Der freiwillig in der ges. krankenversicherte Arbeitnehmer ist abrechnungstechnisch dem Gesetzlich versichertem Arbeitnehmer gleichzustellen, was derzeit im Datev Lohn und Gehalt nicht umsetzbar bzw. abrechenbar ist. Auch bei Vollausfall im Rahmen von 100% KUG ist der Arbeitnehmer trotzdem noch mit SV-Beiträgen belastet! Erst wenn der AG-Anteil zur freiwilligen KV in selber Höhe wie der Gesamtbeitrag zur freiwilligen KV ist, ergibt ist auch die AN-Belastung 0 siehe Feld Netto-Bezüge/Netto-Abzüge (ausrechnen) (automatisch errechnet, Haken bei „AG-Zuschuss aus dem Entgelt berechnen“ gesetzt) Problematik: Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (Verdienst über BBMG) Firmenzahler Antrag auf Beitragsermäßigung ist gestellt Grundlage: https://www.datev.de/dnlexom/api/content/v01/entity/st1734649483.pdf?save=False&docId=1021550 Lösung Haufe: https://ubhgmbh.de/files/KuG-und-freiwillige-KVPV.pdf Lösung Datev: Keine, seit 1 Jahr, Märzklausel ist demnächst auch vorbei Was tun? Der Arbeitnehmer hat Zuviel an Beiträgen bezahlt und möchte diese vom AG erstattet, da Firmenzahler... Selbst ausrechnen - schwierig, da dies einen Ratenschwanz nach sich zieht (Beitragsnachweis Korrektur/Antrag Arbeitsamt KUG/Bescheinigung KV an Finanzamt für Sonderausgabenabzug...) Zumal Datev mit "echten" Stunden rechnet und die Krankenkassen mit 40*4,33.....
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