Hallo,
eine Frage zur steuerlichen Behandlung und Kontierung von Ertragszuschüssen:
Ein Mandant hat eine Zuwendung erhalten gem. Bundeshaushaltsverordnung - "De-minimis-Beihilfe" zu den Beratungskosten der Unternehmensberatung.
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt.
Der Zuschuss ist eine Subvention - laut Bescheid.
Die Frage hier: wie kontieren bzgl. steuerpflichtig oder nicht?
(Wir würden das als steuerpflichtigen Ertragszuschuss (nicht Investitionszuschuss) behandeln und #2743 buchen -
Die Ausführungen und Lese-Infos hierzu sind aber alle nicht so 100% klar - daher hier noch einmal die Frage und auch nach evtl. Hinweis auf
einschlägige Quellen zum Nachlesen bzw. einfach nur ein Info)
Vielen Dank.
MfG
U. Götze
https://www.zim-bmwi.de/einzelprojekte/haeufig-gestellte-fragen
"Wie ist die Zuwendung im Unternehmen steuerlich zu behandeln?"
Hallo,
ich habe die gleiche Frage. Könnten Sie mir beantworten, wie Sie den Zuschuss gebucht haben?
MfG
B. Larisch