@didi schrieb: genau dies suche ich nähmlich! Wenn Sie mit DATEV arbeiten und ausschließlich die Kontoauszüge benötigen, was spricht gegen RZ-Bankinfo? Damit haben Sie das täglich zum buchen vorliegen. @didi schrieb: weil mein neuer Chef KEINE Zahlung über Datev ausführen lassen will - es wird wohl keiner von uns 4 Buchhalterinnen eine A oder B Berechtigung bekommen und E schon gar nicht. Warum er das auch immer so handeln will, wenn er Ihnen eine B-Berechtigung mit 0 Euro geben würde, ginge das dann trotzdem. Das aber ist folgendes: Es ist dummfug, weil wenn Sie kündigen muss der ganze Aufwand (Banklegitimierung, Kündigung des ausgeschiedenen MA´s, Verknüpfung Rechte Smartcard) mit dem Nachfolger erneut durchgespielt werden. Wohingegen der RZ-Bankinfo automatisch ohne Nutzerrechte im Hintergrund läuft.
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