High, Wichtig: Ihre Wahlerklärung können wir für das Kalenderjahr nur berücksichtigen, wenn sie bei uns bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags eingegangen ist. Ja klar, ich alter Mann dachte auch an ein Fax im Januar, und ich habe noch nie bis Ultimo gewartet😎 Dennoch Danke für diese Aussage mit dem fünftletzten😁 Gruss Mike Wahl des Erstattungssatzes bis 29. Januar 2024 möglich Im Rahmen des Umlageverfahrens U1 wird den Arbeitgebern das bei Arbeitsunfähigkeit weiter gezahlte Entgelt in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes erstattet. Dieser Erstattungssatz kann immer nur zu Beginn eines Kalenderjahres gewechselt werden. Der Antrag muss bis zur Fälligkeit des Januar-Beitrags bei der Krankenkasse eingegangen sein, im Jahr 2024 somit bis spätestens 29. Januar. kommt aus Haufe, was denn nun, aber ich denke früher ist immer besser🤣
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