sind Nacharbeiten erforderlich für die Belege, die heute Mittag vom Mandanten per E-Mail-Upload an UO übertragen wurden? Zudem stellt sich mir die Frage: Was bedeutet die Meldung "Digitales Belegbuchen 03.12.2024 / 10:35 [ ! ]"? Kann ich die Buchhaltung bereits hochladen, oder sollte ich noch warten? Ich möchte sicherstellen, dass der Automatisierungsservice – also das digitale Belegbuchen – die Buchungszeilen optimal vorbefüllt. Hallo @martinkolberg, alle Belege, die per Upload Mail gesendet wurden, sind zum größten Teil bereites verarbeitet bzw. werden zeitnah (heute) noch verarbeitet. Nacharbeiten für diese Belege sind durch Sie nicht erforderlich. Die Buchhaltung kann problemlos hochgeladen werden. Der Automatisierungsservice, der von den Ausfällen nicht betroffen war, kann diese verarbeiten. Bzgl. der Meldung "digitales Belegbuchen": Hier kam es beim Zugriff auf die Belege in DATEV Unternehmen online (Belege online) zu Einschränkungen, weshalb wir die Anwendung folgerichtig im RZ-Status mit aufgeführt haben. Einen schönen Nachmittag/Abend Viele Grüße, Fabian Pickel
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