@metalposaunist schrieb: EDITH: Ich vergaß HomeOffice Plätze zu erwähnen. Auch ohne COVID muss ein StB als AG es den AN ermöglichen, wenn es die technische Ausstattung zulässt (Notebook, Docking, DUO, ...) zu Hause zu arbeiten und damit flexibel. Erst Recht, wenn die gute Arbeitskraft eine ewige Anfahrt jeden Tag hat. Dank Cloud-TK nutzt man damit überall in Deutschland (und der Welt) die Festnetznummer der ortsansässigen Kanzlei (hier 02371). Dass der Teilnehmer aber eigentlich ganz woanders sitzt, bekommt niemand mit. Da bin ich doch ein wenig erstaunt. Kannst Du mir bitte die rechtliche Grundlage darlegen, warum ein Arbeitgeber verpflichtet ist, ein HomeOffice zur Verfügung zustellen? Allein die Begründung, dass ich @home die technischen Voraussetzungen erfülle, würde mir als AG definitiv nicht ausreichen wollen. Das sind noch gefühlt hundert andere Dinge mit zu berücksichtigen (Zugriff auf PC, Unterlagen, Ausdrucke, Datenschutz, abgeschlossene Schränke, Raum, u.s.w.). Und dann haben wir noch die AG-Pflichten Arbeitsplatzschutz (passenden Schreibtisch, Monitore u.s.w.). Der Wilde Westen wegen Corona in den letzten Monaten haben zwar die Akzeptanz von HomeOffice bei den AG's erhöht, aber eine Verpflichtung wäre mir neu. Wenn mir heute ein AN um die Ecke kommt und sagt, er arbeitet nur noch zuhause, wird er wohl nicht lang AN bleiben, Fachkräftemangel hin oder her. Beste Grüße Chr.Ockenfels
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