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Mehrwertsteuersatz Reduzierung - Kontenrahmen

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letzte Antwort am 06.07.2020 09:14:52 von LGtec
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twr-steuerberatung
Beginner
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Da ja die Steuersatzreduzierung immer näher kommt stellt sich bei Mandanten, deren Buchhaltung sich am Kontenrahmen der DATEV orientiert die Frage, wie DATEV dies umsetzt bzw. plant dies umzusetzen. Dies ist insbesondere wichtig, damit die Daten aus den Fremdprogrammen ohne Probleme in die DATEV Fibu eingelesen werden können

 

Werden die alten Automatikkonten für 16 % wieder aktiviert ?

Wird der Steuerschlüssel z.B. 5% für einen Zeitablauf, d.h. 01.7 bis 31.12.2020 zur Verfügung gestellt.

Wie werden die Steuerschlüssel zur Verprobung der Umsatzsteuer/ Vorsteuer eingesteuert.

 

Hat jemand schon eine Info von DATEV erhalten ?

 

Danke vorab

 

cro
Experte
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DATEV ist am Ball.  Vielleicht da mal reinschauen:

Das Konjunkturpaket - DATEV unterstützt 

twr-steuerberatung
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Thema sind ja hier die Schnittstellen aus Fremdprogrammen, da wird es ja erst interessant

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p_bohnes
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DATEV hat ja inzwischen einen vorläufigen Kontenrahmen bzw. eine Aufstellung mit Kontenrahmenänderungen herausgebracht. So wie ich es sehe, bleibt es bei den "alten" Konten und der Steuersatz wird über das Beleg-/Leistungsdatum gesteuert.

 

Das macht Sinn, wenn wir die Fibu komplett selbst in Rewe erstellen.

 

Was ist jedoch mit den Mandanten, bei denen wir die Buchungssätze eingespielt bekommen und die kein Leistungsdatum als Übergabewert kennen ?

 

Weiß jemand, ob DATEV noch separate Konten bereitstellt, welche nur 19 % USt und nur 16 % USt als Automatik hinterlegt haben ?

 

Gruß

Patrick Bohnes

kb79
Einsteiger
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Das interessiert mich auch. Vielleicht kann jemand von der DATEV da etwas zu sagen.

fiscalia
Beginner
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Mich interessiert das auch, wir haben Selbstbucher mit Fremdsoftware und Datenimport nach Datev. Wenn kein Leistungsdatum aus dem System mit ausgegeben werden kann, was teilweise der Fall ist, dann müssen wir das kurzfristig anders organisieren. Wäre toll, wenn wir dazu diese Woche noch eine Kurzinfo erhalten... ist ja nicht mehr weit bis nächste Woche🤣

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renek
Fachmann
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@fiscalia  schrieb:

Wenn kein Leistungsdatum aus dem System mit ausgegeben werden kann, was teilweise der Fall ist, dann müssen wir das kurzfristig anders organisieren. Wäre toll, wenn wir dazu diese Woche noch eine Kurzinfo erhalten... 🤣


Dazu hat die DATEV sich bereits geäußert. Es kommt auf das Buchungsdatum an. Wenn also auf dem Umsatzkonto 19% am 01.07. ein Umsatz eingebucht wird, wird der mit 16% abgerechnet. Es würde helfen wenn nicht so viele neue Themen eröffnet werden...

p_bohnes
Aufsteiger
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Diese Äußerung der DATEV hilft aber nicht weiter.

 

Wenn ich eine Rechnung mit Rg.-Datum 13.7.2029 als Buchungssatz aus einem Fremdsystem eingespielt bekomme und diese Rechnung den Mai 2020 betrifft, rechnet mir dann DATEV 16 % MwSt. raus. Ein Leistungsdatum kann nicht aus dem Fremdsystem übergeben werden.

 

Wie kann ich dieses Problem lösen ohne in die Buchung zu gehen und eine Leistungsdatum zu erfassen.

 

Hierzu wäre es gut, wenn es ein Konto geben würde, welches nur 19% Ust rauszieht. Dies könnte dann im Fremdsystem hinterlegt werden und alles wird gut.

kb79
Einsteiger
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So sieht es wohl aus. Ich habe heute mit einer Mandantin gesprochen die mit KHK/Sage buchen.

