Hallo Community,
vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, deshalb hoffe ich, es kann mir hier jemand eine Antwort geben.
Die neue Cloudanwendung zu den Steuervorauszahlungen kann direkt aus Kanzlei-Rewe aufgerufen werden. Die Anwendung ermöglich eine Übersicht über Steuervorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer.
Gleichzeitig werden oder sollen in Zukunft, die natürliche Person und das Unternehmen in den Stammdaten getrennt werden.
Ich verstehe nicht, wie sich die DATEV dann das Zusammenspiel von Einkommensteuer-VZ, Gewerbesteuer-VZ und Kanzlei-ReWe genau vorstellt.
Ist bei Trennung der natürlichen Person vom Unternehmen dann noch ein Aufruf der ESt-VZ der natürlichen Person aus Kanzlei-ReWe des Unternehmens möglich?
Danke und Gruß, Max
Thema zum Bereich Wirtschaftsberatung verschoben durch @Antje_Naumann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag Max,
Ja, das ist möglich.
Bitte hierzu die Einsatzvoraussetzungen beachten für:
Mandantentyp Unternehmen und Natürliche Person
Die Verknüpfung erfolgt über die Betriebsinhaber-Beziehung. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument Wahl des Mandantentyps mit Beispielen (Dok.-Nr. 1035951) unter Kapitel 5: Fallbeispiel Betriebsinhaber Herr Mustermann erfassen.
Beim Unternehmen werden die Unternehmensformen Einzelkaufmann, Kleingewerbe oder Sonstiges Einzelunternehmen unterstützt.
Die Betriebsinhaber Beziehung ist die Voraussetzung dafür, dass alle Daten in der Anwendung ankommen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Perout
Service und Lösungen Beratung
DATEV eG
ist angelegt, die ESt+GewSt-VZ sind enthalten. GewSt kann ich bearbeiten (wobei ich mich frage, woher stammen die VZ, die kann ich ja über Steuerkto. nicht abrufen). ESt-VZ hat er auch, auch der Vermerk bis wohin gezahlt worden ist, liegt vor.
Allerdings sind die EST VZ gegraut in der Detailansicht, so dass ich die nicht bearbeiten kann bzw. auch keine Übernahme in die Vorauszahlungen habe udn somit keine Berechnung/Anpassung durchführen kann
Hallo Herr Brandt,
ich habe Ihnen gerade in diesem Thread geantwortet und eine Vermutung zu den eingegrauten ESt-Vorauszahlungen geäußert (NRW?). Die GewSt-Vorauszahlungen stammen - weil Sie sie bearbeiten können - nicht aus dem Steuerkonto, sondern aus einer manuellen Erfassung (die GewSt-VZ können wir nur aus den Stadtstaaten Berlin, Bremen, Hamburg vom Steuerkonto übernehmen; aus den anderen Bundesländern [noch] nicht).