Wenn ich eine Wiederabrechnung für eine einzelne PNr. mache, welche Auswertungen und Formulare werden neu erstellt Wird eine neue Beitragsmeldung und Lohnsteuermeldung erstellt?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es werden alle Auswertungen neu erstellt bei denen es aufgrund der Änderung des Mitarbeiters ebenfalls Änderungen gibt. z.B. Lohnjournal, Beitragsnachweis für die Krankenkasse des AN, Lohnsteueranmeldung wenn Lohnsteuer sich ändert etc.
Ich habe heute eine Wiederberechnung einer einzelnen PNr. gemacht und jetzt wird mir nur diese Person in den Auswertungen 201 und 202 dargestellt. Ist das so richtig??? Braucht die FiBu dann die alte und die neue Auswertung und bei der Person, für die Änderungen gemacht wurden, werden die ersten Werte durch die zweiten ersetzt? Vielen Dank schon mal!
Ja, wenn es nur eine einzelne Wiederabrechnung ist, taucht auch nur die einzelne PNR in 201+202 auf.
Die Frage ist nun, wie die FiBu mit diesen Auswertungen arbeitet. Werden die Löhne einzeln und händisch überwiesen? Wir der Überweisungssammler genutzt? In letzterem Fall besteht nunmehr das Risiko der Überzahlung, denn im alten Überweisungssammler ist ja schon ein Überweisungsbetrag festgehalten und im neuen Sammler ist vermutlich nicht nur die Differenz aufgeführt, sondern der komplette Auszahlungsbetrag? Hier werden weitere Infos benötigt, um die Frage beantworten zu können.
Es wird dieser Überweisungssammler benutzt. Das ist genau meine Frage gewesen mit der Überzahlung. Im alten Formular war der alte Auszahlungsbetrag hinterlegt und nun im neuen der neue Auszahlungsbetrag, also keine Differenz. Somit hatte ich eben die Sorge, dass der MA nun das doppelte Gehalt erhält. Meine Hoffnung war, dass die Bank dann vielleicht eine Meldung für diesen MA bekommt, bin mir aber nicht sicher. Ich werde dazu auch nochmal mit der FiBu sprechen, was bei der Bank angezeigt wird.
Der 1. Überweisungssammler wird inhaltlich durch eine Wiederabrechnung nicht verändert!
Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Die zweite Überweisung (ist ja nur ein MA) händisch veranlassen in Höhe der Differenz
2. Die Wiederabrechnung nochmal machen und einen Netto-Abzug in Höhe der Auszahlung aus der 1. Abrechnung erfassen, z.B. als "bereits erhalten", damit der Auszahlungsbetrag dann nur der Differenz entspricht.
Ich würde es mit Vorschlag 1 lösen, das geht jetzt am Schnellsten 😉 und der FiBu die Info geben, dass die Überweisungsvorlage 2 nicht ausgeführt wird.
Das Problem ist, dass der MA in der ersten Abrechnung zu viel Geld bekommen hat, was wir ihm nun wieder abziehen möchten. D.h. eine manuelle Überweisung ist nicht möglich, da es ja nicht um ein Plus, sondern um ein Minus geht. Das sehe ich doch richtig.
Wenn ich jetzt eine 2. Wiederabrechnung mache, muss ich dann 2 Nettoabzüge machen (mit den Werten der 1.Abrechnung und der 1.Wiederabrechnung)? Bzw. kommt ja dann sogar eine Überzahlung raus. Hilfe, was mach ich denn jetzt?
Na, wenn der Mitarbeiter eigentlich überzahlt ist und die FiBu noch nicht überwiesen hat, müsste eine Wiederabrechnung komplett gemacht werden (ohne "bereits ausgezahlt"), damit dann die korrekten Werte für alle Mitarbeiter überwiesen werden. Die Überweisung kann dann aber erst frühestens morgen erfolgen, wenn heute vormittag abgerechnet wird. Wenn das zeitlich reicht? Die beiden Sammler aus der 1. Abrechnung und der 1. Wiederabrechnung müssten dann gelöscht werden.
Wenn das Gehalt aber zwingend überwiesen werden muss, müsste man den 1. Sammler nehmen und den Mitarbeiter informieren, dass eine Überzahlung vorliegt und das Geld zurückgefordert wird. Den Sammler auf der Wiederabrechnung ignorieren, sonst wäre der Mitarbeiter ja noch weiter überzahlt.
Schöner wäre natürlich Variante 1.
Am Einfachsten ist es dann, eine Wiederabrechnung aller Mitarbeiter zu machen.