 

Die mussten neue Konten mit den entsprechenden Umsatzsteuer-Funktionen hinterlegen.

 

Leistungsdatum gibt es laut ihrer Aussage nicht.

 

 

renek
Fachmann
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Nachricht 10 von 33
3917 Mal angesehen

@p_bohnes  schrieb:

Wie kann ich dieses Problem lösen ohne in die Buchung zu gehen und eine Leistungsdatum zu erfassen.

 

Hierzu wäre es gut, wenn es ein Konto geben würde, welches nur 19% Ust rauszieht. Dies könnte dann im Fremdsystem hinterlegt werden und alles wird gut.


Wir stehen doch alle vor solchen Problemen. Aber wenn Sie aus Fremdbuchhaltungen die Daten importieren, können Sie doch auch die Buchungen vorher abändern. Heißt, Sie können über eine 2. Importmaske das auch ein ein anderes Konto legen.

Kleiner Tipp: Kontenfunktionen anpassen!

Beispiel: 4400 ist ein 19%-Automatikkonto. Wenn das Konto die Automatik 1-"Regelsteuersatz" enthält, wird der Satz automatisch anhand des Datums ermittelt. Sie können aber auch die Funktion 190 -"19% Umsatzssteuer" hinterlegen. Dann wird wohl auch ab dem 01.07. noch 19% abgeführt. Es gibt ja auch dort schon 16%.

Machen Sie das dann eben auf ganz bestimmten Konten die Sie dann für das Einspielen der Buchhaltung nehmen. Oder buchen Sie dann die Rechnungen entsprechend um.

 

Wichtiger währen in meinen Augen aber eher die Vorsteuerkonten. Und Buchungsschlüssel gibt es auch noch nicht. Aber vielleicht gehen Sie mal in dieses Thema: https://www.datev-community.de/t5/Betriebliches-Rechnungswesen/Mehrwertsteuersatz-umfassende-Senkung-ab-1-7-bis-31-12-geplant/m-p/158884#M23900


Aber: Fremdbuchhaltung muss ja ab 01.07. nicht täglich eingelesen werden. Hier reicht es doch im Folgemonat. Wir bei uns im UN buchen aber täglich. Wer hat also aktuell mehr Stress damit? 😉

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m_brunzendorf
Fachmann
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Hallo.

 

Ich kenne nur den SKR 03, deswegen folgendes Beispiel:

 

Dort gibt es im 2020er Kontenrahmen zusätzlich zu #8400 (Automatik 16% USt / 19 % USt) auch die Konten:

 

#8340 Erlöse 16 % USt

und

#8410 Erlöse 19 % USt

 

Im Datev-Dokument https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018040  finde ich keinen Vermerk, dass diese Konten ab 01.07.2020 die Gültigkeit verlieren.

 

Helfen Ihnen diese beiden Konten weiter?

 

Viele Grüße

chrisocki
Meister
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@p_bohnes  schrieb:

Diese Äußerung der DATEV hilft aber nicht weiter.

 

Wenn ich eine Rechnung mit Rg.-Datum 13.7.2029 als Buchungssatz aus einem Fremdsystem eingespielt bekomme und diese Rechnung den Mai 2020 betrifft, rechnet mir dann DATEV 16 % MwSt. raus. Ein Leistungsdatum kann nicht aus dem Fremdsystem übergeben werden.

 

Wie kann ich dieses Problem lösen ohne in die Buchung zu gehen und eine Leistungsdatum zu erfassen.

 

Hierzu wäre es gut, wenn es ein Konto geben würde, welches nur 19% Ust rauszieht. Dies könnte dann im Fremdsystem hinterlegt werden und alles wird gut.


 

Hi,

 

das wird nicht funktionieren. DATEV bzw. Rechnungswesen kann nur auf Leistungs- oder Belegdatum reagieren (in dieser Reihenfolge). Wenn also 13.07.2020 übergeben wird, geht das Programm von 16% auf dem 8400 oder 4400 aus. 

 

Im DATEV-Format gibt es ein Feld für das Leistungsdatum. Ebenso in der "normalen" ASCII-Schnittstelle. Kommt also auf das Vorsystem an.

