Hallo zusammen,
wir möchten ab Januar die Gehaltsdokumente per Arbeitnehmer online zur Verfügung stellen.
Ich würde das ab 1.1.19 für alle Mitarbeiter freischalten und sie schriftlich darüber informieren mit dem Hinweis, dass sie auf Wunsch ihre Abrechnungen auf dem gewohnten Weg erhalten können.
Reicht das aus, oder benötigen wir vorab die schriftliche Zustimmung der MA?
Viele Grüße
Sandra Linnemann
Reicht das aus, oder benötigen wir vorab die schriftliche Zustimmung der MA?
Stand, meine ich, in meinem Arbeitsvertrag mit drin. Ich würde mir zur Sicherheit die Zustimmung des MA holen. Insbesondere, da ggf. nicht jeder sich den "Aufwand" machen will und die Abrechnung runterladen möchte oder es schon am fehlenden Handy scheitert.
Wir haben keine Zustimmungen eingeholt, weil sich die AN ja eh selbst registrieren müssen. Wer seine Zustimmung nicht geben würde, braucht sich ja nur nicht registrieren lassen. Die Firmen gaben mir vorher eine Liste mit AN, die ich von vornherein von AN online ausschließen sollte.
Schöne Grüße, Kerstin
Stimmt, die Registrierung muss ja sowieso selbständig erfolgen - danke für den Hinweis!