutiert werden, da sich das meiste nicht nachvollziehen bzw. übertragen lässt, sich aber auf alle Fälle auf Fremdsoftware bezieht.
Jedenfalls sind z. B. solche Kommentare wie dieser hier
Und entgegen der hier verbreiteten Meinung," nichts zu basteln", sehe ich einen Eintrag von 24. 000 € Freibetrag jährlich, bzw. 2.000€ monatlich nicht als Bastelei, wurde hier auch schon als korrigierende Maßnahme angesprochen. Hoffe nur, dass die Sachbearbeiterinnen in meinem Unternehmen entsprechend aktiv werden.
ein Zeichen davon, dass Sie von der ganzen Thematik trotz "Kontakts mit Hrn. Linnemann" (??) eben keine Ahnung haben und als Laie etwas fordern, was rechtlich nicht korrekt ist. Sowohl als technischer Workaround als auch bezogen auf die unverhohlene Aufforderung an die Lohnabteilung Ihres Unternehmens. Lassen Sie bloß die Damen dort in Ruhe!
► Adressen zum Ablassen von Ärger
► Fazit
si tacuisses philosophus mansisses
Hätten Sie sich mal besser mal selbst daran gehalten.
Nun vielleicht sollten Sie prüfen, wann der BR alles genehmigt hat - kurz vor Weihnachten!
Sie sollten auch prüfen, was im Gesetz und in den begleitenden Begründungen steht. Nicht viel bis nichts, das sollte auch Herr Linnemann wissen, schließlich ist seine Partei in der Regierung. Man hätte das dort schon lange sauber vorbereiten können und nicht bloß etwas raustrompeten sollen und dann bis Dezember warten, da wäre allen gedient gewesen.
Aus den Erfahrungen der Corona Jahre und des Jahres 2022 lernt man: Es kommen bergeweise FAQ und BMF-Schreiben, die man abwarten sollte und Punkt.
Ihr Arbeitgeber hätte Sie dazu informieren können und es wird Ihnen nichts verloren gehen, weil es Korrekturabrechnungen geben wird.
Ohne ein Prophet sein zu wollen, das Gesetz wird so oder so vor dem BVerfG landen.
Zunächst mal , da wird wohl niemand widersprechen, ist Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber gegeben.
Andererseits gibt es andere Anbieter die eine funktionierende Lösung haben.
Bei DATEV ist das wohl nicht so.
Natürlich kann man sich dann zurücklehnen und sagen warten wir mal ab - toll, natürlich zum Nachteil des AN.
Das mag für Sie so sein, das mögen andere Anbieter so machen. Wer bei Schulungen war, wie ich, dem ist bewusst, dass es Tücken gibt. Es gibt mehr als nur den, der nur eine Arbeitsstelle hat und einmal den Freibetrag hat. Flickwerk macht hier keinen Sinn.
Es wird die Korrekturen für die vergangenen Monate geben, insofern werden Sie auf das Jahr 2026 gesehen, sicher nicht draufzahlen.
Im Übrigen waren in dem Gesetz noch zwei weitere Vorhaben enthalten, die dann durch den BR gestrichen worden sind; so viel zu dem Thema, dass die gesetzlichen Grundlagen bekannt waren.
Das ist kein zurücklehnen sondern korrektes Arbeiten. Keiner weiß wann die Datev mit der Umsetzung fertig ist. Dann bastelt man da was (falsches….) und ggf. der Mitarbeiter scheidet plötzlich aus o.ä.
Der Mitarbeiter verliert nichts. Alles wird korrigiert und dann korrekt.
Also Füße still halten und abwarten.
Sie können das Stänkern einfach nicht lassen, oder?
Ich habe mich versucht zurückzuhalten aber irgendwann reicht es.
Wir arbeiten korrekt wenn wir nicht im Programm fuschen. Da gibt es einiges unklares und es wird auf eine gesetzlich gesicherte Lösung der Datev gibt.
und ich gebe Herrn Lutz recht :
das hier ist ein Datev-Anwender-Forum. Hier tauschen wir Anwender uns aus und erhalten - und geben auch - Tipps von andern Anwendern und auch der Datev-Betreuer.
