Hallo, der temporäre Abruf kann bereits mit dem nächsten Verarbeitungslauf ausgeführt werden, in dem Sie diesen über den Menüpunkt Mandant | Daten senden an das Rechenzentrum übermitteln. Bitte schlüsseln Sie hierbei den Haken „nur Auswertungsabrufe (temp. Auswertungssteuerung)“. Den Hinweis zur Auswertung 200 können Sie ignorieren, da diese Auswertung grundsätzlich bei einer Schlüsselung auf Papier/Überweisung in der Spalte Datenübermittlung ins Programm Zahlungsverkehr übergeben wird. Sind alle Schlüsselungen richtig, dann sollten die Auswertungen auch dann zur Verfügung stehen, wenn diese in das Programm „Zahlungsverkehr“ übernommen wurden. Warum die Auswertungen bei Ihnen nicht rückübertragen werden, können wir ohne eine Prüfung der Ordnungsbegriffe nicht beurteilen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an uns. Mit freundlichen Grüßen Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG
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