Hallo Frau Häusler, bitte klären Sie zunächst, welchen Betrag in Ihrer Beschäftigung als doppelte Haushaltsführung über den Nettobezug 9977 abzurechnen ist. Halten Sie hierzu Rücksprache mit dem zuständigen Finanzamt. Liebe Grüße Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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