... wenn ich mich recht erinnere, sollte der ideale Bewerber eigentlich so wie Sie sein 😉
... gäbe es dafür nicht noch eine Alternative : das Klonen (à la Dolly) ?
... aber ich glaube, dass Reproduktionsmedizin in Deutschland (auch am Bodensee) noch nicht erlaubt ist 😀
P.S.
... aber Respekt, Sie präsentieren sich sehr souverän
Hallo zusammen,
ich habe neue Informationen für Sie, die die vorläufigen Änderungen der DATEV-Kontenrahmen 2020 aufgrund der geplanten befristeten Umsatzsteuersenkung vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 betreffen. Die Infos stehen in dem Thread:
Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt
Besten Gruß & einen guten Start in die Woche 🙂
Nico Cornelissen
Guten Morgen Herr @Nico_Cornelissen,
in meiner Kollegschaft kam folgende Frage auf:
wie schaut es mit Unterkonten zu Standardkonten aus? Funktioniert da auch die automatische Verbuchung nach Leistungsdatum? Also beispielsweise Konto 8401?
Viele Grüße
Hallo Frau Kirsch,
alles andere wäre eine Farce ! Selbstverständlich müssen die Automatik-Unterkonten auch die Funktionen erhalten, sonst können wir bspw. einpacken, denn wir haben KEINEN Mandanten, der nur EIN Erlöskonto nutzt.
Dennoch ist Ihre Frage nicht unberechtigt, denn die Antwort hierauf ergibt sich weder aus dem Konjunktur-Paket-Dokument noch aus den Erläuterungen.
@deusex ich gehe auch davon aus, dass dies bei den Unterkonten so funktioniert.
Aufgrund von Unsicherheiten bei einer Kollegin möchte ich mich jedoch hier rückversichern bevor ich es Anfang Juli ausbaden darf, wenn die ersten Tausend Buchungen falsch gelaufen sind ;-D
Ich gehe sogar davon aus, daß ausschließlich die verknüpften Funktionen geändert werden, so daß sich die Änderung auf alle Konten auswirken wird- egal, ob Standard- Konten, oder individuell angelegt.
Nur wer die "19%" manuell an irgend einer Stelle hart verdrahtet hat, der bekommt jetzt ein Problem.
Selbiges für manuelle Kontenbeschriftungen mit einem "19%" im Text.
Hi,
ja funktioniert. Im Standard-Kontenrahmen sind die Konten 8400 - 8409 mit der gleichen Kontenfunktion ausgestattet.
Problematisch wird es nur bei den Konten, wo in der Funktion fest die 19% geschlüsselt wurden und nicht die Funktion 001 (Normal-Satz).
Hier mal ein Screenshot aus dem Musterholz-Mandanten:
Zu finden in der Buchhaltung Stammdaten / Sachkonten / Kontenplan
Grüße
Chr.Ockenfels
Korrekt, wenn die Funktionserweiterung einen fixen Steuersatz geschlüsselt bekommen hat, wird dieser auch weiterhin genutzt.
Somit gilt für alle: Blick in die Stammdaten /Sachkonten / Kontenplan werfen ob hier 19 o.ä. bei den FE geschlüsselt ist...
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo ninano!
Gibt es auf Ihre Frage schon eine Antwort?
Mich würde die vorgesehene Umstellung im Rechnungsschreibungsprogramm sehr interessieren...
Schönen Tag 🙂
NINA
Prioritätentechnisch hat das Rechnungsschreiben für kanzlei- Rechnungen doch ein wenig Zeit.
Im Juli werden die Leistungen bis einschließlich Juni abgerechnet und das läuft noch mit 19%.
Für die ersten Juli- Rechnungen im August wird sicherlich alles korrekt funktionieren und da bleiben noch 4 Wochen, für den Fall, das das Gesetz so wirklich durch kommt.
Für die Buchhaltung haben wir ein Zeitpuffer von 2 Tagen und da kann nicht abgewartet werden.
DATEV plant nach derzeitigem Stand Service-Releases auch für EO comfort/classic/compact.
Wenn also Updates bereitstehen, werden diese von ASP zeitnah installiert.
DATEV Corona - Rechungsschreibung
WICHTIG: DATEV schreibt in dem o.g. Link, dass auf keinen Fall manuelle Änderungen im EO comfort durchgeführt werden sollen. Die notwendigen Änderungen kommen mit den Updates!
Grüße
Chr.Ockenfels
Hallo Herr Kolberg,
im Juli werden bei uns sicherlich einige Leistungen abgerechnet, die auch im Juli erbracht werden; nicht wenige bis Ende KW28.
