Ich flansch mal meine Frage einfach hier an: lt. Dokument ist die "Kind krank Abfrage" noch nicht möglich, was natürlich zu einer Bearbeitungsbarriere führt. Der Mandant trägt dann zwar dennoch die Fehlzeit ein, aber logischerweise wird kein Attest zurückgemeldet, sondern die eAU-Abfrage wird laufend wiederholt; ergebnislos natürlich. Wir wollen ja effizient werden und aus einem etablierten System, keine zwei unvollständigen Systeme führen. Insofern liegt der Ball wohl bei den Krankenkassen, denn was nicht geliefert wird, kann nicht weitergeliefert werden. Hat jemand eine Idee, ob ein Zeithorizont existiert, bis wann die elektronische eAU alle Fehlzeiten erfasst, die über die Krankenkasse gemeldet werden. So ist das wieder mal nix Halbes und nix Ganzes.
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