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Mehrwertsteuersatz - umfassende Senkung ab 1.7 bis 31.12. geplant

223
letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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chrisocki
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Nachricht 31 von 224
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@olafbietz  schrieb:

@grandfunck  schrieb:

... auch als Informierer meiner Mandanten...


@Katharina_Schoenweiss 

 

Es wäre schön, wenn DATEV auch bei den Mandanten-Infos kurzfristig etwas zu den temporären Umsatzsteueränderungen und deren Folgen herausbringen könnte. Gerne auch mit den ganzen Abgrenzungsfällen und Besonderheiten (Anzahlungen, Dauerrechnungen, Abweichung Leistung im 19%-Zeitraum, Zahlung im 16%-Zeitraum, usw.). Dann braucht sich nicht jeder Berater einzeln die Finger wundzutippen.

 

Vielen Dank!

 


Naja, 

 

den Beratungsauftrag haben Sie und nicht DATEV.

 

DATEV kann ggf. mit Buchungsbeispielen, Updates, etc. helfen. Aber wie genau in welchem Sachverhalt zu handeln ist, ist meines Erachtens nun mal Beraterseite. Das dürfte die Betriebshaftpflicht der DATEV auch nicht abdecken.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

olafbietz
Meister
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Nachricht 32 von 224
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Nunja, ich habe bei DATEV die kostenpflichtigen Mandantenformationen abonniert..

bodensee
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Nachricht 33 von 224
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Sie werden vermutlich wie die meisten Kollegen einen ABO Dienst eines Fachverlags in Anspruch nehmen. 

 

Sie können sicher sein , die sind schon am Schreiben. 

 

Bei mir Deubner Verlag mit automatischem Emailverteiler 😄

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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renek
Fachmann
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Nachricht 34 von 224
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Ich möchte noch einen Punkt bringen, warum ich definitiv separate Konten haben möchte! (Und weshalb ich froh bin nicht mehr in der Kanzlei zu arbeiten 🤣)

Wir alle kennen doch die Mandanten die Ihre Rechnungen pünktlich (*hust*) schreiben. Da werden auch gerne mal die Rechnungen 2 Monate später geschrieben (man kommt ja nicht vorher dazu). Genau hier kommt es dann zu Problemen.

 

Wenn - wie oben beschrieben - Datev auf das Rechnungsdatum abzielt und den VoSt oder USt daran bindet, dann macht man einen Fehler! Es kommt ja noch immer auf das Leistungsdatum an und nicht wann die Rechnung gestellt wurde. Und genau da finde ich es zur Verprobung besser wenn es entsprechende eigenständige Konten gibt, bzw ich als Buchhalter einen gesonderten Buchungsschlüssel bekomme, dass ich das individuell entscheiden kann was richtig ist.

 

Hoffe die Datev denkt daran 😉

zwieselzwack
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Nachricht 35 von 224
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für Blöde: ist das jetzt schon sicher oder muss das erst noch irgendwo veröffentlicht werden bevor das Gültigkeit hat bzw. müssen erst noch Gesetze geändert werden? 🤔

bodensee
Experte
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Nachricht 36 von 224
5874 Mal angesehen

Sie werden vermutlich wie die meisten Kollegen einen ABO Dienst eines Fachverlags in Anspruch nehmen. 

 

Sie können sicher sein , die sind schon am Schreiben. 

 

Bei mir Deubner Verlag mit automatischem Emailverteiler 😄

 

Sie werden in den nächsten tagen und Wochen garantiert mit Rundschreiben bombardiert egal ob Haufe, Stollfuß, Datev, DWS Verlag und und und , alle werden die ollen Kamellen zur Leistungsabgrenzung herausholfen und da können sie sich bequem das Beste für sich und ihre Mandanten herausziehen. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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andreashausmann
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Nachricht 37 von 224
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Ja, ich gebe Ihnen durchaus recht, dass das ein Problem sein kann.

 

Ich persönlich würde aber die "historische" Lösung bevorzugen, die datumsabhängig die Umsatzsteuer/Vorsteuer bucht.


Dann wäre der Umstellungsaufwand in der Buchhaltung überschaubar. Besonders bei Schnittstellen kann es hier zu massiven Nacharbeiten kommen.

