abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Fahrtkostenerstattung zusätzliche Fahrten

2
letzte Antwort am 18.10.2019 17:16:12 von cenzie
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
1186 Mal angesehen

Hallo allerseits,

wir haben verschiedene Zweigstellen und die Mitarbeiter (MA) bekommen die Fahrtkosten  bei Vorlage der Tickets über die Kasse bar ausgezahlt.

Die MA mit Monatskarten bekommen die Fahrtkosten über die Lohnabrechnung erstattet.

Ein MA bekommt bereits seine Monatskarte über die Lohnabrechnung steuer und sv-frei ausgezahlt.

Nun wird der MA für z.B. 3 Monate in einer Zweigstelle eingesetzt und muss ein Anschlussticket ziehen.

Wir erstatten das natürlich.

Nun meine Frage: ist es üblich , wenn für den Zeitraum x der MA seine Anschlusskarte bar über die Kasse erhält oder muss/ sollte das über die Lohnabrechnung laufen?

Danke für Rückmeldungen vorab.

Viele Grüße

C. Kundler

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 3
1035 Mal angesehen

Hallo Frau Kundler,

das kommt darauf an...

ob es sich um die Erstattung von Reisekosten oder Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte handelt.

Bei Reisekosten können Sie diese auf der Lohnabrechnung ausweisen, sollten dann allerdings auch die von der Datev empfohlenen Lohnart 2930 Fahrtk.Auswärtstätigk,st-/sv-f oder aber die Lohnarten 3700 - 3702 für Reisekosten verwenden.

Bei Fahrten zwischen Wohnung / erster Tätigkeitsstätte müssen Sie die Fahrtkostenerstattung auf der Lohnabrechnung ausweisen und nachher auch auf der Lohnsteuerbescheinigung. Wie Sie diese auszahlen, ob über die Kasse mit Vorschussabzug oder mit dem Lohn, spielt keine Rolle.

In Ihrem Fall würde ich darauf tippen, dass der Mitarbeiter - wenn er nur vorübergehend diese Zweigstelle aufsucht - seine regelmäßige erste Tätigkeitsstätte weiterhin wie bisher hat. Das würde bedeuten, dass die Arbeit in der Zweigstelle eine Auswärtstätigkeit ist. Er hätte dann Reisekosten. Diese Reisekosten bestünden nicht nur in Höhe des Zusatztickets, sondern auch in Höhe des Monatstickets.

Sollte also mein Tipp stimmen, dann würde ich nun von der Lohnart 2956 (Fahrtkosten, st- und sv-frei) auf die Lohnart 2930 wechseln und alle Fahrkostenerstattungen für die Zeit in der Zweigstelle als Reisekosten behandeln.

Viele Grüße

T. Reich

cenzie
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
1035 Mal angesehen

vielen Dank Herr Reich und

viele Grüße

C. Kundler

0 Kudos
2
letzte Antwort am 18.10.2019 17:16:12 von cenzie
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage