Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten, wo gem. Schreiben vom FA die Lst-Anmeldung künftig vierteljährlich aufgeführt werden sollte.
Die Werte haben sich nicht verändert haben gegenüber den Vorjahren, und wir haben es demnach auf monatlich belassen.
Nun wurde dieses Jahr erstmals nichts abgebucht für Jan 19.
Nun meine Frage(n):
ist es sinnvoll in Datev die Mandanteneinstellungen rückwirkend zum 01/2019 zu ändern (auf vierteljährlich)?
Oder ändere ich die Mandanteneinstellungen zu 03/2019 auf vierteljährlich?
Werden dann die Lst. Ammeldungen von Jan und Feb 19 "übernommen"?
Viele Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrte Frau Kundler,
von DATEV heißt es immer, dass diese Änderungen nur zum Beginn eines Anmeldezeitraumes geändert werden dürfen, weil sonst die Lohnsteuer-Anmeldung unvollständig wird, weil bereits abgerechnete Monate außen vor bleiben.
In LODAS müsste demnach der Februar, sofern abgerufen, gelöscht und dann der Januar wiederholt werden mit quartalsweiser Abgabe.
Ob das in Lohn und Gehalt ähnlich ist, müsste ein Spezialist für dieses Programm sagen.
Viele Grüße
Hallo,
Sie können auf jeden Fall mit der März-Abrechnung noch auf das Quartal ab 1/2019 umstellen.
Gruß
C. Rohwäder
Am 28.02. geändert)
Sie können auf keinen Fall mit der März-Abrechnung noch auf das Quartal ab 1/2019 umstellen.
--> Sorry für den dummen Fehler.
Vielen Dank Herr Bruzendorf für Ihre Hinweise und viele Grüße zurück
Hallo Herr Rohwäder,
was passiert dann mit den Lohnsteueranmeldungen von Jan und Feb?
Diese wurden ja auch bereits an das FA übermittelt.
Danke für Ihre Rückmeldung vorab und viele Grüße
Christine Kundler
Hallo,
ich glaube, die werden Sie danach nicht mehr wiederfinden. Und jetzt mal loslegen...
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
ok - danke Ihnen.
Viele Grüße
Christine Kundler
Hallo Christine Kundler,
Sie möchten in Lohn und Gehalt den Anmeldezeitraum für die Lohnsteuer-Anmeldung von "monatlich" auf "vierteljährlich" ändern.
Prinzipiell können Sie den Anmeldezeitraum mit einem neuen gültig-ab-Stand ändern.
Folgendes muss dabei beachtet werden:
Wurde wie bei Ihnen bereits für mindestens einen Monat des Quartals (01/2019 und 02/2019) eine Lohnsteuer-Anmeldung an das Rechenzentrum gesendet, ist für dieses Quartal die vierteljährliche Abgabe über Lohn und Gehalt nicht mehr möglich.
Hinterlegen Sie bspw. ab 03/2019 "vierteljährlich", erstellt Lohn und Gehalt eine Lohnsteuer-Anmeldung mit den Werten von 01/2019-03/2019. Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen (01/2019 + 02/2019) können jedoch nicht mehr storniert werden. Der Datensatz für die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung wird im Rechenzentrum abgelehnt, da für dieses Quartal bereits eine monatliche Anmeldung (01/2019 + 02/2019) übermittelt wurde.
Halten Sie in diesem Fall ggf. mit dem Finanzamt Rücksprache. Über ELSTER.de haben Sie die Möglichkeit die monatlichen, bereits an das Finanzamt übermittelten, Lohnsteuer-Anmeldungen zu stornieren. Im Anschluss geben Sie die vierteljährliche Lohnsteuer-Anmeldung ebenfalls manuell außerhalb von Lohn und Gehalt (z. B. über ELSTER.de) ab.
Findet der Wechsel genau zu Beginn des Quartals statt, ist die Umstellung kein Problem.
Hinterlegen Sie dazu im Mandanten unter Mandantendaten | Steuer | Lohnsteuer-Anmeldung den Anmeldezeitraum "vierteljährlich" mit dem entsprechenden neuen gültig-ab-Datum (z. B. 04/2019). Die Lohnsteuer-Anmeldung wird damit ab dem 2. Quartal erstellt und an das Finanzamt übermittelt.
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schöneweis,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort und einen schönen Tag wünscht
Christine Kundler
Kurzes Feedback bez. meines Telefonates mit dem Finanzamt:
ausnahmsweise wird das 1. Quartal mit monatlichen Lst.-Anmeldungen akzeptiert.
Ab April haben wir dann umgestellt auf vierteljährlich 🙂
Viele Grüße
Christine Kundler