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Verification of Payee

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letzte Antwort vor 5 Stunden 13:41:18 von deusex
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jjunker
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@deusex wenn, dass in einem von zehn Fällen eine weitere manuelle Freigabe erfordert (gute Pflege der Stammdaten vorausgesetzt) ist das kein echtes Problem.

Wie @alterSchwede schrieb:

- Was ist mit Sammelüberweisungen?

- Wie wird es technisch umgesetzt? (HBCI/EBICS)

 

Meine Sorge ist, dass wir, wie in gefühlt allen anderen Bereichen, eine 80% Lösung in Bank online durch DATEV vorgesetzt bekommen. Wir haben einige Mandate welche Bank online nutzen. Ich habe ehrlich gesagt keinen Bock wieder als Kummerkasten zu fungieren nur weil unsere Genossenschaft es nicht gebacken bekommt.

Ich bin vielleicht zu pessimistisch oder meine Erwartungshaltung ist zu hoch. 🤔

 

Wenn der Thread hier auch nur bei einem zuständigen DATEV Mitarbeiter die Aufmerksamkeit für Teilaspekte oder potentielle Probleme im Zusammenhang mit der VoP-Einführung erhöht ist doch schon was gewonnen.

 

--------------------------

 

Die Frage ob die zusätzliche Sicherheitsabfrage verpflichtend oder optional einzuführen wäre ist eine Grundsatzfrage die man allgemein auch so formulieren kann:

"Müssen alle Teile einer Personengruppe, zum Schutz einiger Gruppenteile, einen erhöhten Aufwand akzeptieren?"

 

- Sicherheitsgurtpflicht im Auto? --> steht hoffentlich für alle außer Frage.

- Helmpflicht beim Radfahren? --> zu komplex um es hier jetzt abzuhandeln.

- Sicherheitsabfrage bei Überweisungen?  --> Wenn nicht in Anspruch genommen schadet der Überweisende, anders als beim Sicherheitsgurt (Abrutschen vom Pedal bei Notbremsungen), nur sich selbst. --> Daher, nach meinem Dafürhalten, optional und nicht verpflichtend einzuführen.

 

Diese Frage wird viel zu selten gestellt. Das ist unter anderem mit ein Grund für zu viele Vorschriften, Regularien,.... das führt aber jetzt zu weit.

 

 

 

 

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deusex
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Ich kann Deine Bedenken  schon verstehen, aber schau mal:

 

Jetzt überweist Du an Donald Duck mit einer validen IBAN der XY GmbH. Die Zahlung wird ausgeführt ohne jeglichen Hinweis.

Nachher überweist Du an Donald Duck mit einer validen IBAN der XY GmbH und die VoP fragt Dich höflich, ob Du die Zahlung dennoch ausführen möchtest und Du sagst "JA" oder "Mist, da habe ich was verwechselt" und korrigierst.

VoP meldet sich ja nicht beim "perfect match", sondern nur bei Abweichungen.

 

Bei Sammelüberweisungen bspw. sind ja nur "gesammelte Einzelüberweisungen" und ohne mich zu weit aus dem Fenster zu wagen, kann ich mir vorstellen, dass eben einzelne Datensätze mit Abweichungen moniert werden und diese dann eben zu bestätigen sind.

 

Also ich halte da meine Bälle mal recht flach und gehe das Thema vollkommen entspannt an; ich sehe hier durchaus Vorteile, statt Nachteile und last but not least: EU-Verordnung, Pflichtprogramm, keine Option.

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jjunker
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U-Verordnung, Pflichtprogramm, keine Option.

 

**bleep** it, leider ja.

 

 

VoP meldet sich ja nicht beim "perfect match", sondern nur bei Abweichungen.

 

hoffentlich werden genug near matches automatisch durchgewunken.

 

letztlich hast du Recht, nicht zu ändern.

 

--> Da zumindest die Hälfte unserer Mandaten welche Bank online nutzen bei der von mir verallgemeinerten Frage ähnlich oft wie ich mit Nein antworten würden weiß ich jetzt schon wo die sich auskotzen werden.

