Ja, die Elterneigenschaft sollte auch bei KFB geprüft werden. Ein KFB allein genügt nicht. Beispiel ich: Ich bin kinderloser Stiefvater, der die Elterneigenschaft von meiner Frau mit Kind "geerbt" hat. Die Voraussetzungen für die Einstufung bei der PV liegen aufgrund des gemeinsamen Haushalts vor. Den 0,5 KFB habe ich aus Gründen. Im vergangenen Jahr haben wir erfahren, dass die neue Frau des leiblichen Vaters neben dem Vater auch einen halben KFB auf unseren Sohn erhalten hat. Dieses Kind hat also bisher 3x Elterneigenschaft erzeugt, was korrekt ist. Und, 1,5x KFB, was nicht korrekt ist.
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