Kleinere Abschlüsse/Steuererklärungen können theoretisch am 01.07.2020 erstellt und abgerechnet werden; also diese Prio würde ich jetzt nicht weit hinten anstehen lassen.
Gerade da müssen die Rechnungen mit dem "Leistungspaket" raus.
... finde momentan keine näheren Informationen, ob die neuen REWE-Versionen (voraussichtlich ab 30.6.2020 18:30:00 Uhr) 'auf breiten Reifen' (als Riesen-Update-Paket) oder als schnuckelig kleine Patch-Datei daherkommen, vor allem auch wegen den REWE-Compact-Versionen für die selbstbuchenden Mandanten.
Es soll ja noch Menschen geben, die nur ein Schmalspur-DSL zur Verfügung haben, vor allem in landschaftlich schönen Gegenden ('im Outback' oder 'in der Pampas').
Wenn sich Zigtausende um 18:30 Uhr auf die Downloads stürzen, muss das RZ seine 'Standfestigkeit' beweisen. 😀
@vogtsburger schrieb:
... finde momentan keine näheren Informationen, ob die neuen REWE-Versionen (voraussichtlich ab 30.6.2020 18:30:00 Uhr) 'auf breiten Reifen' (als Riesen-Update-Paket) oder als schnuckelig kleine Patch-Datei daherkommen, vor allem auch wegen den REWE-Compact-Versionen für die selbstbuchenden Mandanten.
Es soll ja noch Menschen geben, die nur ein Schmalspur-DSL zur Verfügung haben, vor allem in landschaftlich schönen Gegenden ('im Outback' oder 'in der Pampas').
Wenn sich Zigtausende um 18:30 Uhr auf die Downloads stürzen, muss das RZ seine 'Standfestigkeit' beweisen. 😀
Das wird schon klappen...warum auch nicht?
Tja wie man / frau sieht , haben nicht alle hier mit allem zu tun.
Daher stimme ich Ihnen sofort zu, ab 1.7. werden Leistungen erbracht die mit 16% zwingend zu frakturieren sind.
Für Endkunden = private Steuererklärungen ist zudem ein Preisvorteil von 3% wenn der Herr STB die Erklärung nach dem 30.6. kontrolliert, fertigstellt und die Rg. schreibt, da reicht es dann bei weitem nicht wenn eine Rechnung @martinkolberg erst im August geschrieben werden könnte.
Was für ein Armutszeugnis wäre dass denn obendrauf wenn der IT Dienstleister für STB seine Rg. ab dem 1.7. nicht korrekt schreiben könnte.
P.S. Mit ist völlig klar, was für ein Wahnsinn diese Umstellung bedeutet und dies ist soll explizit keine Kritik an den Entwicklern sein.
@vogtsburger schrieb:
..
Wenn sich Zigtausende um 18:30 Uhr auf die Downloads stürzen, muss das RZ seine 'Standfestigkeit' beweisen. 😀
Nicht zwingend... Die Downloads werden über Download-Dienstleister bereitgestellt... Da ist das DATEV-RZ nicht mehr komplett involviert (nur noch die Zugriffsrechte).
Edit: Programme per DFÜ: Server anderer Anbieter
Grüße
Chr.Ockenfels
Ich schreiben im Juli auch weiterhin Dauerrechnungen, die keinem Leistungserbringungszeitraum zugeordnet werden und als Vorschuss laufen. Da kann ich leider nicht bis August warten.
Aber kommt Zeit, kommt Rat. Es wird sich schon eine Lösung finden.
Besten Dank!
@KRPNina schrieb:Ich schreiben im Juli auch weiterhin Dauerrechnungen, die keinem Leistungserbringungszeitraum zugeordnet werden und als Vorschuss laufen.
Kann ich leider gerade nicht nachvollziehen. Dauerrechnungen (also zB Mietverträge für Wohnungen und Geräte) werden immer so geschrieben das man einen Leistungszeitraum hat, den man abrechnet. In der Regel ist das der Monat. Die USt ist dann ja klar.
Vorschüsse sind was ganz anderes. Eventuell meinen Sie ja Anzahlungen. Hier gilt Mindestistversteuerung. Also eigentlich auch klar wie man die abrechnet.
Sie sollten dann schon aufpassen welcher Steuersatz auf den Rechnungen steht.
P.S.: Die ersten Kunden sind eh schon da. "Bitte Rechnung ändern damit ich dann nicht zu viel zahle wenn geliefert wird...." 😖 Das wir auch noch andere Probleme in teilen unserer Software (nicht DATEV) haben ist denen egal. Ist ja schon laaaaange bekannt.