Das Forum ist nicht für Leute wie sie gedacht noch dazu in diesem Ton der die Sachbearbeiter beschimpft
Sie schreiben dass sie hoffen dass ihre Gehaltsabrechner vernünftig arbeiten? Ich hoffe die Mitarbeiter werden von ihnen nicht beschimpft bzw. erhalten Rückdeckung durch ihre Vorgesetzen. Unsere Arbeit ist anspruchsvoll und teils stressig genug um uns sowas geben zu müssen.
Auch wir haben bisher zum Glück keinerlei Unwillen von betroffenen Mitarbeitern erfahren. Wir haben erklärt was Sache ist und dass später (Februar, März, April …) Korrekturen erfolgen.
Wir sprechen zu 99,9 % natürlich nicht direkt mit den Mitarbeitern aber mit den Mandaten.
Soviel zum Wort zum Sonntag - es nervt
Ich bin etwas erstaunt, wie man hier nach Gutsherrenart mit mir als "Interessenten" umgeht.
Ich habe auch keinerlei Aufforderung an meine Buchhaltung gerichtet, eine Unterstellung ihrerseits.
Ich habe lediglich bemängelt das DATEV zeitnah nicht in der Lage war sich entsprechend vorzubereiten, das war alles.
Faszinierend, womit manche hier ihr Wochenende verbringen. 😆
Hallo!
Wir haben die neues Version 15.51 Lodas.
Sollte die Aktivrente damit nicht abzurechnen sein?
In den Brennpunkten steht aber nichts bezüglich der Aktivrente.
Bei uns warten diverse Firmen auf Antworten, die wir ja leider bisher nicht beantworten konnten bezüglich der Umsetzung.
@Lohnbüro80 schrieb:
Wir haben die neues Version 15.51 Lodas.
Sollte die Aktivrente damit nicht abzurechnen sein?
Nein, die Version reicht dafür noch nicht. Aktuell gibt es die neue Version für die Aktivrente noch gar nicht. Einen Veröffentlichungstermin hat die DATEV noch nicht genannt, da noch immer nicht klar ist, wie dies genau umgesetzt werden muss.
@Lohnbüro80 schrieb:Hallo!
Wir haben die neues Version 15.51 Lodas.
Sollte die Aktivrente damit nicht abzurechnen sein?
In den Brennpunkten steht aber nichts bezüglich der Aktivrente.
Bei uns warten diverse Firmen auf Antworten, die wir ja leider bisher nicht beantworten konnten bezüglich der Umsetzung.
Doch.
@Gelöschter Nutzer schrieb:3. Wird hier im Foum erwähnt, dass es andere Anbieter gibt, die das Thema schon auf die Reihe bekommen haben.
4. Habe ich mit der Abrechnung 01/26 gesehen, dass DATEV keine Lösung anbietet. Die Abrechnung ist FALSCH! Aber das wußte ich vorher, dass das nicht klappt.
Es spielt keine Rolle, ob andere Anbieter mit unvollständigen Infos eine Abrechnung ggf. falsch erstellen.
Die Datev wird ohne einen angepassten Programmablaufplan (PAP) nicht aktiv werden. Und hier bin ich mal ganz bei der Datev (wenn man ansonsten berücksichtigt, was diese für Blödsinn machen).
Ich erstelle auch keine Lohnart mit irgendwelche Steuerfreiheiten. Die Haftung will ich nicht übernehmen. Und genauso bastelt die Datev nicht mit unvollständige Grundlagen. Und für die Datev ist nicht das Gesetz die Grundlage, sondern eben der PAP, der vom Bundesfinanzministerium erstellt wird. Und es bleibt auch weitere Fragen offen, wo z. B. in der LStB die Steuerfreiheit für die Aktivrente einzutragen ist, wenn die Felder der LStB nicht mehr geändert werden dürfen.
