Hallo, bitte beachten Sie, dass es die DATEV-Cloud-Anwendungen DATEV Personal, DATEV Personaldaten und Auswertungen Personalwirtschaft online zu unterscheiden gilt. Für die mandantenseitige Nutzung von DATEV Personal ist zwingend eine Bestellung auf die mandantengenutzte Unterberaternummer notwendig. Als Voraussetzung gilt ein bestehender Vertrag für DATEV Unternehmen online. Erst nach erfolgter Bestellung ist es möglich den Zugriff der einzelnen Anwender des Mandanten über die DATEV Rechteverwaltung online freizugegeben. In DATEV Personal können Bewegungsdaten und Stammdatenänderungen für Lohn und Gehalt vorerfasst werden. Weitere Informationen zur Bestellung und Rechteverwaltung für DATEV Personal finden Sie unter DATEV Personal bestellen und einrichten. Für DATEV Personaldaten und Auswertungen Personalwirtschaft ist ebenfalls ein bestehender Vertrag für DATEV Unternehmen online notwendig. Allerdings müssen die DATEV-Cloud-Anwendungen nicht zusätzlich bestellt werden. Zur Nutzung genügt es die betreffenden Anwender in der DATEV Rechteverwaltung online für die Anwendungen freizugeben. Eine Anleitung hierfür finden Sie in den folgenden Hilfe-Dokumenten: Rechte für Auswertungen Personalwirtschaft online freischalten DATEV Personaldaten: Rechte und Benutzer einrichten DATEV Personaldaten fungiert als Anwendung zur Erfassung neuer Mitarbeiter für DATEV Lohn und Gehalt. Ebenfalls ist es über die Anwendung möglich, eAU-Abfragen zu stellen. In Auswertungen Personalwirtschaft online erhalten die freigegebenen Anwender die Möglichkeiten, die Lohnauswertungen aus DATEV Lohn und Gehalt über DATEV Unternehmen online einzusehen.
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