 

Wenn Sie allerdings unbedingt ein Konto benötigen, welches immer   19% rechnen soll, können Sie sich im Bereich 8000-8099 entsprechende Konten mit einer Funktionsergänzung anlegen. Das müssen Sie allerdings auch dem Vorsystem beibringen. 

 

Ist halt die Frage, was einfacher ist... Dem Vorsystem das Leistungsdatum beizubringen oder im Vorsystem eine "Wenn-Dann-Regel" pro Artikel/Position beizubiegen, das entsprechend richtige Konto zu nutzen (inkl. dem richtigen Steuersatz im Rechnungsausweis).

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

 

 

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lohnetc
Aufsteiger
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Moinsen,

 

man muss jetzt nicht wild entschlossen eigene Automatikkonten kreieren und den Kontenrahmen damit "zupflastern". Immerhin funktionieren noch immer die Steuerschlüssel "5" und "7" im Buchungssatz für 16%ige Vorgänge. Fremdbuchungssätze kann man dann immer noch ergänzen (lassen).

 

Fehlen nur noch die "ermäßigten" Vorgänge, aber auch hier wird sicherlich noch etwas kommen, die Steuerschlüssel "4" und "6" sind ja bis jetzt noch frei.

 

Weiterhin viel Erfolg.

 

 

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chrisocki
Meister
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@lohnetc  schrieb:

Moinsen,

 

man muss jetzt nicht wild entschlossen eigene Automatikkonten kreieren und den Kontenrahmen damit "zupflastern". Immerhin funktionieren noch immer die Steuerschlüssel "5" und "7" im Buchungssatz für 16%ige Vorgänge. Fremdbuchungssätze kann man dann immer noch ergänzen (lassen).

 

Fehlen nur noch die "ermäßigten" Vorgänge, aber auch hier wird sicherlich noch etwas kommen, die Steuerschlüssel "4" und "6" sind ja bis jetzt noch frei.

 

Weiterhin viel Erfolg.

 

 


Da spielen aber die Automatikkonten nicht mit. Die Nutzung von USt-Schlüsseln bei Buchung auf ein Automatikkonto ist verboten. 

Und auch da muss dem Vorsystem der entsprechende USt-Schlüssel in Abhängigkeit beigebracht werden.

 

Fazit (persönliche Meinung): Wenn im Vorsystem die Dinge nicht korrekt abgearbeitet werden, kommt im Rechnungswesen nur noch "Buchhaltungsschrott" an. Das sollte den Mandanten/Selbstbuchern klar sein. Und DATEV kann hier nicht die Glaskugel im Rechnungswesen einbauen.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

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marcohüwe
Meister
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Hallo,

 


Fehlen nur noch die "ermäßigten" Vorgänge, aber auch hier wird sicherlich noch etwas kommen, die Steuerschlüssel "4" und "6" sind ja bis jetzt noch frei.

 

laut dem Link sind die Steuerschlüssel bereits schon "verplant":

 

 https://apps.datev.de/dnlexka/document/1018040 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen
Marco Hüwe

 

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jbecklas
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Hallo zusammen,

 

ich habe auch soeben das geänderte Dokument 1018040 sowie Punkt 3.2 in Dokument 1009340 gelesen und ich muss sagen:

 

Ich bin entsetzt!!!

 

Das kann doch nicht der Ernst sein, diese Problematik ausschließlich über das Leistungsdatum zu regeln. Darüber hinaus mutet man uns zu, etwaige vorher erfasste Buchungen mit Leistungsdatum > 30.06. (siehe oben Dok 1009340) zu exportieren und nach der Installation wieder einzuspielen. Komplizierter und fehleranfälliger geht es nicht (manche Mandate haben tausende von Buchungssätzen).

Theoretisch vielleicht machbar, aber praktisch?

 

Warum regelt man das nicht mit separaten Steuerschlüsseln und Automatikkonten für 16%/5%? (zumal es diese im SKR03/04 zumindest für 16% unverändert noch immer gibt!!!)

Es gibt viele Mandate mit Vorsystemen, die uns StB Daten über DATEV-Schnittstellen zur Verfügung stellen. Diese regeln in ihren Systemen dass wir als StB z.B. Ausgangsrechnungen mit vorbelegten Erlöskonten erhalten. Ob 16% oder 19% relevant sind, regelt das Vorsystem (Onlineshop, Speditionssoftware etc. pp...) selber und gibt auch das korrekte Erlöskonto 16/19% an.

