Hallo @bodensee , Sie haben recht, immer von Anfang an: Mitarbeiter (MA) geht zum 01.06.2020 in Rente. Der Rentenbescheid kam im März, liegt uns jedoch nicht vor (mündliche Mitteilung vom MA). Ja, MA wird auf Minijobbasis ab 01.06. weiterbeschäftigt. Corona kommt, Unternehmen geht ab 01.05.2020 in Kurzarbeit (mit allen MA gem. einzelvertraglicher Lösungen) MA geht nach ab 01.05.2020 in Kurzarbeit (für 1 Monat). Die arbeitsrechtliche Frage stellt sich nicht, da der MA einverstanden ist. lediglich die Frage, ob es ein Problem mit der bereits erfolgten Rentenberechnung gibt. die Rentenberechnung wäre in diesem Fall ja falsch, da im letzten Beschäftigungsmonat ein anderes Entgelt erzielt wurde. Nachdem, was in der Anlage 8b von der Agentur steht würde ich sagen, dass Kug gewährt werden kann. Die Hinweismeldung von Datev stimmt mich allerdings nachdenklich Hinweis #LN10442 In 05/2020 soll Kug abgerechnet werden. Prüfen Sie, ob dies zulässig ist, da der Mitarbeiter am 31.05.2020 ausgetreten ist. Kug darf nur abgerechnet werden, bis die Kündigung zugegangen oder der Aufhebungsvertrag abgeschlossen ist. vielleicht können Sie Licht ins Dunkel bringen 🙂
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