Somit ist die Abrechnung aktuell richtig, denn die Datev hat die LSt nach dem aktuell gültigen PAP berechnet und die hat eben noch keinen Steuerfreibetrag.
Und wenn ein AN noch vor der Einführung der Aktivrente Austritt, muss eben über die ESt-Erklärung die LSt zurückgeholt werden. Letztlich ist die LSt nur eine Vorauszahlung der ESt.
Das mit dem Zurückholen wird auch so ein Spaß werden, bin mal gespannt wie umständlich man dies dann im Formular eingeben muss. Denn aus der LSt Bescheinigung dürfte nicht ersichtlich sein wie viel man in den einzelnen Monaten verdient hat und damit bringt es dem FA schon nix mehr die LSt Bescheinigung zu haben, dort steht Zeitraum (bspw. Januar bis Dezember) und 24.000 EUR, da steht nichts von Januar 3.000 EUR, Februar 1.000 EUR usw.
Datev hat in den Brennpunkten geschrieben: "einer der nächster Programmversionen".
Es wurde nicht geschrieben mit der nächsten. Ich rechne erst im März oder später mit der Umsetzung zur Aktivrente.
@c_kleineboymann schrieb:bin mal gespannt wie umständlich man dies dann im Formular eingeben muss.
Da gibt's dann wahrscheinlich eine Anlage N-AR oder so. 😛
@c_kleineboymann schrieb:Das mit dem Zurückholen wird auch so ein Spaß werden, bin mal gespannt wie umständlich man dies dann im Formular eingeben muss. Denn aus der LSt Bescheinigung dürfte nicht ersichtlich sein wie viel man in den einzelnen Monaten verdient hat und damit bringt es dem FA schon nix mehr die LSt Bescheinigung zu haben, dort steht Zeitraum (bspw. Januar bis Dezember) und 24.000 EUR, da steht nichts von Januar 3.000 EUR, Februar 1.000 EUR usw.
Das wird dann aber für alle Arbeitnehmer gelten... denn das Finanzamt wird sich nicht damit begnügen, wenn auf der LSt Bescheinigung 24.000 € steuerfrei belassen steht. Also wird die LSt Bescheinigung um mindestens 12 Felder erweitert werden müssen. Denn auch wenn der Rentner erst im Laufe des Jahres (z.B. 1.7.) den Aktivrentnerstatus erreicht hat, muss überprüft werden, ob er von 01-12 je 1.000 oder von 07-12 je 2.000 erhalten hat.
Und dann kommt das Verfassungsgericht in drei Jahren zum Ergebnis, dass das alles nicht dem Artikel 3 des Grundgesetzes entspricht.. und eine Förderung von Meckerern (auch wenn sie sich aus der Community wieder verabschiedet haben), nicht Aufgabe des Staates ist.
Bei der Nummer muss unterschieden werden zwischen der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmerseite. In der Lohnabrechnung darf nur einmal der Freibetrag abgerechnet werden, da der Freibetrag für den Arbeitnehmer gilt stellt sich die Frage, wie das in der ESt Erklärung auszugleichen wäre. Bei 2 AG je 1.500,00 EUR aktiver Bezug bliege monatlich eine Lücke von 500 EUR, das müsste in der Erklärung m.M.n. ausgeglichen werden. Sonst wäre die Regelung ziemlich schnell vom Tisch. Vielleicht war das ja auch Absicht.
Hier sind die FAQ zur Aktivrente
FAQ Bundesfinanzministerium zur Aktivrente
Man achte auf die Feinheiten zur Lohnsteuerbescheinigung...
Geschenk mit Widerrufsvorbehalt 🧑✈️
Original BMF
Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe und nicht um eine Verwaltungsanweisung. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer dem zuständigen Finanzamt vorbehalten. (Stand: 6. Februar 2026)
Ja und Frage 4 samt Antwort für die Arbeitgeber- ein Traum.
Schrott im Quadrat, weil null belastbar. Wieder lässt man uns mit FAQ im Regen stehen, wie das unter Corona war, wissen sicher alle noch.
