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DATEV Cloud-Anwendung Steuervorauszahlung

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letzte Antwort am 07.11.2025 15:16:09 von Jutta_Bürgermeister
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MD_taxmax
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
278 Mal angesehen

Hallo Community, 

 

vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, deshalb hoffe ich, es kann mir hier jemand eine Antwort geben.

 

Die neue Cloudanwendung zu den Steuervorauszahlungen kann direkt aus Kanzlei-Rewe aufgerufen werden. Die Anwendung ermöglich eine Übersicht über Steuervorauszahlungen für Einkommensteuer und Gewerbesteuer. 

 

Gleichzeitig werden oder sollen in Zukunft, die natürliche Person und das Unternehmen in den Stammdaten getrennt werden. 

 

Ich verstehe nicht, wie sich die DATEV dann das Zusammenspiel von Einkommensteuer-VZ, Gewerbesteuer-VZ und Kanzlei-ReWe genau vorstellt. 

 

Ist bei Trennung der natürlichen Person vom Unternehmen dann noch ein Aufruf der ESt-VZ der natürlichen Person aus Kanzlei-ReWe des Unternehmens möglich? 

 

Danke und Gruß, Max

 

 

 

Thema zum Bereich Wirtschaftsberatung verschoben durch @Antje_Naumann

DATEV-Mitarbeiter
Philipp_Perout
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
222 Mal angesehen

Guten Tag Max,

 

Ja, das ist möglich.


Bitte hierzu die Einsatzvoraussetzungen  beachten für:
Mandantentyp Unternehmen und Natürliche Person


Die Verknüpfung erfolgt über die Betriebsinhaber-Beziehung. Eine Anleitung dazu finden Sie im Dokument Wahl des Mandantentyps mit Beispielen (Dok.-Nr. 1035951) unter Kapitel 5: Fallbeispiel Betriebsinhaber Herr Mustermann erfassen.


Beim Unternehmen werden die Unternehmensformen Einzelkaufmann, Kleingewerbe oder Sonstiges Einzelunternehmen unterstützt.

 

Die Betriebsinhaber Beziehung ist die Voraussetzung dafür, dass alle Daten in der Anwendung ankommen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Philipp Perout

Service und Lösungen Beratung

DATEV eG

p_brandt
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
109 Mal angesehen

ist angelegt, die ESt+GewSt-VZ sind enthalten. GewSt kann ich bearbeiten (wobei ich mich frage, woher stammen die VZ, die kann ich ja über Steuerkto. nicht abrufen). ESt-VZ hat er auch, auch der Vermerk bis wohin gezahlt worden ist, liegt vor.

Allerdings sind die EST VZ gegraut in der Detailansicht, so dass ich die nicht bearbeiten kann bzw. auch keine Übernahme in die Vorauszahlungen habe udn somit keine Berechnung/Anpassung durchführen kann

Mit freundlichen Grüßen
Peter Brandt
Steuerberater Orzesek
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DATEV-Mitarbeiter
Jutta_Bürgermeister
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
77 Mal angesehen

Hallo Herr Brandt,

 

ich habe Ihnen gerade in diesem Thread geantwortet und eine Vermutung zu den eingegrauten ESt-Vorauszahlungen geäußert (NRW?). Die GewSt-Vorauszahlungen stammen - weil Sie sie bearbeiten können - nicht aus dem Steuerkonto, sondern aus einer manuellen Erfassung (die GewSt-VZ können wir nur aus den Stadtstaaten Berlin, Bremen, Hamburg vom Steuerkonto übernehmen; aus den anderen Bundesländern [noch] nicht).

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letzte Antwort am 07.11.2025 15:16:09 von Jutta_Bürgermeister
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