MVP 
alterSchwede
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Im DATEV-Hilfe Center soll bezüglich VoP die Seite …

 

https://apps.datev.de/help-center/documents/1038957

 

… aktuell gehalten werden. 

interessant ist dort auch der Hinweis, der momentan ganz unten auf der Seite geführt wird:

 

Deaktivieren der Empfängerüberprüfung:

Der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung ist nur für Geschäftskonten bei Sammelüberweisungen möglich.

Ein Deaktivieren der Empfängerüberprüfung (Opt-out) bei Einzelüberweisungen und Privatkonten ist gesetzlich ausgeschlossen.

Über die genaue Umsetzung in den DATEV-Programmen informieren wir zeitnah.“

deusex
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@jjunker  schrieb:

--> Da zumindest die Hälfte unserer Mandaten welche Bank online nutzen bei der von mir verallgemeinerten Frage ähnlich oft wie ich mit Nein antworten würden weiß ich jetzt schon wo die sich auskotzen werden.


Ja, da stimme ich Dir allerdings zu. Ich denke es ist einfach wichtig, die Mandanten dahingehend zu sensiblisieren, dass

a) dies keine tolle Idee der DATEV, des Steuerberaters oder der Bank ist, sondern eine EU-Verordnung.

b) dies auch vorteilhaft für die eigene Finanzsicherheit ist, was ja auch ein Dauerbrenner ist.

 

Ich sehe aber, aus langjähriger Erfahrung, durchaus Problemfelder, wie das in Bank online letztlich umgesetzt wird, damit die Arbeitsprozesse nicht unnötig behindert werden; wenn schon, dann möglichst effizient integrieren. Schau mer mal . . .

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jjunker
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Nachricht 36 von 54
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Deaktivieren der Empfängerüberprüfung:

Der Verzicht auf die Empfängerüberprüfung ist nur für Geschäftskonten bei Sammelüberweisungen möglich.

Ein Deaktivieren der Empfängerüberprüfung (Opt-out) bei Einzelüberweisungen und Privatkonten ist gesetzlich ausgeschlossen.

Über die genaue Umsetzung in den DATEV-Programmen informieren wir zeitnah.“

 

Das ist gut. Danke. Damit fällt ein Sorgenfaktor schonmal weg.

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alterSchwede
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Nachricht 37 von 54
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Damit fällt ein Sorgenfaktor schonmal weg.

 

Dennoch könnte es supportseitig ein „heißer Herbst“ werden. 😉

 

Im Falle von Problemen auf Seiten der Auftraggeber kommen jedenfalls mehr Möglichkeiten dazu, die es zu analysieren gäbe. 

Viele Grüße 

Sven

deusex
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Nun, der Teufel steckt ja oft im Kleingedruckten und wo bisher die Bank in Haftung war für fehlgeleitete Überweisungen, wird dies nun auf den Autraggeber abgewälzt.

 

Dieser Aspekt kam in der Debatte hier bisher m.E. ein wenig zu kurz.

 

D.h., wird ein "near (close) match" bestätigt haftet Auftraggeber für den Geldverlust; ebenso natürlich bei der Automatisierung (abnicken) von Sammelaufträgen.

 

Rein vom Rechtsaspekt betrachtet ist jeder hier gut beraten seine Adressdaten auf "perfect match" zu pflegen.

Ich werde mich jedoch äußerst zurückhalten, meinen Mandanten hier "entwarnende" Workarounds zu empfehlen; was normal gar nicht meine Art ist. Hier sehe ich allerdings schon ein größeres Problem.

 

Auszug aus Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen - DATEV Hilfe-Center

 

deusex_0-1747233870559.png

 

 

Man bedenke, ein fünfstelliger Rechnungsbetrag landet bei einem falschen Empfänger und ist nicht mehr rückholbar . . .

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tax
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Nachricht 39 von 54
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Man bräuchte es aber nicht wieder mit "großem Tamm-Tamm" einzuführen, hätte man es nicht Jahre vorher abgeschafft... 

 

 

Da bin ich ganz bei Ihnen.

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jjunker
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Nachricht 40 von 54
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Man bedenke, ein fünfstelliger Rechnungsbetrag landet bei einem falschen Empfänger und ist nicht mehr rückholbar . . .