 

Daneben haben Sie ja stets die Möglichkeit bei o.g. Variante ein indiv. Automatikkonto für die 16% bzw. 5% Umsätze anzulegen (ggf. wäre es auch sinnvoll, wenn DATEV hier eine Wahlmöglichkeit im Programm schaffen würde).

 

Mal schauen, was DATEV so kurzfristig umsetzen kann 🙂

martin65
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Nachricht 38 von 224
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Ich persönlich würde aber die "historische" Lösung bevorzugen, die datumsabhängig die Umsatzsteuer/Vorsteuer bucht.

Das ist nicht umsetzbar. Denken Sie an die EÜR. Wenn eine Rechnung vom 28.5. (19%) am 10. Juli über die Bank bezahlt wird. WIR buchen dann immer mit dem Bank- und nicht mit dem Rechnungsdatum. 

 

Wenn ich aber bei der Zahlung das Rechnungsdatum nehme stimmt die Bankreihenfolge nicht mehr. 

 

Eventuell kann hier die debitorische und kreditorische Verbuchung helfen. Dann sollte die EDV den richtigen Steuersatz in der Voranmeldung abbilden?!

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Michael-Renz
Experte
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Nachricht 39 von 224
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Das ist natürlich NOCH NICHT SICHER - und schon gar nicht als Gesetz verabschiedet. Aber zu erwarten ist es ziemlich sicher

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
bodensee
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Nachricht 40 von 224
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so wird wohl in aller REgel bei EÜR gebucht, 

 

daher wird es Steuerschlüssel geben für die 16% gibt es 70 ( alte Systematik) und habe gerade gesehen für 5% gibt es 49 als Vorsteuerschlüssel entsprechend Umsatzsteuer. 

 

Sieh mal die weisse Voraussicht von Datev😄

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
renek
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Nachricht 41 von 224
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Ich persönlich würde aber die "historische" Lösung bevorzugen, die datumsabhängig die Umsatzsteuer/Vorsteuer bucht.


Dann wäre der Umstellungsaufwand in der Buchhaltung überschaubar. Besonders bei Schnittstellen kann es hier zu massiven Nacharbeiten kommen.


Welche Schnittstellen wären denn großartig betroffen? Bspw Konto 5400 (im SKR04) ist ein Automatikkonto, welches aber sonst keine Verbindung hat, denn die VoSt wird ja über die 1400er Konten an die UStE übermittelt. Anders sieht es da im Umsatzbereich aus. Hier könnte es sinnvoll sein die 16%igen von 4300-4349 zu behalten und die Konten 4350-4399 für die 5%igen zu nutzen.

Gerade für die Verprobung ist es für mich schwieriger die Aufteilung nach Datum zu nutzen. Das hatte ich heute früh auch erst im Kopf, habe mich aber aufgrund des Leistungszeitraumbezugs dagegen entschieden.

 


Daneben haben Sie ja stets die Möglichkeit bei o.g. Variante ein indiv. Automatikkonto für die 16% bzw. 5% Umsätze anzulegen (ggf. wäre es auch sinnvoll, wenn DATEV hier eine Wahlmöglichkeit im Programm schaffen würde).

Das wäre eine Alternative, aber bei der Anlage von weiteren Automatikkonten wird oftmals vergessen, dass dies später wieder deaktiviert wird. Das kann dann zu weiteren Problemen führen (was ich leider schon bei uns zu spüren bekam ... 😉


Für mich ist es tatsächlich sinnvoller, bis zur eindeutigen Klärung (glaube nicht das es die am 01.07. geben wird), die Vorsteuern bspw auf 1400 zu buchen (wir haben eh 5stellige Konten und erlauben uns den "Luxus" von Unterkonten für 5%/16%). Bei den Umsatzerlösen werde ich einen ähnlichen Weg einschlagen. Alle Umsätze im Zeitraum 2HJ2020 werden dann auf 4000 gebucht und am Monatsende wird die USt pauschal ausgebucht auf 3800 oder eben auf 3808. Für die UStE muss sich das FA eh was überlegen 🙄

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renek
Fachmann
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Nachricht 42 von 224
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@bodensee  schrieb:

so wird wohl in aller REgel bei EÜR gebucht, 

 

daher wird es Steuerschlüssel geben für die 16% gibt es 70 ( alte Systematik) und habe gerade gesehen für 5% gibt es 49 als Vorsteuerschlüssel entsprechend Umsatzsteuer. 

