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Ertragszuschuss buchen

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letzte Antwort am 04.07.2018 10:24:23 von ibbeck
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ggvgö_
Einsteiger
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Hallo,

eine Frage zur steuerlichen Behandlung und Kontierung von Ertragszuschüssen:

Ein Mandant hat eine Zuwendung erhalten gem. Bundeshaushaltsverordnung - "De-minimis-Beihilfe"  zu den Beratungskosten der Unternehmensberatung.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung bewilligt.

Der Zuschuss ist eine Subvention - laut Bescheid.

Die Frage hier: wie kontieren bzgl. steuerpflichtig oder nicht?

(Wir würden das als steuerpflichtigen Ertragszuschuss (nicht Investitionszuschuss) behandeln und #2743 buchen -

  Die Ausführungen und Lese-Infos hierzu sind aber alle nicht so   100% klar - daher hier noch einmal die Frage und auch nach  evtl. Hinweis auf

  einschlägige Quellen zum Nachlesen bzw. einfach nur ein Info)

Vielen Dank.

MfG

U. Götze

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mkolberg
Meister
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Nachricht 2 von 3
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https://www.zim-bmwi.de/einzelprojekte/haeufig-gestellte-fragen

"Wie ist die Zuwendung im Unternehmen steuerlich zu behandeln?"

ibbeck
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Hallo,

ich habe die gleiche Frage. Könnten Sie mir beantworten, wie Sie den Zuschuss gebucht haben?

MfG

B. Larisch

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letzte Antwort am 04.07.2018 10:24:23 von ibbeck
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