Die Telekom hat schon ernst gemacht.
Hier gibts die ersten Rechnungen mit 16% USt.
... bei Stromlieferungen und/oder Gaslieferungen und/oder Photovoltaik kann es auch ein wenig trickreich werden (mit den Jahresabrechnungen und/oder den Abschlagszahlungen bei Photovoltaik).
... zumal unser Energieversorger schon in "normalen Zeiten" sehr oft Fehler macht.
... was ich so gar nicht mag, sind die 'Hochrechnungen' der Energieversorger zu irgendwelchen Stichtagen.
Es könnte sinnvoll sein, zum Stichtag 30.6./1.7.2020 vorsichtshalber alle Zähler abzulesen.
Wow die Telekom weißt Ust aus bevor das ganze Gesetz ist ?
Ich bin ziemlich perplex.
Ist die falsch ausgewiesene Umsatzsteuer 16% als Vorsteuer abzugsfähig ? Schuldet Stand heute die Telekom die 19% aus dem Bruttobetrag ?
Dass nenne ich mal vorauseilender Gehorsam.
Das Risiko die Rechnung korrigieren zu müssen ist geringer, wenn man davon ausgeht, dass die Gesetzesänderung kommt.
Ich glaube es spricht wesentlich mehr dafür, dass die USt-Sätze gesenkt werden, als dass das Gesetzesvorhaben scheitert.
Schließlich muss der Rubel ja rollen.
Das Problem könnte die Telekom (und Andere) umgehen, wenn die Leistungen immer vom ersten des Monats bis Monatsultimo abgerechnet würden.
Ansonsten gilt: No risk, no fun.
Gibt es einen Praxis- Tip, wie man diese Telefonrechnung mit möglichst wenig Aufwand korrekt buchen kann?
Was ärgert mich an dem Beleg?
Wie also vorgehen, wenn man den Beleg beim Belegbuchen hat und möglichst automatisch und ohne manuellem Tippstreifen den Beleg zum Buchen aufteilen möchte?
Am bequemsten wäre: Netto auf Telefon, und die zwei VST- Beträge auf das VST- Konto
Dann wird aber der aufmerksame JA- Bucher den Beleg nochmals anfassen müssen, da der 9'er VST- Schlüssel fehlt.
Oder Beleg aufteilen und die Grundgebühr korrekt in einem Juli- Vorlauf mit Datum 1.7.2020 stellen?
"Dann wird aber der aufmerksame JA- Bucher den Beleg nochmals anfassen müssen, da der 9'er VST- Schlüssel fehlt."
Meine Empfehlung wäre, den Steuerschlüssel 490 (ohne Vorsteuerabzug) für den netto gebuchten Aufwand zu verwenden.
Mit dem Steuerschlüssel wird die Buchung auch programmseitig aus der Verprobung ausgesteuert.
In dieser Übersicht sind nur die Konten mit den entsprechenden Buchungen enthalten, bei denen der Steuerschlüssel fehlt bzw. bei denen nicht aktiv gesagt wurde "ohne Vorsteuerabzug" durch Steuerschlüssel 490. Alle Konten nach fehlenden Steuerschlüsseln durchzuschauen ist damit überflüssig
In dieser Übersicht kann übrigens auch herausgefiltert werden, bei welchen Buchungen auf Automatikkonten mit "Aufhebung der Automatik" gebucht wurde.
@martin65 schrieb:Die Telekom hat schon ernst gemacht.
Hier gibts die ersten Rechnungen mit 16% USt.
Ich schreibe auch schon Rechnungen mit 16%. Ist auch logisch, weil ich dazu verpflichtet bin. Ebenso müsste ich eigentlich schon jetzt mit 16% buchen, nämlich wenn unsere Kunden wie üblich 30% anzahlen. Denn es ist ja klar, das die Lieferung erst nach dem 30.06. erfolgen wird. Nur leider kann ich das ja nicht! Naja...
Grundlage für mich ist schon jetzt der BMF-Entwurf, da ja absehbar ist, dass dieser am Freitag durchgeht!
Die im Juni ausgestellte Rechnung der Telekom (mit zwei Zeiträumen, vor Juli 19 % und ab Juli 16 %) ist wohl falsch.
Denn in der Info des BMF steht klar:
"Beim Telefon ist das Ende des Rechnungszeitraums entscheidend. Wird das Telefon beispielsweise vom 15. Juni 2020 bis zum 14. Juli 2020 abgerechnet, gilt der neue Umsatzsteuersatz von 16 Prozent."
spannender Hinweis.
