Hallo, wenn der Antrag auf Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit ablehnt wird, weil z.B. die Voraussetzungen nicht erfüllt waren, sprechen Sie über das weitere Vorgehen bitte direkt mit der Agentur für Arbeit. Sie haben im Programm Lohn und Gehalt die Möglichkeit anstelle des Ausfallschlüssels KU den Ausfallschlüssel ES in den Kalendarien der Mitarbeiter für den betreffenden Monat zu buchen und nachzuberechnen. In diesem Fall wird der nachberechnete Monat nicht länger als Bezugsmonat für das Kurzarbeitergeld gezählt. An den ursprünglich abgerechneten Werten ändert sich nichts. Die Leistungsanträge für den nachberechneten Monat werden ins Minus gesetzt. DATEV kann für das konkrete Vorgehen jedoch keine Empfehlung geben, da ggf. individuelle Vereinbarungen aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder der gesonderten Zustimmung des Arbeitnehmers geprüft werden müssen. Klären Sie im Zweifel mit einem Spezialisten aus dem Arbeitsrecht was anstelle von Kurzarbeit in diesem Fall abzurechnen ist. Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben 2021/518 vom 20.07.2021 des GKV-Spitzenverbands.
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