Glücklicherweise hat die Person den Account gelöscht.
Mit solch schwierigen Personen hat man im Alltag genug zu tun.
Die braucht man hier nicht noch auch. 🙄
Interessant ist hierzu das BFH-Urteil X R 7/23 vom 30.07.2025, (veröffentlicht am 29.1.2026) in dem auch die rechtliche Grundlage für die FAQ angegeben ist. Und klar wird, dass die FAQ ausschließlich Informationen in allgemeiner verständlicher (einfacher) Sprache für Bürger sind. Die FAQ sind nicht gedacht für Behörden oder rechtliche Vertreter und haben keinerlei rechtliche Bedeutung.
Rechtsgrundlage: § 3 Absatz 2 eGOVG
Daher sollten wir Praktiker die FAQ zukünftig komplett ignorieren.
Dann brauchen wir uns auch nicht über Ungenauigkeiten und Lücken aufregen.
Den Mandanten können wir nur darauf hinweisen, dass alles was in den FAQ steht, rechtlich nicht belastbar ist. Auch wenn es von einer Behörde kommt.
Leider ist das so, der lapidare Satz findet sich in RZ 42. Vertraue niemals der Verwaltung, wenn es um FAQ geht.
Ich habe ehrlicherweise so langsam kaum noch Lust aktuelle Sachen zu bearbeiten; auf der einen Seite nervende Mandanten mit KI Aussagen die nicht haltbar sind und wenn jetzt ein Mandant mit eigentlich fundierten Aussagen der Verwaltung (FAQ) daher kommt muss man ihn auch wieder für blöd erklären. Wird alles nicht schöner!
Bzgl. Aktivrente verstehe ich den gesamten Ansatz der DATEV zwar einerseits, allerdings denke ich auch hier, wäre es sinnvoll gewesen eine Übergangslösung zu implementieren, wie es eben andere Hersteller auch getan haben und wie es bspw. zu Zeiten von Corona KUG auch immer wieder vorkam. Wir müssen den Käse wieder einmal ausbaden und uns mit den Mandanten streiten (ja, leider ist beim Thema Steuer alles sehr emotional) und / oder eigene Bastellösungen implementieren. Das hätte die DATEV besser und schneller gekonnt und im Zweifel wäre halt eine LSt Bescheinigung nicht erstellt worden.
Ich hab mir mal diese FAQ durchgelesen.
Eine Frage zu III Nr. 3:
Soll das heißen, dass in der LStB 100% der SV-Beiträge ausgewiesen werden und in der EStE dafür aber nachträglich eine anteilige Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen erfolgt, obwohl man hier den tatsächlichen Vorsorgeaufwand für die Aktivrente bestimmen könnte?
@NaJu2008 schrieb:Ich hab mir mal diese FAQ durchgelesen.
Eine Frage zu III Nr. 3:
Soll das heißen, dass in der LStB 100% der SV-Beiträge ausgewiesen werden und in der EStE dafür aber nachträglich eine anteilige Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen erfolgt, obwohl man hier den tatsächlichen Vorsorgeaufwand für die Aktivrente bestimmen könnte?
In dem unter III/3 genannten BMF-Schreiben ist geregelt, dass SV-Beiträge auf steuerfreien Arbeitslohn nicht auf der LSt-Bescheinigung eingetragen werden dürfen. Somit wird m.E. bei Entgelt bis € 2.000,00 (also komplett steuerfreiem Arbeitslohn) keine Eintragung dort mehr erfolgen. Und wenn jemand über € 2.000,00 verdient, erfolgt die Eintragung anteilig.
Und das ist halt einer der Punkte, den die DATEV vermutlich noch umsetzen muss...
Schön sind dann auch Aktivrentner mit PKW....Pauschalsteuer bei Fahrten WHG/1.TKS anteilig nach zu steuerpfl. AL/Gesamtlohn, da sämtliche Werbungskosten nur noch anteilig anzusetzen sind