 

Schade ist es hier, dass man keinen Schwellenwert festlegen kann.

Wenn wir eine Rechnung von 79,00 Euro bekommen und das ist ein Einmallieferant. --> Werde ich einen Teufel tun und die Stammdaten überhaupt pflegen oder mir die Mühe machen alles exakt von der Rechnung abzutippen.

Mustermann & Gleichmann GmbH & Co. KG wird zu: Mustermann/Gleichmann + IBAN DE123456798.....

 

Wird also wahrscheinlich ein near/close match. Bei 79,00 Euro will ich nichts zusätzlich bestätigen müssen. Bei 790,00 Euro sähe das anders aus.

OPT OUT --> oberer Grenzwert je Einzelposition = XXX Euro wäre wünschenswert.

 

@deusex Danke für den anderen Betrachtungswinkel. Da haben die Lobbyisten in Brüssel offensichtlich ganze Arbeit geleistet.

 

 

 

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jmstb
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Die nächste Sau wird durch´s Dorf getrieben... immer schön die Verantwortung weg von Konzernen und Staat auf die Bürger abwälzen 🤢😖

m_brunzendorf
Meister
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Was für mich jetzt noch wichtig wäre:

 

Seit SEPA gibt es meines Wissens nach doch kein Ä, Ö, Ü mehr bei den Banken (zumindest ist mir das bisher so aufgefallen).

 

Kunde Thomas Müller. Er überweist an Mandant wegen eines Zahlendrehers 200 Euro zu viel. In Unternehmen online kann ich sehen, dass sein Bankkonto "Thomas Muller" heißt.

 

Der Mandant zahlt die 200 Euro an Thomas Müller und nicht an Thomas Muller zurück. Ich würde doch sehr hoffen, dass sowas ein "Match" und nicht ein "Close-Match" wäre.

 

Aber ich schätze, für diese Details bin ich viel zu früh.

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
jjunker
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wegen eines Zahlendrehers 200 Euro zu viel.

 

200 ist nicht ganzzahlig durch Neun teilbar. --> kann also kein Zahlendreher als Ursache sein. *Klug**bleep**modus off*

 

😇

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rschoepe
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Ich bin auch mal gespannt, wie das mit den ganzen Firmen wird, die als Kontoinhaber nicht den Firmennamen stehen haben. Sei es, weil die Bank zu faul war den kompletten Namen einzutragen, oder weil bestimmte Zeichen (beliebt ist &) im Kontoinhaber nicht gehen.

Ist der Kontoinhaber dann in der Pflicht, seine Daten bei der Bank mal in Ordnung zu bringen? Muss ich da überall einen abweichenden Kontoinhaber eintragen, damit es ein Match gibt? DIDS!

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renek
Meister
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Er meinte sicher den Zahlendreher in der IBAN, nicht dem Betrag. Dort allerdings gibt es die Prüfziffer (ersten 2 Zahlen), weshalb das dann eh auffällt.

 

@m_brunzendorf 

Ja, das "Problem" habe ich in doppelter Form im Namen. Tatsächlich gibt es da extreme Unterschiede von Bank zu Bank. Heute erst wieder der Fall, alles groß, nur dann ein kleines "s" anstelle des "ß". Der Standard das daraus ein "SS" gemacht wird, greift wohl nicht überall. Auch wird  bei manchen aus einem "Ü" kein "UE", sondern "U"!

 

Wird spannend 😉

renek
Meister
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Ich denke in diesem Falle sollte es ausreichend sein, dass der Name des Kontoinhabers auf der Rechnung genannt wird um den schwarzen Peter an den Zahlenden abzugeben.  In Datev kann man ja einen abweichenden Kontoinhaber hinterlegen. Haben wir auch öfters in der Nutzung.

