abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Physiotherapien Pflegebonus Gesetzesänderungen

8
letzte Antwort am 07.10.2022 14:11:57 von cenzie
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
KaBö
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 9
588 Mal angesehen

Da ich vor kurzer Zeit nach der steuer- und sv befreiten Prämie für Physiotherapien mit sektoralen Heilpraktikern gefragt hatte möchte ich nun noch kurz meine Erkenntnisse teilen.

 

Laut dem vierten Corona-Steuerhilfe Gesetz Artikel 1 Nr. 1 sind 4.500€ steuer- und svfrei für Einrichtungen nach §23(3)S.1Nr.1-4,8,11,12

Im IfSG wurde die Nummer 8 geändert und hinter Ärzten und Zahnärzten stehen nun auch Physiotherapeuten.

Somit sollte es m. E. nun möglich sein die Prämie zu zahlen.

 

Sollte jemand anderer Meinung sein würde ich mich über eine Rückmeldung freuen. 🙂

Anjalein_10
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 9
503 Mal angesehen

Aber da steht doch psychotherapeutische Praxen und nicht physiotherapeutisch 🤔

0 Kudos
wwinkelhausen
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 9
478 Mal angesehen

Ich glaube die physio fallen unter Punkt 9

Dinosaurier
0 Kudos
Anjalein_10
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 9
464 Mal angesehen

Also wir in der Kanzlei sind uns einig, dass Physiotherapeuten nicht unter Nr 9 fallen.

Bei uns können die Physios keinen Pflegebonus auszahlen.

0 Kudos
wwinkelhausen
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 9
457 Mal angesehen

wwinkelhausen_0-1664452868264.png

 

Dinosaurier
0 Kudos
Nicole-
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 9
439 Mal angesehen

@wwinkelhausen 

Da steht nichts von Heilberufen

 

Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Arbeitnehmer (Pflegekräfte, Auszubildende und Personen im Freiwilligendienst) in einer der folgenden Einrichtungen beschäftigt sind:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegedienste
  • Zentren für ambulante Operationen
  • Vorsorge- und Rehaeinrichtungen
  • Dialysezentren
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Rettungsdienste
0 Kudos
wwinkelhausen
Fachmann
Offline Online
Nachricht 7 von 9
424 Mal angesehen

Ich habe nur gesagt, dass die unter Punkt 9 fallen. Und die unter Punkt 9 sind ja ausgenommen, wenn ich das richtig verstehe.

 

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die Arbeitnehmer in Einrichtungen im Sinne des § 23 Absatz 3 Satz 1
Nummer 1 bis 4, 8, 11 oder Nummer 12 des
Infektionsschutzgesetzes oder § 36 Absatz 1
Nummer 2 oder Nummer 7 des Infektionsschutzgesetzes tätig sind.

Dinosaurier
0 Kudos
cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 8 von 9
319 Mal angesehen

Guten Morgen,

 

in welchem Gesetzestext findet sich das "sozialversicherungsfrei" wieder?

In Artikel 1. Nr. 1 lese ich nur "steuerfrei".

Danke für Feedback!

0 Kudos
cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 9
292 Mal angesehen

Danke hat sich erledigt!

0 Kudos
8
letzte Antwort am 07.10.2022 14:11:57 von cenzie
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage