@hapet schrieb: [...] PS: Ein vom Kalenderjahr abweichender Abrechnungszeitraum ist schon übel. [...] ... quod erat expectandum .. bei einem Mietobjekt kommen diesmal so ziemlich alle 'Gemeinheiten' einer Betriebskostenabrechnung zusammen, abweichender Abrechnungszeitraum, 3 Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums, jeweils Wärmeenergiezähler pro Wohnung, keine separaten Wasserzähler pro Wohnung, 1 Gas-Zentralheizung, Preiserhöhungen innerhalb des Abrechnungszeitraums bei GrSt, Wasser, Abwasser, Versicherung, Strom, Gas, technische Probleme bei 1 Wärmezähler (zählte nicht trotz Verbrauch) technische Probleme bei 1 Heizkörper (ließ sich nicht komplett abstellen), schwierige Mieter in 'Lauerstellung' u.a. Auf Nachfrage bei einem Abrechnungsprofi beträgt dessen Wartezeit ca 1/2 Jahr ... also eine anspruchsvolle Aufgabe für Excel ... das hatte bisher mehrere Jahre gut funktioniert, aber es war auch noch nie so 'verzwickt' wie dieses Mal ... eine Verwaltungssoftware müsste ja auch erst mit allen Daten 'gefüttert' werden und hätte vermutlich auch wieder ihre speziellen Haken und Ösen bei diversen Abrechnungen, die von Mandantenseite in die Kanzlei flattern, sehe ich, dass dort auch viel getrickst und teilweise falsch gerechnet wird, in der Hoffnung, dass das niemand nachvollziehen will und nachvollziehen kann
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