 

Schwieriger wird es da glaub ich für die Gehaltsabrechnung 😉

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m_brunzendorf
Meister
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🙈

 

Sorry für mein schlechtes Beispiel.^^

 

Sollte heißen: der Kunde zahlt, weil er seine Brille nicht aufgezogen hatte, einen falschen Betrag der dann rein zufällig 200 Euro zu viel ergab. 🙂

„Rette die Cheerleaderin, rette die Welt!“
OlafBräutigam
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Hallo,

 

laut dem Hilfe-Dokument der Datev (https://apps.datev.de/help-center/documents/1038957) gestaltet sich das so:

 

OlafBrutigam_0-1754287368013.png

 

Und irgendwie wird die These geäußert: "..bei mehr als 3 Buchstaben Abweichung..." soll ein "No-Match" als Ergebnis dabei herauskommen.

 

Wie sieht es jetzt mit folgender theoretischer Konstellation aus:

 

Das Konto läuft bei der Bank auf den Namen Michael Schuster.

 

Er hat mittlerweile geheiratet und hatte seiner Frau Melanie Schuster zwar eine vollumfängliche Vollmacht für das Konto erteilt aber es wird kein "und-Konto" bzw. "oder-Konto" erstellt wo ja der Name der Frau mit als Kontoinhaber geführt wird sondern läuft namentlich auf Michael Schuster weiter.

 

Demnach müsste die Frau bei Ihrem Arbeitgeber ja einen "abweichenden Kontoinhaber" benennen, oder?

OlafBrutigam_1-1754287821609.png

 

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alterSchwede
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Hallo @jjunker 

 

zwischenzeitlich liegen einige zusätzliche Informationen vor.

 

Danach heisst es z.B., dass Firmen- und Unternehmerkunden (also „Nicht-Verbraucher“, bzw. Nutzer von Konten mit geschäftlicher Nutzung) bei der Einreichung von Sammeldateien mit mehr als einer Zahlung/Transaktion (z.B. im EBICS-Verfahren) entscheiden können, ob sie auf die Empfängerüberprüfung verzichten (=Opt-Out) oder diese
durchführen lassen möchten (=Opt-In).

 

Nachdem ich hier im Forum mitbekommen habe, dass für Mandanten sogar Zahlungen *freigegeben* (nicht erfasst) werden, würde sich mir die Frage nach der Haftung gegenüber dem Mandanten stellen, sofern Zahlungen *ohne* Empfängerprüfung freigegeben werden.- (Außer, man trifft diesbezüglich im Vorfeld mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung, nach der auf die Prüfung verzichten kann. - Aber Letzteres ist lediglich meine laienhafte Einschätzung bezüglich der Rechtslage.)

 

Viele Grüße 

Sven

RJörg
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Hallo,

 

noch ein Thema das mit Verification of Payee im DATEV Zahlungsverkehr so wie es aussieht gleich mit abgeräumt wird:

 

Verteilte elektronische Unterschrift (VEU) mit EBICS - ging bisher über Zahlungsverkehr nicht, man konnte nur über andere Programme (Banking Software oder direkt Onlinebanking der Bank) auf den VEU Pool der Bank zugreifen und dort Zahlungen bestätigen.

 

War bei uns z.B. ärgerlich da durch das RZ eines zentralen Dienstleisters bestimmte Zahlungsdaten direkt an die Bank gingen und per Begleitzettel frei gegeben werden durften...

 

 

Verification of Payee (VoP) bei SEPA-Überweisungen - DATEV Hilfe-Center

4.2.2 EBICS

Der Prozess in den DATEV-Programmen wird sich hinsichtlich der Reihenfolge ändern: zuerst wird die Zahlung an die Bank gesendet (ohne Unterschrift). Die Bank führt die Empfängerüberprüfung durch. Anschließend kann die Zahlung mittels verteilter elektronischer Unterschrift freigegeben oder storniert werden.

 

 

Der Service Zahlungsverkehr hat mir die Auskunft gegeben, dass man hier immer auf den gesamten eigenen VEU Pool der Bank zugreift und damit auch Aufträge mit VEU freigeben kann die nicht selbst über DATEV Zahlungsverkehr gesandt wurden.