Wenn DATEV jetzt auf einmal von der jahrzehntelangen Praxis abweicht und nun nicht mehr die USt-Besteuerung der Höhe nach anhand von Steuerschlüsseln regelt, sondern aus heiterem Himmel nach Leistungsdaten, dann ist das ein (EDV-technischer) Systembruch, der uns z.T. vor unlösbare Probleme bei Vorsystemen führt.

Warum, liebe DATEV macht Ihr so etwas?

 

chrisocki
Meister
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Hi,

 


@jbecklas  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe auch soeben das geänderte Dokument 1018040 sowie Punkt 3.2 in Dokument 1009340 gelesen und ich muss sagen:

 

Ich bin entsetzt!!!


Worüber? Das der Gesetzgeber eine vollkommen unsinnige Maßnahme uns allen (u.a. auch den Softwareanbietern) aufbürdet? Ich auch... 

 


Das kann doch nicht der Ernst sein, diese Problematik ausschließlich über das Leistungsdatum zu regeln. Darüber hinaus mutet man uns zu, etwaige vorher erfasste Buchungen mit Leistungsdatum > 30.06. (siehe oben Dok 1009340) zu exportieren und nach der Installation wieder einzuspielen. Komplizierter und fehleranfälliger geht es nicht (manche Mandate haben tausende von Buchungssätzen).

Theoretisch vielleicht machbar, aber praktisch?

 


Es ist nicht nur das Leistungsdatum, sondern auch das Belegdatum. Das Leistungsdatum hat allerdings Vorrang. Und da die Software noch keinerlei Kenntnis von seinem "Glück" hat, wie soll es dann nachträglich funktionieren? Einen "Bewertungslauf" über alle Rechnungswesenbestände in einem nächtlichen Datenbanklauf? Ich höre jetzt schon alle Admins jammern, wenn der Server mitten in der Nacht in die Knie geht.

Aber: Historisch ist es nunmal so, dass Rewe rechnet und bewertet, wenn der Buchungssatz eingegeben und bestätigt wird. Und nur dann.

 

Theoretisch vielleicht machbar, aber praktisch?

 

Warum regelt man das nicht mit separaten Steuerschlüsseln und Automatikkonten für 16%/5%? (zumal es diese im SKR03/04 zumindest für 16% unverändert noch immer gibt!!!)


Es gibt aber nur ein Konto für 16%, welches auch nur noch aus historischen Gründen existiert. Und es hindert Sie niemand daran, eigene Konten mit entsprechenden Funktionen im Bereich 8000-8099 (SKR03) anzulegen und zu nutzen. Gleiches gilt für die Steuerschlüssel, welche DATEV lt. t  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1018040  nunmal um weitere Steuerschlüssel ergänzt werden. 

Aber auch das eben erst mit Update. Es sei denn, Sie legen sich JETZT schon eigene Steuerschlüssel an und kehren dann den Schlamassel hinterher zusammen.

 

Es gibt viele Mandate mit Vorsystemen, die uns StB Daten über DATEV-Schnittstellen zur Verfügung stellen. Diese regeln in ihren Systemen dass wir als StB z.B. Ausgangsrechnungen mit vorbelegten Erlöskonten erhalten. Ob 16% oder 19% relevant sind, regelt das Vorsystem (Onlineshop, Speditionssoftware etc. pp...) selber und gibt auch das korrekte Erlöskonto 16/19% an.

Wenn DATEV jetzt auf einmal von der jahrzehntelangen Praxis abweicht und nun nicht mehr die USt-Besteuerung der Höhe nach anhand von Steuerschlüsseln regelt, sondern aus heiterem Himmel nach Leistungsdaten, dann ist das ein (EDV-technischer) Systembruch, der uns z.T. vor unlösbare Probleme bei Vorsystemen führt.

Warum, liebe DATEV macht Ihr so etwas?

 


Aus heiteren Himmel macht hier DATEV nichts. Sie machen klare Angaben, wie Rechnungswesen mit den Sachverhalten umgeht. Und es gibt in der Community bereits einige die eine Fortführung der bestehenden Konten als praktikabler halten, weil eben die Vorsysteme nicht umgestellt werden müssen (zumindest nicht für die Buchungsübergabe an Rechnungswesen).

 

 

Wie ich schon geschrieben habe: Ich bin auch kein Fan von gleichbleibenden Konten, welche dann unterschiedliche Steuersätze berücksichtigen. Bei einigen Buchhaltung würde ich dies gern verhindern. Das können wir auch, müssen aber dann wieder andere Unschönheiten in Kauf nehmen. Einen Königsweg für alle Buchhaltungen allein in unserer Kanzlei sehe ich nicht. Und das nun übertragen auf x-Millionen Buchhaltungen die über DATEV erstellt werden, wohl auch nicht.

 

Also: Machen Sie Ihren Ärger gegenüber dem Gesetzgeber klar, der hat es "verbockt".

Auch hier meine persönliche Meinung:  Diese Maßnahme wird mehr Aufwand produzieren, als bringen. Insgesamt eine gewaltige Luftnummer.

 

Grüße

Chr.Ockenfels

 

 

 

 

 

 

 

katzenpaule07
Beginner
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Moin,

 

mein Mandant hat mir die Konten zugesendet die er ab dem 01.07.2020 (bucht selbst und ich übernehme monatlich die Fibu) nutzt. Erlöse 16% bucht er auf das Konto 8340. Funktioniert das Konto immer noch?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

K. Paul

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chrisocki
Meister
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Nachricht 19 von 33
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@katzenpaule07  schrieb:

Moin,

 

mein Mandant hat mir die Konten zugesendet die er ab dem 01.07.2020 (bucht selbst und ich übernehme monatlich die Fibu) nutzt. Erlöse 16% bucht er auf das Konto 8340. Funktioniert das Konto immer noch?

 

Vielen Dank im Voraus.

 

LG

 

K. Paul


Hi,

 

lt. aktuellem Kontenrahmen ja. (8340 - 8349 / SKR03).

 

Grüße

Chr.Ockenfels

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Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 20 von 33
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Und man sollte immer im Hinterkopf behalten, es ist bisher noch nichts entschieden. Keiner weiß, ob die Senkung kommt und wenn ja, ob genau so, wie bisher kommuniziert. Es wäre nicht das erste Mal, das bei so einer "auf-den-letzten-Schiss"-Abstimmung noch irgendetwas grundlegend geändert wird.

 

Von daher fischt die Datev ja auch nur im Trüben.

MfG
T.Kahl
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ulli_preuss
Erfahrener
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Nachricht 21 von 33
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Hallo Herr Ockenfels,

 

Ihren Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Punkt.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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katzenpaule07
Beginner
Offline Online
Nachricht 22 von 33
3415 Mal angesehen

Wer soll das denn noch kippen bzw. ändern?

 

 Ich gestern schon den Entwurf vom BMF-Schreiben von BMF per Mail bekommen.

 

Wenn man sich das liest, wird einem übel. Pfand und eingelöste Gutscheine werden bis 09/2020 bzw. 08/2020 noch mit dem alten Steuersatz besteuert.

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 23 von 33
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Hallo Community,

 

uns ist bewusst, dass das Thema Schnittstellen eine Herausforderung darstellt.
Nach aktuellem Stand wird es neue Konten mit zeitunabhängig fester Steuerrechnung im Erlösbereich geben.

Details finden Sie im Info-Dokument Dok.-Nr.: 1018040 unter Kapitel 3 (Aktualisierung am 24.6.2020).

 

Als DATEV haben wir von Anfang an unsere Kooperationspartner (DATEV-Marktplatz) sowie weitere Software-Anbieter bzgl. der relevanten Änderungen informiert, z. B. im Developer-Portal https://developer.datev.de/portal/de/blog.


Ganz aktuell sind wir im Austausch mit 120 Kooperationspartnern, um Informationen aufzubereiten, wie die relevanten Änderungen in der Schnittstellenintegration umgesetzt werden. Die Informationen zur Umsetzung werden sukzessive auf den jeweiligen Partnerseiten (Rubrik „Schnittstellen“) im DATEV-Marktplatz ab dem 1.7.2020 veröffentlicht. (Soweit uns die Informationen von den jeweiligen Anbietern vorliegen und wir diese positiv prüfen konnten.)

