Hallo, ein Mandant (ca. 200 Mitarbeiter) möchte ab April pauschal 20% Kurzarbeit für alle Mitarbeiter einführen.
Jetzt könnte man ja denken bei 176 Sollstunden (inklusive 2 Feiertagen) für April gebe ich für alle Mitarbeiter (Vollzeit) 32,00 Ausfallstunden und 3,20 Feiertagsstunden ein.
Jetzt stellen sie sich aber zurecht die Frage, ob man das so pauschal machen kann und in wie weit dann noch Arbeitszeitnachweise von den Mitarbeitern zu führen sind und ob in diesen Arbeitszeitnachweisen dann auch exakt 35,20 Ausfallstunden zu stehen haben.
Oder reicht eventuell einfach die entsprechende Vereinbarung mit den Mitarbeitern aus, dass ab April 20% Kurzarbeit eingeführt wird.
Der Teufel steckt wie immer im Detail.
Während der Kurzarbeit müssen die Mitarbeiter Arbeitszeitnachweise führen, da sonst die Arbeitsagentur keine Prüfmöglichkeit hat, ob die Kurzarbeit auch korrekt abgerechnet wurde oder nicht.
Wir empfehlen unseren Mandanten, die Arbeitszeiten und die Fehlzeiten genau zu dokumentieren.
Hallo,
gibt es eine Empfehlung zur Art des Arbeitszeitnachweises?
Danke für Ihr Feedback
Viele Grüße
C. Kundler
Nachweis Kurzarbeit (ggf. Stundenzettel) Da gibt es eine pdf.