 

@jjunker Ich hatte mir Zahlendreher immer als Quersumme 9 in der Differenz gemerkt 😄

jjunker
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Nachdem ich hier im Forum mitbekommen habe, dass für Mandanten sogar Zahlungen *freigegeben* (nicht erfasst) werden, würde sich mir die Frage nach der Haftung gegenüber dem Mandanten stellen, sofern Zahlungen *ohne* Empfängerprüfung freigegeben werden.

 

@alterSchwede Wer sowas für Mandanten macht ist in meinen Augen selber Schuld.

 

(Außer, man trifft diesbezüglich im Vorfeld mit dem Mandanten eine schriftliche Vereinbarung, nach der auf die Prüfung verzichten kann. - Aber Letzteres ist lediglich meine laienhafte Einschätzung bezüglich der Rechtslage.)

 

Ob eine schriftliche Vereinbarung über den Verzicht auf die neue Überprüfung in dem Fall überhaupt vor Gericht bestand hätte? --> Als Dienstleistender welcher die Zahlung ausführt gibt es denke ich auch Sorgfaltspflichten von denen man sich nicht "freisprechen" lassen kann. Sonst lassen wir demnächst alle Mandanten unterschreiben, dass wir nicht Schuld sind wenn die Voranmeldungen oder die Löhne falsch sind... 🤗 Stichwort dürfte hier Grob fahrlässig sein.🤔

MVP 
alterSchwede
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Bankseitig gibt es inzwischen erste Informationen zu der Thematik Verification of Payee inkl. FAQs und Anleitungen bezüglich der Änderungen von Arbeitsabläufen ab 09. Oktober.

 

Hier z.B. seitens der Commerzbank:

https://www.commerzbank.com/insights-research/magazin/zahlungsverkehr/vop/

Anleitung für Veränderungen im Zahlungsverkehr

https://www.commerzbank.com/ms/documents/de-DE/vop-verification-of-payee-anleitung.pdf

 

Evtl. ist das ja für den Einen oder Anderen von Interesse. 

Viele Grüße 

Sven

OlafBräutigam
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hier hat der Hersteller der Banksoftware SFIRM eine schöne Darstellung/Beispiele dargestellt:

 

https://hilfe.sfirm.de/hc/de/articles/21600157934876-FAQ-Empf%C3%A4nger%C3%BCberpr%C3%BCfung-Verification-of-Payee-VoP-in-SFirm

 

 

 

Punkt 3:

 

Bevor eine Überweisung ausgeführt werden kann, prüfen die Banken automatisch, ob der Empfängername und die eingegebene IBAN des Empfängers zueinander passen. Sie erhalten daraufhin eine Rückmeldung in SFirm angezeigt, und können daraufhin entscheiden, ob Sie die Überweisung abbrechen oder auf eigene Gefahr ausführen wollen.  

 

Beispiele für Namensabgleich und die entsprechenden Rückmeldungen der Empfängerbank:

 

AnfrageAnfrageEmpfängernameMeldung

Richtiger NameMaxi MusternameMaxi MusternameÜbereinstimmung
Mehrere VornamenMaxi MusternameMaxi Alex MusternameÜbereinstimmung
GemeinschaftspersonenMaxi MusternameMaxi Mustername und Alex MusternameÜbereinstimmung
Richtiger Name, kleine TippfehlerMaxi MustermameMaxi MusternameTeilweise Übereinstimmung
InitialenM. MusternameMaxi MusternameTeilweise Übereinstimmung
Kein VornameMusternameMaxi MusternameTeilweise Übereinstimmung
Falscher NameAlex MusternameMaxi MusternameKeine Übereinstimmung
Handelsname abweichend vom Namen der Kontoinhaberin oder des KontoinhabersPizzeria Don FrancescoMaxi MusternameKeine Übereinstimmung
Keine Antwort erhaltenMaxi MusternameMaxi MusternamePrüfung nicht möglich
Bank nimmt nicht an Empfängerüberprüfung teilMaxi MusternameMaxi MusternamePrüfung nicht möglich
deusex
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deusex_0-1755085215489.png

 

Also diese beiden Optionen sind dann schon interessant. Diese dürften bzw. müssten doch ausgeschlossen sein, sonst ist ja das ganze System fraglich.

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letzte Antwort vor 5 Stunden 13:41:18 von deusex
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