 

Sieh mal die weisse Voraussicht von Datev😄


Nix weise Voraussicht. Die 5% kamen aus Land und Forstwirtschaft
(https://www.buzer.de/gesetz/5509/al4401-0.htm)

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eliansawatzki
Meister
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Nachricht 43 von 224
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Hier ist eine Übersicht der in der aktuellen Programmversion vorhandenen Steuerschlüssel zu 5% und 16%.

 

Für Umsatzsteuer 5% gibt es noch keinen Standard-Steuerschlüssel.

 

eliansawatzki_0-1591272163157.png

 

deusex
Experte
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Nachricht 44 von 224
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Nachdem ich nun einige Kommentare hier gelesen habe, erschleicht sich mir der Eindruck, dass die größte Sorge der Kollegen bei der Buchhaltung, der Konten und der Buchungsschlüssel liegt.


Da dürften wir doch bereits drüber sein, denn der Kontenrahmen gibt an sich alles her, was man braucht.

 

Ich persönlich sehe das bei einer "Tante-Emma-Buchführung" auch nicht tragisch. Die wirklichen Problemfelder sind doch ganz anderer Natur; da erscheint das Rausklauben passender Konten doch geradezu wie Kinderfasching.

 

Heute durfte ich bereits drei Gespräche zu diesem Thema führen. Darunter ein Gastronom:

 

Rechtsstand bis 30.06.2020

 

Speisen im Lokal 19% USt

Speisen außer Haus 7% USt

Getränke im Lokal und außer Haus 19% USt

 

Rechtsstand vom 01.07.2020 - 31.12.2020

 

Speisen im Lokal 5% USt

Speisen außer Haus 5% USt

Getränke im Lokal und außer Haus 16% USt

 

Rechtsstand vom 01.01.2021 - 30.06.2021

 

Speisen im Lokal 7% USt

Speisen außer Haus 7% USt

Getränke im Lokal und außer Haus 19% USt

 

Rechtsstand vom 01.07.2021 - auf Weiteres

 

Speisen im Lokal 19% USt

Speisen außer Haus 7% USt

Getränke im Lokal und außer Haus 19%

 

 

Mit mehreren EDV-Kassen, Mitarbeitern und Erstellung von Bewirtungsbelegen, Rechnungen und Datensätzen für die Buchführung, liegt doch das wesentliche Problem nicht in der Buchführungserfassung selbst, sondern in der elektronischen Logistik in diese.

Neben den "just-in-time" Umsätzen betreibt der Gastronom nun noch einen Lieferservice und Catering mit Rechnungsstellung (Leistungsdatum maßgeblich), die in der Regel deutlich später nach Auftragsausführung erfolgt.

 

Was ist mit §13b oder EG-Sachverhalten mit Rücksendungen, Gutschriften, Rabatten, Anzahlungen, Nachberechnungen . . . 

 

Wir erhalten von DATEV Konten oder es werden welche entsperrt und ggf. die Buchungsschlüssel dazu und können das Weiterleiten, aber wie sollen Warenwirtschafts- und EDV-Kassenprogramme noch brauchbare Datensätze liefern, wenn bundesweit zum 01.07.2020 umgestellt sein muss; der ganze Zauber dann wieder zum Jahreswechsel !?

Wie soll dies kurzfristig alles zu realisieren sein? Keine Ahnung, aber man hat sich ja geeinigt...

 

Sicherlich ist das Problem in der Gastronomie am ausgeprägtesten, aber mit der temporären Senkung der Sätze für eine halbes Jahr, sind ALLE Branchen bundesweit, insbesondere Handelsgeschäfte, betroffen.

 

"Einen Bärendienst erweisen", trifft es wohl am Besten. Gut gemeint ohne auch nur wenige Konsequenzen in Betracht ziehen; dann doch lieber, wie Herr Kolberg vorschlug, personalisierte Einkaufs- oder Restaurationsgutscheine verteilen, wie es bspw. die Stadt Wien macht.

 

Manchmal ist "weniger, einfach mehr". 

 

 

Der nächste Lockdown ist absehbar; nicht wegen Corona.

 

 

 

 

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martinkolberg
Meister
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Nachricht 45 von 224
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Temporäre UST- Senkung von 19 auf 16% ...

