Hallo,
die im Betreff genannte Meldung bekomme ich, wenn ich die konsolidierte Umsatzsteuererklärung in Kanzlei-Rewe aufrufe. Wenn ich dann im abgebenden Mandant die Kontenzweckprüfung aufrufe, ist alles unauffällig. Wo kann ich noch nachsehen bzw. wie kann ich diese Meldung beheben?
Gruß
Silke Wiesenbach
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da muss DATEV im DHC nachbessern @Melanie_Koller:
Hallo @SWiesenbach,
bei Ihnen erscheint in der Programmverbindung Umsatzsteuer bei einer konsolidierten Erklärung die nachfolgende Meldung als gelber Hinweis:
REW92407 Es ist keine Kontenzweckprüfung bei den abgebenden Mandanten durchgeführt worden. |
Erläuterung
Die Hinweismeldung soll aussagen, dass bei der Wertaufbereitung der konsolidierten Umsatzsteuererklärung keine automatische Prüfung auf Kontenzweckfehler in den abgegebenden Mandanten erfolgt. Die Meldung erscheint daher grundsätzlich bei der konsolidierten Umsatzsteuererklärung.
Die Meldung ist nur als Hinweis zu verstehen. Die Daten können dennoch weitergegeben werden.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie von dem Text und der Meldung irritiert waren. Das halte ich bei uns fest. Aktuell ist bezüglich des Textes keine Änderung vorgesehen.
@metalposaunist: Ja und Nein. Ich kann grundsätzlich verstehen, dass zu Meldungen ein Hilfe-Dokument existieren sollte. Bei mehreren tausend Meldungen in Kanzlei-Rechnungswesen ist das jedoch in der Praxis nicht umsetzbar. Wir können nicht zu jeder Meldung ein Dokument publizieren. Jedes Dokument bedarf auch gewisse Pflege 💅😉.
Es wäre ja nicht besser, wenn im Hilfe-Center veraltete Dokumente zwar vorhanden sind, aber auch (nicht mehr) helfen🙂.
Aus meiner Sicht wäre hier der richtige Ansatz:
Wenn zu der Meldung mehrere Anwender verunsichert oder irritiert werden, den Meldungstext anzupassen / zu verbessern.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
welche Auswirkung könnte es denn auf die USt-Erklärung haben, wenn bei dem abgebenden Mandanten noch Kontenzweckfehler vorhanden wären? Oder anders gefragt: Was soll der User in Ihrer Vorstellung bzw. der Vorstellung der Programmierer im Hinblick auf die USt-Erklärung tun, wenn er diese Fehlermeldung / diesen Hinweis bekommt.
Die Hinweis- und Fehlermeldungen sind in den letzten Jahren bei DATEV ein wenig inflationär geworden und nicht immer nützlich.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Hallo @bfit,
eine direkte Auswirkung hat der Kontenzweck auf die Programmverbindung Umsatzsteuer-Konsolidierung nicht, da diese mithilfe der Kontenfunktionen errechnet wird. Der Kontenzweck sollte bei den Konten natürlich stimmen, ist jedoch bei der Programmverbindung Umsatzsteuer-Konsolidierung nicht ausschlaggebend. So wie Sie vermuten.
Nach Recherche habe ich herausgefunden, dass die Meldung seit Einführung der Kontenzweckprüfung vorhanden ist. Damals wurden alle Steuerschnittstellen an die Kontenzweckprüfung angebunden. Bei der Umsatzsteuer-Konsolidierung hat man sich entschieden die Kontenzweckprüfung nicht durchzuführen, jedoch auf diese "Abweichung" hinzuweisen.
@bfit: Aus meiner Sicht haben Sie Recht. Diese Meldung ist auch für mich eher verwirrend und an dieser Stelle nicht notwendig. Ich habe das auch unserer Entwicklung widergespiegelt.
Aktuell ist keine Änderung vorgesehen.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
Hallo Herr Rudolph,
vielen herzlichen Dank für die Infos.
Das aktuell keine Änderung vorgesehen ist, ist nicht wirklich befriedigend. Es kann doch nicht wirklich im Sinne von DATEV sein, dass noch mehr DATEV-Anwender ihre knappe Zeit damit verbringen, sich mit dieser Hinweismeldung zu beschäftigen.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Hallo @bfit,
ich bin auch der Meinung: Das kann man besser machen kann oder weglassen.
Es ist aber auch so, dass wir zu dieser Programm-Meldung lediglich 3 Kündenrückmeldungen/-wünsche (mit Ihrer) dokumentiert sind.
Freundliche Grüße
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag