Hallo zusammen,
eine Studentin hat eine Beschäftigung mit 17 Std./pro Woche bei einem anderen Arbeitgeber.
Bei uns arbeitet sie 1,5 Std./pro Woche.
Ist sie als Minijobberin abzurechen oder als Werkstudentin auf Grund der anderen Beschäftigung?
Vielen Dank für Ihr Feedback vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Danke selbst beantwortet.