@steuerwissen11 schrieb: Ich (als Kanzlei) kann über die Funktion "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online" kann also einen Antrag stellen, dass ich dem Unternehmen (dem Mandant) zugeordnet werde. Nicht ganz. Sie werden der Mitgliedschaft (Kanzlei) zugeordnet und die Kanzlei schaltet Sie dann für die gewünschten Ordnungsbegriffe (Unternehmen) frei. Dadurch habe ich (als Kanzlei) dann die Möglichkeit, über die Rechteverwaltung des Mandanten, "freigeschaltet zu werden" um dann Zugriff auf die Bestände des Mandanten über das RZ zu erhalten? Ja, richtig. (Also es gibt zwar keine "Rechteverwaltung des Mandanten", sondern nur die Rechteverwaltung der Kanzlei und dort werden Sie für den Mandanten freigeschaltet, aber in der Sache ist es richtig.) Folgenden Link habe ich noch gefunden: Daten im Rechenzentrum – Zugriff für anderes DATEV-Mitglied oder Solution ... - DATEV Hilfe-Center Das ist genau der Link, den ich oben in meinem ersten Beitrag bereits gepostet habe.
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