Dazu habe ich eine Frage @pogo schrieb: Hätte man die Nachzahlung verhindern können? Mehr oder weniger gut indem dein AG einfach angenommen hätte, dass du z.B. ab dem Folgemonat der Zahlung des Urlaubsgelds, der Urlaubsabgeltung und der Prämie wieder normal arbeitest und dein normales Gehalt verdienst. Wie genau soll das technisch ablaufen? Ist das nicht ein wenig zuviel der Annahme? Ich hatte mal einen Fall, dass ein AN während der Kündigungsfrist mit Abfindung ganzjährig im KG war. Den hatte ich auch darüber informiert, dass er Geld von der Kündigung zurücklegen soll, weil da noch was vom FA kommt. Die Frage am Ende ist, ob es tatsächlich eine Pflicht für den AG gibt, irgendwas an der Steuer zu drehen, damit es keine hohe Nachzahlung des AN gibt oder den AN darüber zu informieren, dass eine Nachzahlung droht. Zumal die Auszahlung der Einmalzahlungen während des KG vom AG sehr wahrscheinlich als Unterstützung des AN gesehen wird.
... Mehr anzeigen