Ist jetzt nur die Frage, ob sich ein Briefaustausch mit dem magenta Riesen lohnt. Da ist mir meine Zeit zu schade. Vielleicht wird die Telekom von anderer Seite verpflichtet, die Rechnungen zu korrigieren.
Schau'mer mal.
Martin Heim
Habe jetzt aber bei Haufe gelesen (unter "Telekommunikationsleistungen"):
"Geht der jeweils vereinbarte Abrechnungszeitraum über den jeweiligen Stichtag (1.7.2020 / 31.12.2020) hinaus, wird es nicht beanstandet werden, wenn ein einmaliger zusätzlicher Abrechnungszeitraum eingerichtet wird, der am jeweiligen Stichtag endet."
Und vermutlich hat die Telekom den 01.07. als Stichtag eingeführt (was aus dem Scan der Rechnung nicht hervorgeht).
Ziemlich hohe Telefonrechnung übrigens 🙂
Und vermutlich hat die Telekom den 01.07. als Stichtag eingeführt (was aus dem Scan der Rechnung nicht hervorgeht).
Die Rechnung ist ziemlich umfangreich. In der Tat hat die Telekom die Leistungen zeitlich zugeordnet. Und als Service jede Position mit "16" oder "19" versehen.
Ziemlich hohe Telefonrechnung übrigens 🙂
Zu viele Frauen im Betrieb 😁. Nein Scherz. Das ist die Rg. eines Mandanten mit viel Redebedarf , Mietanteile und Auslandstelefonaten.
Ja, über das Problem bin ich auch soeben gestolpert. Allerdings macht die Telekom m.E. die Aufteilung richtig. Sie betitelt die Rechnung nur ungünstig. In der Rechnung "Juli" sind enthalten:
- Gebühr für Juli = Leistungszeitrum Juli --> somit ein Abrechnungshinweis und kein VoSt-Abzug, da keine Leistung und keine Zahlung in Juni
- Telefonie aus Juni = Leistungszeitraum Juni --> somit Rechnung und Leistung = VoSt-Abzug
ABER: Wie soll das in Datev erfasst werden? Jetzt ist wohl erkennbar, dass bisher auch falsch gebucht wurde, wenn man auch hier mit Rechnungsdatum bucht. Denn das Leistungsdatum kann in KaReWe nicht größer als das Rechnungsdatum sein; naja, eben doch!
Wann gibt es einen VoSt-Abzug?
- Rechnung und Zahlung
- Rechnung und Leistung
Im vorliegenden Fall muss ich also in KaReWe wie folgt buchen:
- in Stapel 06/2020 mit Belegdatum 23.06. den Bruttobetrag zu 19%
- in Stapel 07/2020 mit geändertem! Belegdatum 01.07. den Bruttobetrag zu 16%; denn wenn ich in 07/2020 Belegdatum 23.06. erfasse, bucht Datev 19% Vost
--> also 2 Buchungen in 2 unterschiedlichen Stapeln!
Hintergrund:
Datev kennt nur 2 Kriterien: Belegdatum und Leistungsdatum
Aber es gibt mindestens 3 Kriterien: Belegdatum, Leistungsdatum und Zahlungsdatum (siehe oben)
Auch gibt es das Problem, dass ich bei einer Aufteilungsbuchung keine 2 Leistungsdaten angeben kann! Haben wir mit der Telekom-Rechnung in 07/2020 versucht, um die VoSt mit 19% und Belegdatum 23.06. noch in den Juni zu bekommen.
Wirklich sehr umständlich!
Mein Vorschlag:
- Abschaffung der Stapel! Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Wir buchen auch teils schon Belege aus 07/2020, wenn wir die Buchhaltung 06/2020 erfassen, insbesondere bei Dauerfristverlängerungen. Achtet man hier nicht auf die Stapel, haben wir eine falsche Zuordnung.
- in Aufteilungsbuchungen Möglichkeit der Erfassung eines Leistungsdatums
- weitere Datum-Felder: insbesondere Zahlungsdatum und ggf. noch ein weiteres für steuerliches Datum (für Sonderfälle)
- die Festschreibung erfolgt anhand der Auswahl oder für alle Buchungen, die einen bestimmten USt-Voranmeldezeitraum betreffen - Logik anhand der 3 Kriterien (siehe oben)
- Auswertungsmöglichkeit "Erfasst in USt-VA Monat xx"
- Übernahme des Zahldatums aus der OPOS-Buchung
Ich habe Hinweise erhalten, dass dies in SAP durchaus so erfasst werden kann. Vielleicht schaut man sich da ja mal was ab.
Frohes Schaffen und gutes Gelingen!
Sollte es eine andere Lösung geben, gerne teilen 😉