Hallo, nach einem Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands kann beim Firmenzahlerverfahren der Arbeitgeber für die von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer eine Beitragsminderung des Gesamtbeitrags bei der Krankenkasse beantragen. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt ein Einmalbezug gezahlt, dann muss dieser geminderte Gesamtbeitrag wieder aufgefüllt werden. Die Option der antragsweisen automatischen Beitragsherabsetzung bei freiwillig Versicherten Mitarbeitern während Kurzarbeit wird in Lohn und Gehalt sowie LODAS leider noch nicht unterstützt. Um die zu viel gezahlten Beiträge erstattet zu bekommen, kann der Arbeitnehmer nach Ende der Kurzarbeit einen Antrag bei der zuständigen Krankenkasse stellen. Aktuell könnten Sie den verminderten Gesamtbeitrag sowie den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss nur mit manuellem Aufwand bei den Angaben zur freiwilligen Versicherung erfassen. Gegebenenfalls müssten die Sie die Beträge monatlich neu berechnen und mit einem neuen historischen Stand erfassen. Uns ist bewusst, dass dies ist sehr zeitaufwändig und fehleranfällig ist.
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