Lt. vorläufigem Insolvenzverwalter wird zum 01.08.2022 beim Mandant das Insolvenzverfahren eröffnet.
Zur Zeit wird normal abgerechnet, die AN erhalten seit Mai 2022 über eine Vorfinanzierung einer Bank Ihr Gehalt ausgezahlt.
Der Betrieb wird ab Insolvenzeröffnung weitergeführt mit neuer Betriebsnummer. Ob tatsächlich alle 27 AN weiterbeschäftigt werden, haben wir gerade beim vorl. Insolvenzverwalter angefragt.
Wenn wir in 08/2022 die Angaben zur Insolvenzeröffnung erfassen, werden diese überhaupt mit 07/2022 (Vortag der Insolvenz = 31.07.2022) berücksichtigt? Erfolgt eine SV-Meldung mit 07/2022? 08/2022 würde über diese Mandantennummer nicht abgerechnet werden.
Für die BG haben wir eine Beendigung zum 31.07.2022 wegen Insolvenz (UV08) erfasst.
Hallo,
im Dokument Insolvenzmeldungen finden Sie alle Informationen für die Erstellung der DEÜV-Meldungen im Insolvenzverfahren.