Hallo Ihr Lieben, das kann ich so nicht bestätigen. Es ist leider sehr unterschiedlich, wie das bei den Krankenkassen gehandhabt wird. Da mittlerweile die AG-Daten abrechnungsunabhängig versandt werden können, erstelle und versende ich bei den Mitarbeitern mit den neuen Krankenkassen die DEÜV-Anmeldung zeitnah. Manchmal kommt die Anforderung für das AG-Konto dann schon vor der Beitragsmeldung, der Versand geht aber erst danach. Wichtig ist es aber hier auch, bei den Schätzern die Kasse mit zu erfassen, damit ein Beitragsnachweis im ersten Monat mit versandt wird und nicht erst mit der neuen Schätzung. Ich hatte es auch schon in diesem Jahr, dass die SEPA-Vollmacht ab 01. des Folgemonats gelten sollte, da der erste Monat noch auf Überweisung geschlüsselt und über RZ-Clearing überwiesen wurde, die IKK hat es aber nicht gesehen und trotzdem pünktlich !!! abgebucht. Geld kam dann zurück und der Mandant hat sich gewundert und mich angefragt. PS: Bei LODAS-Mandaten erteile ich das SEPA-Mandat über das Meldeportal oder immer noch per Papier. Da habe ich gaaaanz schlechte Erfahrungen gesammelt. Da hier oft noch Altbestände an Krankenkassen da sind, und auch nicht alle Krankenkassen die AG-Konten löschen, wenn diese inaktiv sind, werden nämlich keine AG-Daten-Anfragen versandt, also sendet LODAS das eingegebene Mandat gar nicht weg. Sieht man aber nicht. Da kommt dann wieder eine Fehlermeldung irgendwo in den Auswertungen und natürlich Mahnschreiben usw.
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