Guten Tag MD_taxmax,, 1) Für Ihr Anliegen gibt es bereits die Cloud-Anwendung DATEV Steuervorauszahlungen. Mit DATEV Steuervorauszahlungen können Sie unterjährig je Mandant: auf Basis der aktuellen Finanzbuchführung aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen eine Gewinn- und Steuerprognose erstellen, die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerprognose für gewerbliche Einzelunternehmer ermitteln, dabei wird die Steuerermäßigung nach § 35 EStG automatisch aus der Gewinn- und Steuerprognose abgeleitet, und die prognostizierte Steuerbelastung den festgesetzten Vorauszahlungen (aus DATEV Steuerkonto online bzw. manuell erfasster Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) gegenüberstellen. Damit sehen Sie unterjährig sehr gut, ob der aktuell erwirtschaftete Gewinn und die daraus abgeleitete Steuerbelastung noch zu den laufenden Vorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer passt – inklusive Berücksichtigung der Gewerbesteueranrechnung beim gewerblichen Einzelunternehmer. Die Einkommensteuerprognose basiert auf den Daten der letzten Einkommensteuerdeklaration und der Gewinnprognose; darauf wird die Steuerermäßigung nach § 35 EStG neu berechnet. Die Gewerbesteuerprognose stützt sich auf den über die Gewinnprognose ermittelten Gewinn und kann über Korrekturposten weiter angepasst werden. Ein Überblick zum Programm finden Sie hier. 2) Darüber hinaus werden im DATEV Frühwarnservice auf Basis der BWA u. a. die Kriterien „Steuervorauszahlungen – Herabsetzung“ „Steuervorauszahlungen – Erhöhung“ über definierte Schwellenwerte überwacht. Werden Schwellenwerte verletzt, erhalten Sie für den Mandanten einen Hinweis im Frühwarnservice. Zusätzlich prüft der Frühwarnservice weitere Kennzahlen aus den Bereichen Erfolg, Bilanz und Liquidität. Damit können Sie Mandanten identifizieren, bei denen z. B. die Entwicklung der Zahlen Anlass geben könnte, die Steuervorauszahlungen zu überprüfen oder anzupassen. Die konkrete Gewinn- und Steuerprognose inkl. § 35 EStG und der direkte Abgleich mit den festgesetzten Vorauszahlungen erfolgt aber in DATEV Steuervorauszahlungen. Eine mandantenübergreifende Übersicht gibt es aktuell im DATEV Frühwarnservice noch nicht. Über einen konkreten Realisierungstermin werden wir im Dokument „Überblick DATEV Frühwarnservice“ im Kapitel 7 „Ausblick“ rechtzeitig informieren. Ich hoffe das hilft Ihnen weiter. Mit freundlichen Grüßen Philipp Perout Service und Lösungen Beratung DATEV eG
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