Hallo liebe LODAS-Anwender, der Sachverhalt zur Vorbelegung der Minijobber wurde geklärt. Wie erfolgt die Vorbelegung bei geringfügig entlohnten Beschäftigten (pauschal versteuert) in LODAS? Für die Vorbelegung der Auszahlung der Energiepreispauschale, wird unter anderem die Eingabe im Feld Kennzeichen Arbeitgeber (ELStAM) geprüft. Daraus ergibt sich folgende Vorbelegung in LODAS: Arbeitnehmer Vorbelegung für die Auszahlung der Energiepreispauschale Geringfügig entlohnte Beschäftigte mit Pauschalsteuer und Kennzeichen Arbeitgeber „keine Angabe“ oder „Nebenarbeitgeber“ nein Geringfügig entlohnte Beschäftigte mit Pauschalsteuer und Kennzeichen Arbeitgeber „Hauptarbeitgeber“ zu prüfen Wie gehe ich bei der Prüfung für geringfügig entlohnte Beschäftigte mit Vorbelegung „nein“ in LODAS vor? Das Feld Kennzeichen Arbeitgeber wird bei Ihnen in der Regel mit „keine Angabe“ (Standardeinstellung in LODAS) vorbelegt sein, weshalb die Vorbelegung mit nein erfolgt. Für die Prüfung empfehlen wir Ihnen, den Dialog Auszahlung Energiepreispauschale zuordnen in der Brennpunktmaske zu verwenden. Setzen Sie dabei den Filter auf Mitarbeiter ohne Auszahlung und sortieren Sie die Liste nach AN-Typ. So können Sie sich alle geringfügig entlohnten Beschäftigten untereinander anzeigen lassen. Alternativ können Sie, die nach Mitarbeitern ohne Auszahlung gefilterte Liste, über die Schaltfläche Export… auch nach Excel exportieren und die Arbeitnehmer dort filtern. Das weitere Vorgehen bleibt gleich. Sobald Ihnen eine Bestätigung über das 1. Dienstverhältnis vorliegt, ist der Anspruch auf Auszahlung der Energiepreispauschale für diesen Arbeitnehmer auf ja zu ändern. ℹ️Noch ein kleiner Hinweis: Alle Arbeitnehmer, die Sie mit der neuen Version (LODAS 11.93 oder LODAS 11.87) neu anlegen, werden für die Auszahlung der Energiepreispauschale immer automatisch mit zu prüfen vorbelegt. Das Dokument Energiepreispauschale in LODAS abrechnen (Dok.-Nr. 1024623) wird in Kürze angepasst.
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