Ich komme gedanklich immer wieder auf die gleiche Frage zurück, die gut auf die Frage von 2023 passt: Die tatsächlichen und regelmäßigen Arbeitstage: beziehen die sich nun auf das vergangene Jahr (altes Jahr) oder auf das Jahr, in das der Urlaub übertragen wird (neues Jahr)? Dementsprechend die Frage, ob abweichende Feiertage / Fehltage, UV-Beiträge, Jahres-Urlaubsanspruch für das alte oder das neue Jahr eingegeben werden müssen. Ich würde von der Logik eigentlich sagen, dass es um die Werte des neuen Jahr geht, lasse mich aber immer wieder verunsichern. Es ist ja z.B. auch so, dass DATEV bei der Ermittlung der Urlaubsrückstellungen auch bei Mitarbeitern, die im Laufe des alten Jahres eingetreten sind, die vollen Arbeits- und Fehltage heranzieht und nicht automatisch die vor dem Eintritt liegenden abzieht. Diese Berechnung würde also auch für die Werte des neuen Jahres sprechen. Kann mir das bitte jemand bestätigen bzw. eben nicht? Vielen lieben Dank!
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