Was hat das eigentlich für Folgen, wenn der Unternehmer weiterhin 19% auf seiner Rechnung andruckt?
Was hat das eigentlich für Folgen, wenn der Unternehmer weiterhin Rechnung mit 19% MwSt erhält und diese nach UO zum Buchen hochläd?

Müssen wir als Kanzlei die zu hoch ausgewiesene MwSt buchen und dürfen zu hohe MwSt der Eingangsrechnungen nicht als VST geltend machen?

Die Versuchung besteht natürlich, so weiter zu buchen, wie bisher, und dann mit einer Buchung den 19%- Saldo über die 8000- er- Konten zu bereinigen. (Storno 19%, Einbuchen 16%)

Die Vorsteuer mit den neuen Schlüsseln ziehen. (Per Ersetzen die BU der Importe anpassen...)

Die Betriebsprüfer und die Finanzämter werden ins Chaos rennen, wenn jeder Unternehmer nächsten Monat seine UST- Voranmeldung irgendwie individuell in Elster einbastelt.

Per DATEV wird die UST- Erklärung funktionieren, da Einzelbuchungssätze gezogen werden, nur wer möchte das dann verproben, wenn beim Abweichler zwei UST- Änderungen im Wirtschaftsjahr erfolgen? 

t-kress
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Hallo Frau Schönweiß,

 

wie denn? Das Gesetz ist ja noch nicht mal beschlossen.

Vielleicht merkt da ja doch noch jemand, was das für ein Blödsinn ist.

andreashofmeister
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@t-kress  schrieb:

Hallo Frau Schönweiß,

 

wie denn? Das Gesetz ist ja noch nicht mal beschlossen.

Vielleicht merkt da ja doch noch jemand, was das für ein Blödsinn ist.


Aber das wird auch hier nicht entschieden.....

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coester
Fortgeschrittener
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@deusex  Der nächste Lockdown ist absehbar; nicht wegen Corona

 

Ich erweitere das mal um meine persönliche Meinung:

 

Corona wird es nicht schaffen unsere Wirtschaft an die Wand zu fahren, unsere Bundesregierung schon !!!

t-kress
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Wenn nicht doch noch jemand in Berlin merkt, was das für ein Blödsinn ist.

Das wäre m.E. eine Aufgabe der Verbände!

bodensee
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Den ironie aus smilie hatte ich mir gespart. 

 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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martinkolberg
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deusex
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"Was hat das eigentlich für Folgen, wenn der Unternehmer weiterhin 19% auf seiner Rechnung andruckt?"

"Was hat das eigentlich für Folgen, wenn der Unternehmer weiterhin Rechnung mit 19% MwSt erhält und diese nach UO zum Buchen hochläd?"

 

Er schuldet sie zumindest mal nach §14c UStG, den Vorsteuerabzug erhält sein Geschäftspartner jedoch nur mit 16%.

Die zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer wird geschuldet, muss gebucht und abgeführt werden; bei Eingangsrechnungen wäre wohl "Steuerhinterziehung" gegeben, wenn 19% abgezogen werden, da diese nicht die gesetzlich geschuldete Steuer ist.

 

"Die Versuchung besteht natürlich, so weiter zu buchen, wie bisher, und dann mit einer Buchung den 19%- Saldo über die 8000- er- Konten zu bereinigen. (Storno 19%, Einbuchen 16%)"

 

Sympathischer Ansatz ! 🤔

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martinkolberg
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"Die Versuchung besteht natürlich, so weiter zu buchen, wie bisher, und dann mit einer Buchung den 19%- Saldo über die 8000- er- Konten zu bereinigen. (Storno 19%, Einbuchen 16%)"

 

Sympathischer Ansatz ! 🤔


Die Idee ist insbesondere, daß Zeitreihen, Vorjahres- Vergleiche, aufgeschlüsselte individuelle BWA und existierende Auswertungen für diese 6 Monate nicht komplett zerschossen werden sollen.

boomboom
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Nachricht 54 von 224
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das erinnert etwas an den corona soforthilfe. totales chaos. mittlerweile gab es auch einen gründer-zuschuss. möchte gar nicht wissen, wieviele kollegen die frist verpennt haben.

das mit der ust wird auch wieder in einem totalen chaos enden, sofern es verabschiedet werden sollte. aber interessiert die ja nicht, da die die alle keinen plan haben. anders lässt sich das alles nicht erklären.. wie stümperhaft das mit diesem zuschuss verlaufen ist... unglaublich. schnellschüsse - direkt ins knie - von irgendeinem.

