Hallo, bitte klären Sie bzw. der Mandant mit der betroffenen Bank, ob Zahlungen von der Bank auch ohne dem unterschriebenen Begleitzettel ausgeführt werden können und wenn ja, welche Unterlagen/Formulare dazu benötigt werden. Nutzt der Mandant ein (lokales) Bankportal mit Zugriffsmöglichkeit auf das DATEV-Rechenzentrum? Dann könnten mit dem Übermittlungsweg "Übermittlung SEPA-Überw. ins RZ mit Freigabe über Begleitzettel oder Bankportal" darüber die Zahlungen vom Mandant freigegeben werden. Wenn der Mandant weder DATEV Unternehmen online noch ein Online-Banking nutzt, bleibt als Alternative ggf. noch der Übermittlungsweg "Erstellung am PC (Übergabe an Zahlungsverkehr oder Datei-Export)". Wenn bei Ihnen das DATEV Programm Zahlungsverkehr im Einsatz ist, beachten Sie das Dokument Zahlungsdaten an DATEV Zahlungsverkehr übergeben. Sollen die Zahlungen exportiert werden, damit sie im Anschluss in ein Bankprogramm oder in das Programm Zahlungsverkehr beim Mandant eingespielt werden können, beachten Sie das Dokument Zahlungsdaten im SEPA-Format exportieren.
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