Hallo Björn, genau so habe ich es auch gemacht. Die Krankenkasse sagt aber nun, dass das falsch sei. Ich kenne die Rechtsgrundlage dazu nicht und es wird langsam nervig, dass drei Leute der AOK genau das sagen, dass ich die AN abmelden muss. Die ikk, die BKK und die KKH sagt aber, so wie es ist, ist es richtig. (neue Personalnummer Minijob, alte Personalnummer mit Fehlzeit "Elternzeit"). Die AOK sagt, dass die AN beim gleichen AG eine Beschäftigung hat und keinen zweiten Vertrag haben kann. Somit ruht das Beschäftigungsverhältnis nicht mehr, da sie beim gleichen AG ja wieder arbeitet, egal ob SV-pflichtig oder als Minijob. Ich weiß nun nicht, wie ich der Frau klarmachen kann, dass meine Variante mit der neuen Personalnummer richtig ist, da ich keine Fachausbildung im SV-Recht habe. Viele Grüße Constanze
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