@Industrial_Engineer schrieb: Ist die Einrichtung einer zusätzlichen E-Mailadresse (bei DATEV) speziell für das e-Rechnungspostfach erforderlich oder können bestehende Postfächer eingebunden bzw. abgerufen werden? Die beiden Portale kommunizieren direkt ohne Upload Mail miteinander. @Industrial_Engineer schrieb: Ab wann ist wird das e-Rechnungspostfach nutzbar sein bzw. ab wann können ggf. E-Mailadressen eingerichtet werden? Ab 11/24. Siehe dazu auch die aktuelle Sneak Preview. @Industrial_Engineer schrieb: Welche E-Mailadresse gebe ich als Empfangspostfach an? Wenn Du DUO schon hast, würde ich rechnung@deinefirma.de (und Upload Mail nutzen) angeben, weil Du dann mit der E-Mail an rechnung@ all das machen kannst, was Du willst: nach DUO weiterleiten, nach flowwer weiterleiten, Bcc und Cc hinzufügen, selbst in Exchange online archivieren, wenn Betreff X und Absender Y, dann nach Adresse Z umleiten, ... @Industrial_Engineer schrieb: Ist das korrekt? Ja, wenn Du für das E-Rechnungspostfach auch noch extra gestaffelt zahlen willst? Es gibt ein Freikontingent und danach wird wohl jede eingehende E-Rechnung bepreist. Freundlich grüßt das Porto der deutschen Post 👋😜. Einzig: Upload Mail wird keine XRechnung nach DUO weiterleiten können, weil XML als Anhang verboten ist. Dazu brauchst Du dann wieder die E-Rechnungsplattform. Fragt sich, wie oft man eine XRechnung statt ZUGFeRD bekommt. Ich würde bis 2025 die Füße still halten und mit einem rechnung@ Postfach inkl. GoBD-konformer Archivierung anfangen. Damit macht man nichts verkehrt. Laut DATEV soll man auch die in der E-Rechnungsplattform kryptischen E-Mail Adressen nach extern (den Lieferanten) geben können. Ich würde mich da nicht drauf verlassen. Nachher gibt's einen Konfigurationsfehler (weil wir ja alles nur Menschen sind) und dann muss man alle Lieferanten im Zweifel die neue Adresse mitteilen? Das wäre mir zu heiß 🔥. Mit rechnung@ ist man selbst in der Lage viele Dinge zu tun.
... Mehr anzeigen