 

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martinkolberg
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Nachricht 55 von 224
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Ich bin dann einmal gespannt, bis wann die neuen Elster Schnittstellen am Start sein werden und wie lange DATEV benötigen wird, bis die UST- Voranmeldungen übermittelt werden können.
Immerhin werden wir neue 13b und EU- Fälle haben. Auch die Einfuhrumsatzsteuer mit ihren manuellen Formularen wäre betroffen.
Die Betriebsprüfer werden sich dann natürlich auf das Leistungsdatum stürzen und der kleine Unternehmer muß die 3% Differenz einfach als Quotenschmälerung hinnehmen.

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grandfunck
Fachmann
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Nachricht 56 von 224
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Moin,

 

das beste Beschäftigungsprogramm in diesen Plänen sehe ich bei Vermietung mit Umsatzsteueroption. Weiter mit 19 % ist ja schlichtweg nicht erlaubt, zumindest der entsprechende Vorsteuerabzug. Dafür für sechs Monate neue Dauerrechnungen schreiben, Daueraufträge ändern und dann alles Anfang 2021 retour. Auswirkung auf Steuereinnahmen = Null, Auswirkung auf Konjunktur = Null.

 

Meinen Glauben an den Weihnachtsmann habe ich vor vielen Jahrzehnten verloren, den Glauben an gute Steuergesetze verliere ich immer mehr, der Wumms-Aktionismus regiert und Hauptsache alle Politiker bedienen ihre Wähler irgendwie...

 

Kopfschüttelnde Grüße

 

WF

martin65
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Groß- und Kleinschreibung wird heutzutage ein viel zu großer Stellenwert eingeräumt.

mapex
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wir werden halt mit einem "WUMMS" aus der einen Krise in eine andere Krise rein-"WUMMSEN" 😎

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
renek
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Ich gebe mal den Steuerberatern noch einen Tipp wo es richtig eklig wird: Baufirmen!

Was ist denn bitte mit Bauleistungen die zB in der KW27 erfolgen? Diese gehen schließlich vom 29.06.-04.05.2020. Laut UStG sind die Leistungen in dem Monat zu versteuern wo sie erbracht werden. Demzufolge müssten doch diese UN auch die Leistung zum 30.06. genau beziffern, damit dort mit 19% besteuert wird und der Rest der Woche mit 16%.

Naja, und wie aufwändig die Schlussrechnungen werden muss man da gar nicht ansprechen.

Da bin ich aber froh das es immer einfacher wird.... 😄

Und wie hieß es gestern von so einem tollen Politiker? "Man erwarte, dass die Senkung der USt an die Verbraucher weitergegeben werden und werde das auch genau verfolgen." Das ich nicht lache (mit Verweis auf Damenhygieneartikel, die ebenso nicht billiger wurden....)

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bodensee
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Hallo REnek

 

auch hierfür gibt es ausführliche KOmmentierungen und Fallkonstellationen. 

 

Was schuldet der Bauleistende ? Das fertige Gewerk ! Fertig ist dies erst mit Bauabnahme damit häufig und in aller Regel erst nach der Schlulssrechnung. 

 

Wenn der Zeitpunkt vom 1.7.-31.12.2020 ( ich nehme mal an dass der 4.5. ein Tippfehler war) für die Fertigstellung dort liegt ist die gesamte Leistung mit 16% abzurechnen ( Voraussetzung das ganze wird heute auch Gesetz, Bundesrat entscheidet heute). GGf. AZ die mit 19% ausgestellt wurden weil vor dem 1.7. gestellt sind ensptrechend in Anrechnung zu bringen und im Rahmen der SR zu berichtigen. 

 

Aber wie gesagt hierzu gab es massenhaft Kommentierunge, BMF SChreiben usw. bei der letzten Umstellung. 

 

Lässt sich alles lösen, auf uns und unsere Mandanten kommt halt jede Menge Mehraufwand dazu. Das wiederum ist auch nicht unbedingt etwas Neues.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 08.07.2020 08:01:09 von martin65
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