Hallo Frau Blas, ohne den Sachverhalt prüfen zu können, ist es schwer Ihnen eine Antwort zu geben. Wie Sie mitgeteilt haben, haben Sie die Auswertung 63 erhalten, d.h. die Auswertung 65 ist somit auch erstellt worden. Folgende Anregungen zur Prüfung habe ich für Sie: 1. Ist die Auswertung in Ihren Stammdaten unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt? 2. Ist der temporäre Abruf korrekt vorgenommen worden? Variante 1 – Temp. Abruf ohne Zeitraumangaben Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant: Auswertung 65 / Ausgabefach: Rückübertragung aus RZ / Termin: AB Die zusätzlichen Spalten können frei bleiben. Resultat: Sie erhalten dann für alle Personalnummern, die jeweils zuletzt erstellte DEÜV-Meldung. Variante 2 – Temp. Abruf mit Zeitraumangaben Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Auswertungsabruf Mandant: Auswertung 65 / Ausgabefach: Rückübertragung aus RZ / Termin: AB / Datum von: 01/2018 bis 01/2018 Voraussetzung: Die Auswertung 63 ist im Januar 2018 erstellt worden. Resultat: Sie erhalten dann für alle Personalnummern, die erstellte DEÜV-Meldung aus 01/2018. Sollten Ihnen die Anregungen keinen Erfolg bringen, wenden Sie sich gerne über einen anderen Weg an uns, damit wir Ihren Sachverhalt klären können. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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