Moin, die LSt-Bescheinigung wurde früher auch ohne StID übermittelt. Ich weiß gar nicht, wann das umgestellt wurde. Wenn keine elektronische Übermittlung erfolgt ist, müssten Sie eine LSt-Bescheinigung erhalten haben, auf der das Wort "elektronische" im Dokumentenkopf mit xxxxxx ungültig gemacht wurde. Aber völlig egal - über DATEV kriegen Sie die LSt-Bescheinigung 2023 nicht (mehr) übermittelt, da Sie für 2023 keine Abrechnungen mehr erstellen können und hierfür vermtl. ohnehin das Entstehungsprinzip ausgewählt werden müsste (und das nur bis Ende 02/2024 möglich war). Eine jetzige Übermittlung für 2023 ist also nur über ELSTER möglich. Viele Grüße Uwe Lutz
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