Hallo, nein, bei der Stammlohnart 845 handelt es sich nicht um die Pauschalsteuer nach § 37b sondern um die "normale" Lohnsteuer auf den geldwerten Vorteil "Übernahme der SV-Beiträge" (Stammlohnart 844). In der Stammlohnart 845 ist SV-frei geschlüsselt und das kann ich nicht nachvollziehen. Ich sehe keine Rechtsgrundlage dafür. Nach § 14 SGB IV ist salopp gesprochen alles SV-pflichtig, was der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin erhält. Ausnahmen davon sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung aufgelistet und dort finde ich nichts, dass die SV-Freiheit der übernommenen Lohnsteuer rechtfertigen würde. Und aus Erfahrung weiß ich, dass mich die Prüfer der Deutschen Rentenversicherung fragen werden, warum hier etwas SV-frei abgerechnet wurde. Auf der anderen Seite gehe ich davon aus, dass die Damen und Herren bei DATEV, welche die Stammlohnart eingerichtet haben, sich dabei etwas gedacht haben. Den Grund dafür erkenne ich zurzeit nur nicht. Die Erläuterungen im LEXinform-Dokument 1035160 insbesondere unter 3.2 enthalten keine Begründung dafür.
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