 

Trotz aller Vorbereitung gibt es sicherlich viele individuelle Schnittstellen, die mit der empfohlenen Vorgehensweise (Übergabe des Leistungsdatums) nicht aktualisiert werden können. Wir bieten daher auch Alternativen an. Diese finden Sie im DATEV Developer Portal. Eine Übersicht finden Sie unter https://developer.datev.de/portal/konjunkturpaket. Zusätzlich informieren wir dort unter https://developer.datev.de/portal/de/blog auch über aktuelle Änderungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

 

m_brunzendorf
Fachmann
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@Katharina_Schoenweiss  schrieb:

Hallo Community,

 

uns ist bewusst, dass das Thema Schnittstellen eine Herausforderung darstellt.
Nach aktuellem Stand wird es neue Konten mit zeitunabhängig fester Steuerrechnung im Erlösbereich geben.

Details finden Sie im Info-Dokument Dok.-Nr.: 1018040 unter Kapitel 3 (Aktualisierung am 24.6.2020).

 

 


Hallo Frau @Katharina_Schoenweiss ,

 

vielen Dank für die Info. Wird es Konten mit fester Steuerrechnung auch im Wareneingangsbereich geben?

 

Viele Grüße

 

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jjunker
Experte
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Ich kann 4333 000 im SKR04 nicht anbuchen und auf 4300 000 wird trotz erfasstem Leistungsdatum 01.07. mit 7% gerechnet

Die Daten werden aus einem Vorsystem unseres Mandanten nach DATEV importiert. Der Mandant ist Selbstbucher und nutzt DATEV SmartIT arbeitet also nur online. Ich stehe da jetzt auf dem Schlauch.

 

Bei erfasstem Leistungsdatum vom 01.07. sollte doch im SKR04 auf 4300 nun mit 5% gerechnet werden. 🤔

 

 

jjunker_0-1593599213759.pngjjunker_1-1593599247181.png

 

Hilfe!

 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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björn
Experte
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Haben Sie das Update schon installiert?

 

Denn bei uns klappt alles ohne Probleme.

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jjunker
Experte
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Nachricht 27 von 33
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Das Update für Smartit kommt laut SK erst im Laufe der Woche. 🤔 Test an lokalen Anwendern und später erst die eigenen Server updaten. Traut sich da jemand nicht?

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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DATEV-Mitarbeiter
Jana_Krengel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

die SmartIT Updates wurden bei allen Kunden in der Nacht installiert. 

 

Viele Grüße

Jana Krengel

IT-Management

Viele Grüße, Jana Krengel
DATEVeG | Marktbearbeitung & Strategie DATEV-Cloud-Sourcing
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DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 

 

die Kontenrahmen SKR03 und SKR04 sind als vierstellige Kontenrahmen angelegt, die Anzahl an verfügbaren Konten ist daher begrenzt. Aus diesem Grund kann nicht für jeden Sachverhalt ein eigenes Konto je Steuersatz eingeführt werden.
Für den Wareneingangsbereich gibt es derzeit keine neuen zeitunabhängigen Konten. Wir prüfen, ob die Einführung zusätzlicher Konten möglich ist.
Prüfen Sie, ob Sie stattdessen Konten ohne Steuerautomatik mit zeitunabhängigen Steuerschlüssel nutzen können.
Benötigen Sie zusätzliche Automatik-Konten, können Sie sich individuelle Konten anlegen. Beachten Sie dabei auch den korrekten Kontenzweck zu vergeben.


Kontenfunktionen: Individuelle Kontenfunktion einrichten 
Der Kontenzweck – Grundlage für Ihre Auswertungen 

 

Mit freundlichem Gruß 

Nida Niazioglou

Service Rechnungswesen (FIBU)

DATEV eG

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
m_brunzendorf
Fachmann
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Nachricht 30 von 33
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@Nida_Niazioglou  schrieb:

Prüfen Sie, ob Sie stattdessen Konten ohne Steuerautomatik mit zeitunabhängigen Steuerschlüssel nutzen können.


Sehr geehrte Frau Niazioglou,

 

diese Steuerschlüssel müssten wir aber selbst einrichten, oder?

 

Laut dem Dokument #1018040 sind die üblichen/normal benutzen Steuerschlüssel nämlich alle zeitabhängig von Datev eingerichtet worden. 😓

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 06.07.2020 09:14:52 von LGtec
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